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Montag, 16. August 2021

Kabul

Rechtzeitig zur Bundestagswahl im September 2021 haben die Taliban die afghanische Hauptstadt Kabul eingenommen und damit ein weiteres Kapitel der Fremdherrschaft in dem islamischen Land beendet. Der nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 begonnene Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Jahre 2002 endete im Juni 2021 mit über 12 Milliarden Euro Kosten und 59 toten deutsche Soldaten. Wie man angesichts der kriegerischen Gesichte von Afghanistan in Deutschland darauf kommen konnte, in dem 5000 Kilometer entfernten Land der Paschtunen irgendetwas militärisch ausrichten zu können, nachdem dort bereits die Engländer und Russen in den vergangenen Jahrhunderten empfindliche Niederlagen hinnehmen mussten, bleibt unklar.

Andererseits sind Machtgeilheit und Profilierungssucht von Politikern ein internationales Phänomen, dass die Bevölkerung bezahlt und Staatsbedienstete ausbaden müssen, so dass nicht einzusehen wäre, warum ausgerechnet Deutschland nicht davon betroffen sein sollte. Die solidarische Geste gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika unter dem Vorwand der Verteidigung der deutschen Freiheit am Hindukusch endete mit der erfolgreichen Aufrüstung der Taliban, die sich durch die Übernahme Afghanistans mit modernsten Waffen im Werte von mehreren Milliarden Euro auf Dauer dort werden etablieren können.

Da der Islam bekanntlich zu Deutschland gehört, sollte man auch der strengen Auslegung des Korans in Afghanistan durch die Taliban nicht mit einer grundsätzlichen Abwehrhaltung gegenübertreten, sondern der Neuordnung der Machtverhältnisse in Afghanistan positiv gegenüberstehen. Die überhebliche Haltung westlicher Demokratien, Staaten mit vollkommen anderen historischen und kulturellen Hintergründen die Vorzüge einer tatsächlich vorwiegend an materiellen Werten ausgerichteten Gesellschaft nahebringen zu wollen, musste insbesondere in Afghanistan scheitern.

Schließlich ist laut der afghanischen Verfassung der Islam die Staatsreligion Afghanistans. Artikel 2 der Verfassung der Islamischen Republik Afghanistan vom Januar 2004 legt die "heilige Religion des Islam" als Religion Afghanistans fest. Gemäß Artikel 3 dieser Verfassung darf kein Gesetz in Widerspruch zu den Lehren und Vorschriften des Islam stehen. Das sollte auch hier als unproblematisch erkannt werden, denn wie die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. richtungsweisend ausführt, ist es Ziel des Islam, "den Menschen ein Leben in Frieden und Eintracht zu bescheren, wozu er die Menschen gemahnt, den Frieden und die Gerechtigkeit auf Erden zu etablieren. Auch seiner Wortbedeutung nach ist und bringt der Islam “Frieden” und “Sicherheit”. Ein “Muslim” ist demnach jemand, der Frieden und Sicherheit erlangt hat und dieses zum Ziel hat."

Auch ohne die Herrschaft der Taliban war bei Männern die Abkehr vom Islam mit Enthauptung und bei Frauen mit lebenslanger Haft zu bestrafen, sofern die Betroffenen keine Reue zeigen. Das Strafrecht der Scharia sieht nämlich grundsätzlich die Todesstrafe für erwachsene zurechnungsfähige Männer vor, die den Islam freiwillig verlassen haben und weil diese Rechtsauffassung seit langem für die schiitisch-dschafaritische als auch für die in Afghanistan dominierende sunnitisch-hanafitische Rechtsschule gilt, sollte man nicht so tun, als ob sich durch die Machtergreifung der Taliban Grundsätzliches ändern würde, was für die politischen Führungen der westlichen Welt tatsächlich von Interesse wäre.

Angesichts der kampflosen Übergabe auch der Hauptstadt Kabul, sollte klar sein, dass es auch für die weit überwiegende Mehrheit der Soldaten der geflohenen Regierung keine nachvollziehbaren Gründe gab, irgendetwas zu verteidigen. Die Taliban haben den lang andauernden Krieg beendet und werden einen Staat errichten, dessen Existenz für Deutschland nur dann eine Bedrohung darstellt, wenn man das in Deutschland geltende Recht und die damit verbundenen Werte nicht ähnlich engagiert verteidigt, wie es die Taliban in Afghanistan mit der Durchsetzung ihrer Auslegung des Koran vormachen. Der deutsche Wähler hat es nun in der Hand, die Quittung für einen vollkommen sinnlosen Bundeswehreinsatz auszustellen und damit im Bundestag für eine Korrektur der Verfehlungen der vergangenen Jahre zu sorgen.

Mittwoch, 16. März 2016

Der Ferrari-Fahrer aus Kabul

Es gibt selten Gegner, die mich als Rechtsanwalt anrufen, um mir ihren Unmut über meine Tätigkeit mitzuteilen. Der mittlerweile zweite Anruf eines in Afghanistan geborenen Integrationswunders verlief etwas entspannter als das erste Telefonat vor einiger Zeit, als ich mich gegenüber dem anwaltlich vertretenen "Mann mit großem Ego" höchstpersönlich des Vorwurfs des Rassismus erwehren musste.

