Freitag, 24. Januar 2014

Afghanenmassaker

Heute morgen gegen 09.00 Uhr wurden zwei afghanische Staatsangehörige von einem Landsmann vor dem Frankfurter Landgericht angegriffen und tödlich verletzt. Bei den Toten handelt es sich um zwei Autohändler, die nach Freisprüchen in erster Instanz und erfolgreicher Revision von Nebenklage und Staatsanwaltschaft ums „Blutbad von Steinbach“ vom 11. November 2007, als sie angeblich aus Notwehr mit einem Schlachtermesser zugestochen hatten, erneut vor Gericht standen. Im Verlauf der tatbestandlichen Messerstecherei wurden im Industriegebiet Steinbach ein Afghane aus Frankfurt getötet und vier weitere Männer afghanischer Herkunft durch Messerstiche zum Teil lebensgefährlich verletzt. Ein Streit um die Nutzung von Fahrzeugabstellflächen war eskaliert.

Der Deutsche Presserat hat bei einer Berichterstattung über Straftaten in der Richtlinie 12.1 übrigens folgende Regelung getroffen:

"In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte."

Ein für das Verständnis der Vorfälle notwendiger Sachbezug zur Nennung der Nationalität besteht hier aus meiner Sicht nicht, eine Erwähnung der Staatsangehörigkeit des Täters und der Opfer würde nach dieser Richtlinie wohl ausscheiden. Andererseits sollte es vielleicht dem Leser überlassen bleiben, aus der Tatsache, dass sämtliche Beteiligte afghanische Wurzeln haben, eigene Schlüsse zu ziehen. Die Vorschriften des Deutschen Presserats gelten natürlich nicht für meinen Blog, sondern nur für die vier Verleger- und Journalistenorganisationen Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Deutscher Journalisten-Verband (DJV) und die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di.

4 Kommentare:

  1. Das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen (UN High Commissioner for Refugees, UNHCR) gibt folgende Informationen zu Blutfehden in Afghanistan an: „Die bekannte Praxis der Blutfehde ist in der traditionellen afghanischen Kultur verankert. Blutfehden sind Konflikte zwischen sich bekämpfenden Familien, Stämmen und bewaffneten Gruppen und werden oftmals als Reaktion auf vermeintliche Verletzungen der Ehre von Frauen, von Eigentumsrechten sowie auf Streitfragen hinsichtlich Land und Wasser begonnen. Vergeltung wird durch Tötungen, Körperverletzungen oder im Wege des öffentlichen Anprangerns des Täters oder seiner Familien- oder Stammesangehörigen angestrebt. Blutfehden können zu einem langandauernden, über Generationen hinweg bestehenden Konflikt mit einem Kreislauf aus Gewalt und Vergeltung zwischen den Beteiligten führen. Die Tatsache, dass ein Streit durch formelle Justizmechanismen beigelegt worden ist, führt üblicherweise zu keiner Beendigung einer Blutfehde.“ (UNHCR, 24. März 2011, S. 11).

    Man sollte kulturell bedingte Eigenarten von Migranten nicht nach deutschen Maßstäben beurteilen und auch nicht unterdrücken. Die Blutfehde ist ein Teil der afghanischen Kultur und sollte nicht zu Diskriminierungen durch deutsche Gericht führen.

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  2. Man sollte kulturell bedingte Eigenarten von Migranten nicht nach deutschen Maßstäben beurteilen und auch nicht unterdrücken. Die Blutfehde ist ein Teil der afghanischen Kultur und sollte nicht zu Diskriminierungen durch deutsche Gericht führen.

    Was soll dieser unsinnige Kommentar??? Deutsche Gerichte diskriminieren niemanden, sondern sprechen deutsches Recht. Wer keine Lust hat sich an unsere Gesetze zu halten sollte dann halt nicht hier sein!

    Um es auf den Punkt zu bringen! Ich will keine Blutfehden hier in Deutschland haben!!

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  3. Blutfehden, Ehrenmorde und Beschneidungsrituale sind doch in Deutschland an der Tagesordnung. Der Staat hat doch längst kapituliert vor ausländischen Bräuchen.

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  4. Während Polizisten und Staatsanwälte am Freitag nach der Pressekonferenz noch Interviews geben, machen sich die ersten Fernsehleute im Frankfurter Gerichtsviertel auf die Suche nach Angehörigen von Tätern oder Opfern. Schließlich treffen sie in der Nähe des Tatorts auf den Cousin des Todesschützen. Seine Aussage ist eindeutig: Mord muss mit Mord gesühnt werden.

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