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Dienstag, 23. Dezember 2014

Weihnachtsbotschaft eines Volljuristen

Jürgen Todenhöfer ist promovierter Volljurist, vormaliger Strafrichter und Ex-Bundestagsmitglied. Er ist der Sohn des ehemaligen Senatspräsidenten am Oberlandesgericht Karlsruhe, Werner Todenhöfer. Jürgen Todenhöfer ist seit langen Jahren Journalist und behauptet nun im obigen Beitrag, der "Islamischer Staat" habe eine religiöse Säuberungsstrategie vor, die hunderte Millionen Menschen das Leben kosten soll.

Jakob Augstein ist Diplom-Politologe, Chefredakteur der von ihm gekauften Wochenzeitung "der Freitag" und Autor. Er ist der anerkannte Sohn des Spiegel-Begründers Rudolf Augstein. In seiner SPIEGEL-Kolumne behauptet Jakob Augstein, "Unser Problem ist die Islamophobie, nicht der Islam."

Journalisten verdienen Geld mit den von ihnen veröffentlichten Inhalten. Insoweit ist es nützlich, auf ein Hintergrundwissen um die Journalisten zurückgreifen zu können, denen man zuhört oder deren Artikel man liest. Von beiden oben genannten Journalisten darf man annehmen, dass sie ihre Sichtweisen nicht zuerst aus wirtschaftlichen Gründen verbreiten.      

Während Augstein den deutschen Islamophobiker aus der sicheren Distanz des beobachtenden Politologen ins Zentrum seiner Betrachtungen rückt, beschäftigt sich Todenhöfer mit der Rolle des "Islamischer Staat" indem er selbst vor Ort im Nahen Osten recherchiert. Als ehemaliger Strafrichter fühlt er sich offenbar dem Unmittelbarkeitsprinzip verpflichtet.

Einig sind sich beide Journalisten jedenfalls in dem Punkt, dass eine pauschale Abneigung gegen "den Islam" schon deshalb falsch ist, weil selbst der "Islamischer Staat" als zentraler Auslöser für die vielbeschworene Islamophobie entscheidend differenziert und Muslime, die innerstaatliches Recht als erstrangig akzeptieren, der Apostasie bezichtigt.

Dienstag, 5. Oktober 2010

Europäischer Meinungsgerichtshof beschliesst: Auch "Moslem" in identischer oder ähnlicher Schreibweise ab sofort europaweit Duckwort erster Klasse


Mit Beschluss vom 05.10.2010 hat der Europäische Meinungsgerichtshof entschieden, dass das Wort "Moslem" in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auf einer Stufe mit dem bereits seit über 15 Jahren in Europa als Duckwort eingeordneten Begriff "Jude" gleichzubehandeln ist (EuMgH, Az.: Z-350/09). Damit unterfallen erstmals zwei Begriffe gleichzeitig der erweiterten Meinungsbeschränkung innerhalb der EU. Während der Begriff "Moslem" jahrelang nur als sogenanntes Zuckwort galt, geniesst das Wort "Jude" bereits seit den 90er Jahren europaweit höchsten Schutz. In der Konsequenz verpflichtet diese Entscheidung Amtsträger EU-weit zu einem sorgsamen Umgang mit beiden Begriffen.

In Deutschland hat dies zur Folge, dass nunmehr nicht nur die einfache Beschwerde des Zentralrats der Juden gegen tendenziöse Äußerungen eine Duckpflicht betroffener Politiker auslöst, sondern die gleiche Verpflichtung auch dann greift, wenn der Zentralrat der Muslime Beschwerde gegen den allzu sorglosen Umgang mit dem Wort "Moslem" erhebt. Bisher reichte bei grob kritischer oder fahrlässig ironischer Nutzung des Wortes "Moslem" ein einfaches Zusammenzucken mit einer mündlichen Entschuldigung. Damit ist es nun vorbei, denn die qualifizierte Duckpflicht verlangt nicht nur ein schriftliches Dementi vom Äußernden sondern darüber hinaus auch die in Textform verbreitete Distanzierung der Institution, welcher der Äußernde angehört. Damit dürfte nun auch dem Parteiausschlussverfahren der SPD gegen Thilo Sarrazin der Weg geebnet sein. Unstreitig gilt die erweiterte Meinungsbeschränkung nämlich auch für Vorkommnisse, die vor der Verkündung von Beschlüssen des Meinungsgerichtshofs liegen und diese sind innerhalb politischer Institutionen unmittelbar geltendes Recht.

Die weite Auslegung der Duckpflicht erfasst auch die Äußerung von MDR-Intendant Prof. Dr. Udo Reiter als Leiter einer Anstalt des öffentlichen Rechts, der vorsätzlich folgende Verunglimpfung via Twitter von sich gegeben hatte: "Einheitstag 2030: Bundespräsident Mohammed Mustafa ruft die Muslime auf, die Rechte der Deutschen Minderheit zu wahren." Es bestehen erhebliche Zweifel, ob der flapsige Rückzug "War natürlich als Joke gemeint. Sorry." der Duckpflicht genügt, denn dass seine Äußerung ein Scherz war, ist offenkundig. Schliesslich fehlt auch eine eindeutige Distanzierung der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), die derzeit federführend vom Südwestrundfunk (SWR) betreut wird. Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) selbst ist aktuell an einer wirksamen Distanzierung gehindert, da dieser durch den ins Visier geratenen Intendanten Prof. Dr. Udo Reiter selbst gesetzlich vertreten wird.

Einzig Bundespräsident Wulff scheint schon vor dem Beschluss des EU-Gerichtshofs die Zeichen der Zeit erkannt zu haben, indem er anläßlich des Tags der Einheit Deutschlands das religiöse Dreigestirn in unserem Land vorbildlich definierte: "Das Christentum gehört zweifelsfrei zu Deutschland. Das Judentum gehört zweifelsfrei zu Deutschland. Das ist unsere christlich-jüdische Geschichte. Aber der Islam gehört inzwischen auch zu Deutschland." Eine Erweiterung der geltenden Meinungsbeschränkung auf Privatpersonen ist nach Auskunft von Gerichtshofssprecher Ramon Rodríguez di Cattivelli derzeit nicht geplant.