Ich hatte in einem Schreiben an seinen Anwalt vermutet, dass er als Showveranstalter wegen seines Hintergrunds als Zuwanderer mit islamischem Einschlag wenig Respekt vor Frauen und daher besondere Schwierigkeiten mit der Akzeptanz der Kritik seiner südamerikanischen Mitarbeiterinnen habe. Er nahm mir wohl auch meine Ansicht übel, dass sich die ihm gegenüber fremde und freizügige Kultur seiner Mitarbeiterinnen als nicht ideal präsentiert habe und es daher verständlich sei, dass er als islamisch erzogener Mann häufig in Fettnäpfchen trete.

Offenbar ein Sakrileg für einen perfekt integrierten Geschäftsmann mit deutschem Hochschulabschluss. Na ja, die Kammer wird´s schon richten wenn das Strafverfahren gegen mich abgeschlossen ist. Auf die angekündigte Nachricht vom Zentralrat der Muslime warte ich noch. Die zweite Unterhaltung stand nun nach Erhalt meines Klageentwurfs ganz im Zeichen der Präsentation seiner Männlichkeit und seines unternehmerischen Erfolgs: "Wissen Sie was? Ich steige gleich in meinen Ferrari und fahre zu meiner wunderschönen Frau in mein neu gebautes Haus und wenn Ihre Mandantin keine Kohle hat, soll sie so eine Scheiße nicht machen."

An mir als überzeugtem Fahrradfahrer mit Meinungsfreiheitsdrang prallte die Trommelei des Sportwagenfahrers mit Migrationshintergrund natürlich ab, aber ich höre immer gerne zu und bin gespannt, ob die angedrohte Reise mit dem Äusserungsrechtszug bis zur letzten Instanz tatsächlich stattfindet.      

Dienstag, 30. Dezember 2014

gezielte Tötungen

Bundeswehr und Bundesnachrichtendienst haben sich in Afghanistan aktiv an „gezielten Tötungen“ beteiligt. Auch wenn Deutschland offiziell keine Politik gezielter Tötungen verfolgt, wurden gezielte Tötungen durch die Weitergabe der Handy-Daten von Terrorismusverdächtigen durch das Bundeskriminalamt und den Bundesnachrichtendienst (BND) unterstützt. Die Tötungen wurden überwiegend von unbemannten Drohnen oder durch mit Hellfire-Rakten und 30-Millimeter-Bordkanonen bestückten AH-64 Apache Hubschrauber ausgeführt.

Keine Überraschung, wenn man das Policy Paper liest, in welchem sich Dr. phil. habil. Wolfgang S. Heinz, Privatdozent am Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft und Mitglied des Europäischen Ausschusses zur Verhütung der Folter, mit der Frage "Wann hat der Staat das Recht zu töten? Gezielte Tötungen und der Schutz der Menschenrechte" auseinandersetzt. Mehr muss man eigentlich nicht lesen, um zu wissen, ob Staaten das Recht haben können, Terrorismusverdächtige außerhalb des eigenen Staatsgebietes zu töten. Wolfgang S. Heinz weist auch darauf hin, dass die Tötung von Verwundeten nach dem internationalen humanitären Völkerrecht nicht zulässig ist.

Donnerstag, 3. Juli 2014

Parlamentsdrohnen

In einer Republik, in der jeder notorische Schwarzfahrer und Dauerkiffer mehr Unrechtsbewußtsein haben dürfte, als die Mitglieder der Kinderporno-Drogen-Steuerhinterzieher-Promotionsmogler-Lobbyisten-Gang, die von ahnungslosen Bundesbürgern zuweilen mit dem irreführenden Begriff Volksvertreter umschrieben werden, ist die Beschaffung von Abgeordneten-Kontroll-Drohnen ein erster Schritt, um die wirkliche Freiheit Deutschlands schon im Berliner Reichstag zu verteidigen. In erster Linie droht nämlich weniger die Aggression ausländischer Kräfte, als der endgültige moralische Kollaps des Gesetzgebers selbst. Die lückenlose Drohnen-Überwachung von Gang-Mitgliedern könnte dann einen erhöhten Schutz der an den Hindukusch entsandten Bundeswehrtruppen bewirken, wenn kriminell abschweifende oder zugedröhnte Abgeordnete durch Überwachungskameras entlarvt und etwa bei Abstimmungen über den Einsatz von Bundeswehrsoldaten in Afghanistan ausgeschlossen werden könnten.

