Freitag, 4. März 2011
0900er-Nummer mit EUR 2,99 pro Minute als einzige Anwaltsnummer berufsrechtlich zulässig?
Auf die berufsrechtliche Beschwerde des Landgerichts Hannover, wonach ein Rechtsanwalt aus Hannover in seinem Briefkopf ausschliesslich eine kostenpflichtige 0900er-Nummer mit Kosten von EUR 2,99 pro Minute aufführt, hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer in Celle keinen Anlass zu einem berufsrechtlichen Einschreiten gesehen. Im Briefkopf sind auch Fax- und E-Mail-Adresse angegeben.
Der Rechtsanwalt hatte die umstrittene Massnahme wie folgt begründet: "Das hohe Telefonvolumen führte in der Vergangenheit dazu, dass ich keine drei Minuten am Stück an einer Akte arbeiten konnte, bis dass nächste Telefonat reinkam. ... Das Telefonproblem ist mit der 0900er-Nummer derzeit weitgehend gelöst, weil dann ein Telefonat Geld kostet und die Leute sich kürzer fassen und mit mir nicht mehr über Gott und die Welt reden."
Nunmehr beschwert sich das Amtsgericht Hannover bei der Rechtsanwaltskammer, weil ein Empfangsbekenntnis vermisst wurde: "Die Geschäftsstelle hat daraufhin versucht, das Büro des Beklagtenvertreters telefonisch zu erreichen. Dies ist nur unter einer gebührenpflichtigen Telefonnummer (2,99 €/Min.) möglich. Ich bitte um Überprüfung ..."
Nach § 5 der Berufsordnung ist ein Rechtsanwalt verpflichtet, die für seine Berufsausübung erforderlichen sachlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen vorzuhalten.
Es stellt sich zunächst die Frage, ob überhaupt ein Telefon vorgehalten werden muss. Für die pflichtgemäße Bearbeitung eines gerichtlichen oder aussergerichtlichen Mandats ist ein Telefon jedenfalls nicht notwendig, wenn auch bisweilen nützlich. Mit der grundsätzlichen Bereitstellung eines Telefonanschlusses dürfte die anwaltliche Pflicht jedenfalls erfüllt sein. Die Ausgestaltung der tatsächlichen Erreichbarkeit samt damit verbundener Kostenstruktur muss dem einzelnen Anwalt im Rahmen seiner Berufsfreiheit überlassen werden.
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Braucht es überhaupt noch ein Telefon?
AntwortenLöschenEs gibt Mail. Geht schneller obwohl man ausführlicher wird und kostet nichts.
Oder meinetwegen Fax.
Aber warum muss es immer eine Telefonnummer sein? Da erreicht man keinen schneller und man wird auch nicht kompetenter beraten als an der Mail.
Sehe ich ähnlich. Verpasste Mandate mangels kostenfreier Nummer sind eben Sache des Freiberuflers. Aber wir wissen ja, dass Richter sich gerne gegen neue Techniken sträuben. Der Zahn scheint allerdings seit BGH RiZ (R) 5/09
AntwortenLöschengezogen, so dass eine E-Mail-Adresse beim Anwalt tatsächlich ausreichen dürfte.