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Mittwoch, 17. November 2010

Kolumbianische Teenager in den Klauen der digitalen Verwertungsindustrie

Der Abmahnung der U+C Rechtsanwälte wegen des angeblich für die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH geschützten Werks "Colombian Teens 2" liegt die übliche vorformulierte Unterlassungserklärung auf Basis eines Gegenstandwertes von EUR 25.000,- bei. Diesen Titel scheint es tatsächlich zu geben, wie mir Google nach einer Recherche mit einem Link zur Seite von "Latin pay per view" mitteilt. Auf der Seite lassen sich "Adult Pay Per View Movies" ansehen, darunter auch der Film "Colombian Teens 2". Es wäre bestimmt spannend, in einem Prozess um das Honorar der Gegner die Inhaberschaft der Rechte an dem Werk durch die DigiProtect GmbH klären zu lassen.

Langsam sollte DigiProtect allerdings das Motto ihrer Website "WIR LIEBEN MUSIK" um "WIR LIEBEN PORNO" ergänzen. Die Liebe zur Pornographie läßt sich aber nicht ganz so werteschwanger darstellen, wie jene zur Musik, die von Digiprotect wie folgt angepriesen wird: "Musik ist unerlässlich für jedermann; hier und überall! Musik spendet Kraft, macht Mut, gibt Hoffnung. Musik drückt Gefühle aus, weckt Gefühle und beflügelt Gedanken. Musik drückt Stimmungen aus und hilft jedem Menschen auf seine Weise, mit dem eigenen Leben umzugehen. Musik stiftet Freude, tröstet im Schmerz, befreit von Frust, klagt an, bittet um Verzeihung, hilft dem Verständnis, verbindet mit Freunden und schafft neue Freunde."

"Sex sells" wäre jedenfalls ein zu platter Slogan um den Kampf der abmahnenden Streiter für einen "respektvollen Umgang mit den Kulturschaffenden" angemessen zu propagieren.

Montag, 8. November 2010

Das Geheimnis um "das Werk Asian Booty" und die "U + C Rechtsanwälte"


Wenn die Buchstaben U + C für "unknown copy" stehen würden, wäre der Umgang mit der Abmahnung und insbesondere der Unterlassungserklärung für die Digi-Protect GmbH etwas einfacher, denn der Mandant schwört, er wisse nicht, um was es ginge. Da "U + C" allerdings für die Rechtsanwälte "Urmann und Collegen" aus Regensburg stehen, darf man annehmen, dass wenigstens die Kollegen wissen, was für ein Werk im Auftrag der Digi-Protect GmbH im Wege der Abmahnung vor der unerlaubten Verwertung durch Dritte geschützt werden soll. Sie schreiben es aber nicht.

In der Abmahnung und der Unterlassungserklärung wird nur "das Werk Asian Booty" genannt. Die Websites "asian-booty.com" und "asian-booty.net" weisen nicht die Digi-Protect GmbH als Domaininhaberin aus. Eine Website wird daher wohl nicht gemeint sein. Es gibt evtl. auch einen gleichnamigen Film, dessen Inhalt auf einer Website wie folgt beschrieben wird: "Interracial porn doesnt get any better than this. The finest, firmest, most curvaceous Asian asses in porn, assembled here for your delectation in Asian Booty."

Der Terminus "Asian Booty" scheint insoweit durchaus beschreibenden Charakter zu haben. "Asiatische Beute" klingt irgendwie nach Dschingis Khan, Mao´s Revolution, Pearl Harbour oder eben auch nach Porno. Die Internet Movie Database kennt einen Film "Asian Booty Worship" aus dem Jahre 2008 - ist dieser Titel gemeint? Oder werden jetzt schon Amateurfilme unter dancejam.com abgemahnt und dieses mit "asian booty" betitelte Tänzchen ist Gegenstand der Abmahnung? Nach dem ich dann bei "youtube" die Stichworte "asian booty" eingegeben habe, bin ich von einem anderen "asian booty" lautenden Filmchen und der Trefferzahl erschlagen und fest davon überzeugt, dass die geforderte Unterlassungserklärung in der verlangten Form keinesfalls abgegeben werden darf und so wohl auch nicht gefordert werden durfte.