Donnerstag, 31. März 2011

Guttenbergerprobte Plagiatsjäger sezieren Dissertation von Edmund Stoiber´s Tochter


Wieder ein Plagiatsvorwurf, wieder Jura, aber im Visier diesmal nur ein Promi-Töchterchen. Die wackere Schar der internetaffinen Dissertationsdurchleuchter hat nun die Doktorarbeit der Tochter von Dr. Edmund Stoiber, Rechtsanwältin Dr. Veronica Saß aus München, im Fadenkreuz.

Unter dem Titel "Stoiber-Tochter muss um ihren Doktor fürchten" berichtet die Münchner Abendzeitung, dass im "VroniPlag" bereits 47 Seiten der Dissertation zum Thema „Regulierung im Mobilfunk” unter akutem Plagiatsverdacht stünden. Anders als Guttenberg in Bayreuth habe in Konstanz jedoch eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden müssen, wonach die Arbeit ohne unzulässige Hilfe Dritter angefertigt und alle Quellen gekennzeichnet seien.

Hoffentlich läßt sich Ede als Meister der freien Rede anlässlich der Affäre seiner Tochter noch einmal zu einer Höchstleistung animieren.

5 Kommentare:

  1. Kann ich die Plagiats-Jäger auf die vier (4) Prof. Dr. und die Dr. Klinische-Psychologin hetzen, die bei der Uni-Erlangen soeben ein Gutachten verfassten, mit der falschen Vorgeschichte??? www.helmutkarsten.de
    >>>> "Gutachten der Uni-Erlangen"
    Hier haben diese hochdotierten Akademiker den Unterschied zwischen einem fast 100 Kg, xxx-vorbestraften Frustschläger, und mir (60Kg) NICHT bemerkt, obwohl der Schläger eben persönlich bei der testpsychologischen Begutachtung anwesend war, und die hzur Vorgeschichte benannten Gutachten (MEINE), mit allen deren Verletzungen, bebildert waren.
    Mein Verdacht ist, der Schläger war garnicht beim Gutachten. Die Beweise sind dahingehend zu werten. Alles auf der HP. Akltueller Fall, KEIN Aprilscherz.

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    1. Herr Karsten, wie man unter www.der-fall-helmut-k.de sehen und nachlesen kann, gehen Sie von falschen Annahmen aus, liefern unvollständige Unterlagen, widersprechen sich ständig selbst, und sind sogar durch Amokdrohungen im Internet aufgefallen. Hier das "Opfer" einer "ach so bösen Justiz" zu spielen, ist in Anbretracht Ihrer rechtlichen Situation mehr als unangemessen.
      Wenn Sie sich beschweren, dass auf Ihre mannigfaltigen Anzeigen, auch beim Staatsschutz BKA niemand reagiert - das liegt vielleicht daran, dass die angebl. "NS-Verschwörung", von der Sie überzeugt sind, einfach nicht real ist. Wie muss man drauf sein, wenn man seinen Strafrichter als angebl. Nazi beim Staatsschutz des BKA anzeigt und damit im Internet hausieren geht?
      Bundesverfassungsgericht und ECHR haben Ihnen ja mit Ihren Theorien auch nicht recht gegeben. Stecken die jetzt auch mit drin?
      Wie leiten Sie denn diesmal die Theorie angebl. versteckter Nazibotschaften in Aktenzeichen der StA her? "Modifier"? "PC-Kasse"?...
      Wer derartige Daten, wenn zutreffend, behauptet kommt a. entweder ins Zeugenschutzprogramm des BKA (wenn es Ansatzpunkte gäbe) oder 2. irgend wann mal in eine geschlossene Abteilung eines Ihnen bereits bekannten Bezirkskrankenhauses (wenn es eine psychiatrische Vorgeschichte gibt, die hier kaum zu dementieren sein dürfte, da Sie Demenz-Befunde selbst veröffentlicht haben).
      Da Sie bis heute nirgends propagiert haben, dass man Ihnen das Zeugenschutzprogramm angeboten hätte - man ahnt, wie dies nach Ihrer Abschiebung aus den USA weiter gehen könnte.
      Dort haben Sie ja auch bereits Asyl beantragt, weil die NS-Justiz hinter Ihnen her sein soll.
      Mal sehen, ob der Supreme Court da auch mit drin steckt. In den USA sollen die Illuminaten die Fäden ziehen...

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  2. Guten Tag Herr Karsten,

    ich denke nicht, dass sich Plagiatsjäger derart instrumentalisieren lassen und Dissertationen untersuchen, wenn Dritte lediglich Zweifel an der Qualität eines von der Dissertation unabhängigen Gutachtens haben.

    Wie ich Ihrer Website www.helmutkarsten.de entnehmen kann, werden Sie anwaltlich betreut und bin sicher, dass die Kollegen alles notwendige für einen Erfolg in Ihrer Sache unternehmen werden.

    Wenn Sie mit Ihrer Website gefunden weden wollen, rate ich Ihnen, den Quelltext Ihrer Website zu überarbeiten. Derzeit weist die Site nicht einmal einen einschlägigen Titel auf: -title-Ihr Homepagetitel-/title-

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  3. Jaja, H.K., der durch die Blogwelt geistert und nur lamentiert. Es wird sich am 20.06.2011, 16 Uhr im Saal 1.201 des LG BA zeigen, ob seine Anwälte seine Ansichten teilen. Bisher gehabte sich dies kein einziges Mal so. Und zum Thema Auffindbarkeit einer Homepage: ISBN 978-3842347632. Vll. sollte er einfach mal bei seinen Opfern abkupfern, die es bekanntlich ja nur auf die Zeugengelder abgesehen haben sollen...
    nur ein Opfer von vielen...

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  4. Vergessen Sie mal diesen "Anonym", der schon von meinem Anwalt in'S "Goo-Goo-Gaa-Gaa-Land" verwiesen wurde.
    "Ihr Homepagetitel" stimmt! In der Beziehung liegen Sie richtig. Sobald mein IT-Mann, "Bullet" wieder im Lande ist - werde ich das ansprechen. Danke, für den Hinweis, mir fiel das noch nicht auf, nun eben, weil ich kein IT-Mann bin.

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