Das Auswahlkriterium für die Liste der Top-Anwälte war eine Häufigkeit der Nennung bei einer Befragung von mehr als 4.200 Fachanwälten und über 1.700 Anwälten aus Wirtschaftskanzleien. Zusätzlich sollen Mandantenbewertungsportale aus dem Internet herangezogen und Erwähnungen in Branchenpublikationen sowie in der Wirtschaftspresse bei der Bewertung berücksichtigt worden sein.
Da zum 1. Januar 2013 in Deutschland bereits 160.894 Rechtsanwälte zugelassen waren, wird das Heft aus der Produktion der Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. Kommanditgesellschaft mit Sicherheit genügend Abnehmer finden.
P.S.: Irgendwie kam mir das oben abgebildete Cover ganz bekannt vor.
Man kann auch als "Top Consultant" stolz ausgezeichnet werden:
AntwortenLöschenhttp://www.faktor-magazin.de/flycms/BFE-Fleet-Concepts-GmbH-als-Top-Consultant-ausgezeichnet/1318195457.html?SID=c5b1mbJ4fd90
Nach Aufruf der stolzen Verkündigung, http://bfe-fleet.de/bfe-fleet_top_consultant.htm, ist es sodann möglich, einen Link zur auszeichnenden Stelle zu finden: http://www.top-consultant.de/.
Um dort unter: http://www.top-consultant.de/teilnahme/kosten/index.html oder http://www.top-consultant.de/teilnahme/kosten/sie-sind-top-consultant.html zu erfahren, wieviel das TOP-Siegel "wert" ist.
Wie nun ein geneigter Leser meine Links und deren Inhalte wertet, mag ihm überlassen bleiben.