Dienstag, 11. März 2014
Die Einführung der Todesstrafe im Steuerstrafrecht
Der Bund der rechtstreuen Steuerzahler e.V. fordert Konsequenzen nach dem Bekanntwerden einer Summe von mehr als 23,7 Millionen Euro hinterzogener Steuern im Strafprozess gegen Uli Hoeneß vor dem Landgericht München II. Wie der Vorstand des BdrS e.V. mitteilte, wurde dem Justizministerium bereits nach Schluß der heutigen Verhandlung ein Entwurf für die Ergänzung der Abgbenordnung (AO) übermittelt, in dem die Einführung der Todesstrafe im § 373a AO für besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung vorgesehen ist. So soll die Todesstrafe bei einer Steuerhinterziehung von mehr als 5 Millionen Euro jährlich oder 20 Mio EUR über einen Zeitraum von fünf Jahren auch dann der Regelfall sein, wenn sich die Tat nur auf Abgaben bezieht, die von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union einzuziehen wären oder die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation oder einem mit dieser assoziierten Staat angefallen sind.
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Wäre nicht eine sehr hohe Geldstrafe, welche auch versteckte/abgezweigte Gewinne berücksichtigt, viel effektiver?
AntwortenLöschenEine dreißig Jahre lang anzulegende Fußfessel, um an verstecktes Vermögen ranzukommen, wäre auch in Erwägung zu ziehen.
Soll natürlich nur für die heutigen Entscheidungsträger ab einer recht hohen Ebene gelten.
Das wäre eine Revolution, was unseres heutige Wirtschaftssystem betrifft. Menschen anderer Art hätten dann das Sagen.
Ob uns allen damit ein schönere Leben bevorstehen würde, habe ich meine Zweifel.
Das Hoeneß-Theater ist ergötzend.