Dienstag, 8. Oktober 2013
Totgeburt: Wenn der Seniorpartner bloggt
Das mit der Rechtschreibung in einem Blog ist so eine Sache. Grundsätzlich sind Fehler erlaubt, denn man ist nicht perfekt und will auch keine druckreifen Schriften verbreiten. Also überliest man geflissentlich die Fehler der anderen. Ab und an ist man gar unsicher, ob nicht die neue deutsche Rechtschreibung kleine Rätsel präsentiert. So ging es mir, als ich die Überschrift "Schmerzensgeld bei Todgeburt durch einen Behandlungsfehler" las. Hieß es nicht Totgeburt? Ein Klick sollte Gewissheit bringen: Da präsentierte ein erhabenes Anwaltsteam in gediegener Atmosphäre einen Blogbeitrag des Seniorpartners. Wenn nun der Chef aus dem Fundus seiner jahrzehntelangen Erfahrung als Rechtsanwalt über ein von ihm durchdrungenes Thema bloggt, um der werten Mandantschaft einen Einblick in sein fachliches Schatzkästchen zu gewähren, wird er nicht nur wissen, worüber er schreibt, er wird auch wissen, wie man es schreibt. Martin nicht. Auch im Text bleibt es jedes Mal bei "Todgeburt" und wie mir das Netz ganz hastig beichtet, ist es jedes Mal falsch. Was soll's, jedenfalls lag es nicht an der neuen deutschen Rechtschreibung.
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Korrekt und mittelmäßig peinlich, und natürlich ist Protz nicht gleich Kompetenz,
AntwortenLöschenaber ihre Art darauf hinzuweisen, insb. die (ich unterstelle mal Sie sind nicht befreundet) unangemessene Duzform, ist schlechter Stil.
Sie nutzen eine Schwäche eines Konkurrenten (ungeschickt) aus, um davon zu profitieren.
Ich hatte schon daran gedacht, dass wohl 85% der Leser ähnlich empfinden würden und habe es trotzdem gemacht. Letztendlich hat mich das grossartige Kanzleifoto mit dem Juniorschnuffi derart inspiriert, dass ich nicht anders konnte. Und ganz ehrlich: Wir bewegen uns allenfalls theoretisch auf dem gleichen sachlich und räumlich relevanten Markt für anwaltliche Dienstleistungen.
AntwortenLöschenDas Foto ist wirklich eine interessante Inszenierung, wohl der Zielgruppemandantschaft geschuldet.
AntwortenLöschenDen Konkurrenzvorwurf nehme ich zurück, er war auch nur abstrakt gemeint.
Was bleibt? Ein auffälliger Tippfehler, der einer herrschaftlichen Fassade widerspricht.
Eine an Fetischismus grenzende Liebe zur Sprache sind sicher einem Juristen vorteilhafte Eigenschaften..
Ich möchte mich korrigieren;
AntwortenLöscheninteressant ist ein Euphemismus, ein Großteil der Bevölkerung wird die Inszenierung vielmehr als obszön empfinden.
Abseits unserer Erwägungen sollten wird vielleicht auch an die Möglichkeit denken, dass die Pflege des Blogs eher dem rangniedersten Mitglied der Kanzlei obliegt, als dem Höchstem. Vorzuwerfen wäre dem Senior dann maximal mangelnde Kontrolle der in seinem Namen veröffentlichten Beiträge.
AntwortenLöschenIch würde mich als rangniedrigstes Kanzleimitglied sofort von der Dritten von links bestrafen lassen. Gerne auch im Lederkostüm.
AntwortenLöschenIn der Tat - ein sicherlich auch dem Schreiber peinlicher Fehler.
AntwortenLöschenDoch wer wirft da den ersten Stein? Sind Ihre Texte fehlerfrei? Ich wage zu behaupten: Nein.
Und nun frage ich mich, welche Motivation wohl hinter diesem "Verriss" steckt?
Selbstverständlich sind meine Texte nicht fehlerfrei und es steht jedem frei, sich darüber zu äußern. Diese Art der Freiheit, die sich auch darauf erstreckt, Dinge zu tun, die "man nicht macht", nehme ich für mich in Anspruch. Es ist mir zu wenig, nur fachlich und sachlich über juristische Themen zu schreiben.
AntwortenLöschenviel peinlicher als den rechtschreibfehler finde ich ja das foto.... also ich würde mich am liebsten noch von dem hund vertreten lassen. ob der ne eigene robe hat?
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