Von dieser Liste wurde der Kollege aus Bochum ausgeschlossen, weil er die von ihm angebotene kostenlose Rechtsberatung mit Hilfe der nur für den sachkundigen Gedankenaustausch vorgesehenen Mailingliste erbringen wollte. Die auf die Generierung von Umsätzen angewiesenen Mitglieder der "ANWALT-Mailingliste" mochten das intern geteilte Fachwissen allerdings nicht über Dr. Haeger kostenfrei nach aussen getragen sehen.
Mit Hilfe einer gebührensparenden Schadensersatzklage über einen Teilbetrag von EUR 30,40 für seine anwaltliche Aufforderung, ihm nach Ausschluss wieder Zugang zur Diskussionsliste zu gewähren, wollte der bekennende Umsonstberater kostengünstig geklärt haben, ob der Rauswurf aus der Liste rechtmäßig war. Denn nur für eine berechtigte anwaltliche Abmahnung können Kosten im Wege des Schadensersatzes verlangt werden.
Die Strategie des promovierten Kollegen hatte Erfolg. Auch die umfassende Widerklage mit dem Begehren, feststellen zu lassen, dass ihm keinerlei Ansprüche auf Teilnahme an der Anwalts-Mailingliste und weitere Schadensersatzanspüche zustünden, wurde abgewiesen. Das Amtsgericht Hamburg war in seinem Urteil vom 11.09.2012, Az.: 18b C 389/11 der Ansicht, dass der Kläger mit seinem per E-Mail geäußerten Wunsch weder gegen ausdrückliche noch gegen konkludente Nutzungsregeln der Mailingliste verstoßen habe. Allein die Mitteilung seiner Idee, Rechtsuchenden die kostenlose Rechtsberatung der Anwaltsliste durch eine direkte Öffnung dieser Liste für das Publikum oder mit Hilfe seiner kostenlosen Beratungsplattform zu ermöglichen, sei kein wichtiger Grund im Sinne des § 314 BGB, der zur Kündigung des Nutzungsvertrags an der Liste berechtige.
Dass Kosten für eine Abmahnung nur dann erstattet werden können, wenn die Abmahnung dem Interesse und mutmaßlichen Willen des Abgemahnten entsprach, sie für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendig war und dies nicht der Fall ist, wenn der Abmahnende bei einer erfolglos gebliebenen Abmahnung seinen Anspruch nicht weiter verfolgt, ohne für die nachträgliche Abstandnahme einen nachvollziehbaren Grund anzuführen (vgl. Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2011, Az.: 23 S 359/09), spielte bei den Erwägungen des Amtsgerichts Hamburg genauso wenig eine Rolle wie der durchaus umstittene Grundsatz, dass eine Kostenerstattung für Anwaltsabmahnungen in eigener Sache regelmäßig ausscheidet (vgl. BGH, Urteil vom 06.05.2004, Az.: I ZR 2/03).
Weil die Klage jedoch nur auf Schadensersatz gerichtet war und auch die Abweisung der Widerklage keinen vollstreckungsfähigen Tenor im Hinblick auf eine erneute Zulassung zur Mailingliste hergibt, ist das Urteil für den wackeren Dr. Haeger nur ein Erfolg auf dem Papier, denn ein nachhaltiger Sieg mit vollstreckbarem Urteil hat eben seinen Preis. Die Zulässigkeit der Veröffentlichung des gesamten Schriftverkehrs des Prozesses als Haegersche "Öffentliche-Original-Rechtsakte" war übrigens nicht Gegenstand des Rechtsstreits.
Mein Lieblingsanwalt Haeger: http://www.youtube.com/watch?v=cIylxxQBkPk
AntwortenLöschenDie Umstände
AntwortenLöschen(1) Dass das AG Hamburg in der Verlinkung bei Dr. Welf Haeger einen in Fettdruck gehaltenen Dr.-Titel und Namen im Rubrum hat, bei Ihnen jedoch nicht,
sowie,
(2) dass der Richter "Hagge" heißt
haben nichts zu bedeuten, nehme ich an?
Die Annahme ist falsch, beide Umstände haben etwas zu bedeuten. Ich anonymisiere in der Regel die Parteien, wenn es sich um natürliche Personen handelt und das deutsche Wort Hagge gehört zu den folgenden Wortgruppen. Worte mit h am Anfang, Worte mit e am Ende, Worte mit 5 Buchstaben, Worte mit h am Anfang und e am Ende, Worte mit e am Ende und 5 Buchstaben, Worte mit h am Anfang und 5 Buchstaben und Worte mit diesen Buchstaben: aeggh. Der Name besteht ferner aus 5 Buchstaben, davon 2 Selbstlaute (a, e) und 3 Konsonanten (H, g, g).
LöschenSeit wann ist es üblich, dass Rechtsanwälte gefälschte Urteilsabschriften erstellen??
AntwortenLöschenIm Internet ganz normal, Urteile werden weder im HTML- noch im PDF-Format erstellt, mit anderen Worten: Jede im Internet abrufbare Ausfertigung ist aus Ihrer Perspektive eine Fälschung. Es geht aber auch noch anders: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/07/23/anwalt-schreibt-gerichtsurteil-selbst/
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