Da Opium der Grundstoff für Heroin ist und etwa 90 Prozent des Opiums weltweit in Afghanistan produziert werden, ist mittlerweile überdeutlich, wie der Slogan zu verstehen ist, dass die Freiheit Deutschlands am Hindukusch verteidigt werde. Die auch von Parlamentariern in Anspruch genommene Freiheit, zu moderaten Preisen selbst harte Drogen konsumieren zu können, verdient jedoch keinen Schutz durch deutsche Soldaten fernab der Heimat. Angebrachter wäre es vielmehr, die im Ausland eingesetzten Streitkräfte abzuziehen und in Berlin zur flächendeckenden Drohnenüberwachung der Abgeordneten einzusetzen, um am Ende auch der Dealer habhaft werden zu können, die mit ihren kriminellen Lieferungen an Politiker die Geschicke der Republik massgeblich beeinflussen.

Freitag, 24. Januar 2014

Afghanenmassaker

Heute morgen gegen 09.00 Uhr wurden zwei afghanische Staatsangehörige von einem Landsmann vor dem Frankfurter Landgericht angegriffen und tödlich verletzt. Bei den Toten handelt es sich um zwei Autohändler, die nach Freisprüchen in erster Instanz und erfolgreicher Revision von Nebenklage und Staatsanwaltschaft ums „Blutbad von Steinbach“ vom 11. November 2007, als sie angeblich aus Notwehr mit einem Schlachtermesser zugestochen hatten, erneut vor Gericht standen. Im Verlauf der tatbestandlichen Messerstecherei wurden im Industriegebiet Steinbach ein Afghane aus Frankfurt getötet und vier weitere Männer afghanischer Herkunft durch Messerstiche zum Teil lebensgefährlich verletzt. Ein Streit um die Nutzung von Fahrzeugabstellflächen war eskaliert.

Der Deutsche Presserat hat bei einer Berichterstattung über Straftaten in der Richtlinie 12.1 übrigens folgende Regelung getroffen:

"In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte."

Ein für das Verständnis der Vorfälle notwendiger Sachbezug zur Nennung der Nationalität besteht hier aus meiner Sicht nicht, eine Erwähnung der Staatsangehörigkeit des Täters und der Opfer würde nach dieser Richtlinie wohl ausscheiden. Andererseits sollte es vielleicht dem Leser überlassen bleiben, aus der Tatsache, dass sämtliche Beteiligte afghanische Wurzeln haben, eigene Schlüsse zu ziehen. Die Vorschriften des Deutschen Presserats gelten natürlich nicht für meinen Blog, sondern nur für die vier Verleger- und Journalistenorganisationen Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Deutscher Journalisten-Verband (DJV) und die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di.

Donnerstag, 7. Februar 2013

Justizminister fährt besoffen, Bildungsministerin erschummelt Dr.-Titel, Verteidigungsminister klaut geistiges Eigentum, Bundespräsident im Ermittlungsverfahren

Woher die Politikverdrossenheit der Bundesbürger herrührt, ist mir kein Rätsel. Für eine Wahlbeteiligung von unter 60% bei den letzten niedersächsischen Landtagswahlen fehlt mir jedes Verständnis. Ich meine, dem Volk mangelt es schlicht an Disziplin und denke, eine Verschärfung des Steuer- und Strafrechts nebst Kürzung unnötiger Mittel im sozialen Bereich zur Läuterung des politischen und gesellschaftlichen Gewissens könnte hier Wunder bewirken. Der Deutsche war schon immer empfänglich für den wohltuenden Einfluss einer harten Hand.

Einer Gesellschaft, der es am nötigen Respekt für geistiges Eigentum mangelt, die den schweren Diebstahl von Firmeneigentum beklatscht und Schwarzfahren für ein Kavaliersdelikt hält, dürstet es nach klaren Worten. Dem Abfärben einer nur fälschlich als gewissenlos erscheinenden Selbstbedienungsmentaltät der politischen Führung auf das Volk muss umgehend Einhalt geboten werden.

Die Verteidigung deutscher Interessen darf nicht nur in Afghanistan erfolgen, sondern muss auch in der Heimat gewährleistet werden und was eignet sich hierfür besser, als eine strikte Gesetzgebung unter gerechter Verteilung der Ressourcen, die sich einerseits an christlichen Werten orientiert aber mit gütiger Strenge eine erhellende Orientierungshilfe für das um Werte ringende Volk ist. Geben ist seliger denn Nehmen!        


Freitag, 4. März 2011

Tödlicher Anschlag vom Frankfurter Flughafen - War2Glory

Die Fotoserie der BILD-Zeitung "Das sind die Opfer des Todesschützen" wird durch eine Werbeeinblendung unterbrochen: "WAR2GLORY Kostenlos spielen!" Geworben wird für ein Online-Browserspiel, dessen Ziel es ist, sich auf dem Schlachtfeld zu behaupten. Der letzte Auslöser für die tödlichen Kopfschüsse des Attentäters soll ein YouTube-Video im Internet gewesen sein, auf dem die Erstürmung eines Hauses in Afghanistan durch US-Soldaten und die Vergewaltigung der Tochter der Familie zu sehen ist. Die Freiheit Deutschlands wird in Afghanistan verteidigt und die Freiheit Afghanistans wird in Deutschland verteidigt? Und wen die Kriegsbotschaften des Internets immer noch langweilen, spielt eben Krieg im Internet.