Mittwoch, 5. März 2014
Christian Wulff - Staatsanwaltschaft Hannover legt Revision ein
Der Freispruch für Ex-Bundespräsident Christian Wulff war der Staatsanwaltschaft ein Rechtsmittel wert, was zu erwarten war. Das volkstümliche Geschrei um die hohen Kosten des Verfahrens bei einer vergleichsweise niedrigen Summe von ca. EUR 720,- für Hotel- und Bewirtungskosten im Kern des Vorwurfs der Korruption hat die Staatsanwaltschaft unbeeindruckt gelassen. Das Landgericht Hannover hatte weitere Beweisanträge der Staatsanwaltschaft abgewiesen und damit den Raum für etwaige Verfahrensfehler des Urteils eröffnet. Mit der Revision können nur noch Rechtsfehler der angefochtenen Entscheidung gerügt werden, welche die Staatsanwaltschaft aus Hannover dem Bundesgerichtshof nun möglichst plausibel darlegen muss. Die fachliche Qualifikation dazu dürfte Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer ohne weiteres besitzen. Es bleibt spannend.
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