Freitag, 25. Juli 2014

Der Judenhass der Bio-Deutschen

Ein Journalist, der sich dem Thementrias Juden, Israel und Deutschland verpflichtet fühlt, erkennt in der Bundesrepublik einen Judenhass mit Migrationshintergrund und identifiziert deren Urheber in meiner Lieblingszeitung "BILD" wie folgt: "Seine Protagonisten sind zum allergrößten Teil Araber und Türken, unterstützt von Bio-Deutschen, deren Großeltern noch selber „Juda verrecke!“ gebrüllt haben. Die Enkel sind froh, dass ihnen die Drecksarbeit diesmal von den Zugewanderten abgenommen wird."

Als Jurist ordnet man einen derartig pauschalen Vorwurf distanziert als unsubstantiiert ein, macht sich aber kurz darüber Gedanken, ob die drei mit dem Vorwurf der Volksverhetzung konfrontierten Gruppen - namentlich Araber, Türken und Bio-Deutsche - eine Möglichkeit hätten, strafrechtlich gegen eine derartige Bezichtigung vorzugehen. Denn auch den pauschalen Vorwurf, ein Straftäter zu sein, muss sich niemand gefallen lassen.

Weil aber die Beleidigung einer großen Anzahl von Personen nur dann möglich ist, wenn diese Personenmehrheit aus der Allgemeinheit derart hervortritt, dass der Kreis der beteiligten Einzelpersonen deutlich umgrenzt ist, dürfte die Äußerung des Journalisten von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Das Amtsgericht Tiergarten formulierte diesen Gedanken in einem Urteil vom 19.01.2000 zum Aktenzeichen 238 Cs 877/99 wie folgt: "Nach der Rechtsprechung des BGH und des BverfG (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303, 3306, sog. zweite "Soldaten sind Mörder"-Entscheidung) ist es verfassungsrechtlich zwar grundsätzlich unbedenklich, die Ehre eines Kollektivs zu schützen. Jedoch muß das Kollektiv, um beleidigungsfähig zu sein, klar abgrenzbar sein. Herabsetzende Äußerungen über überschaubar große Gruppen (wie alle Katholiken oder Protestanten, alle Gewerkschaftsmitglieder, alle Frauen) schlagen dabei nicht auf die persönliche Ehre des einzelnen Angehörigen der Gruppe durch."

Jedenfalls unsere Mitbürger mit arabischem und türkischem Migrationshintergrund als auch deutsche Liebhaber von Naturkost und Getreide aus ökologischem Anbau müssen sich nach diesen Grundsätzen den Vorwurf einer antisemitschen Grundhaltung gefallen lassen; letztere natürlich nur, wenn schon Oma und Opa „Juda verrecke!“ gebrüllt haben.

13 Kommentare:

  1. "Seine Protagonisten sind zum allergrößten Teil Araber und Türken, unterstützt von Bio-Deutschen"

    "zum allergrößten Teil" ungleich "alle"

    "Bio-Deutsche" ungleich "deutsche Liebhaber von Naturkost und Getreide aus ökologischem Anbau" (meint etwas anderes)

    Mein Prof. meinte immer, dass die Jurisprudenz der natürliche Feind der Psychologie sei. Ob er damit "alle Juristen" beschimpft, weil einer fehlenden Logik bezichtigt haben mag, ... sagen's Sie mir, Herrrr Jurist. ;-)

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    1. Da müßten Sie mir schon die unlogischen Passagen der Texte aufzeigen. Dass es einen Unterschied zwischen "allergrößten" und "alle" gibt, ist wohl auch dem Journalisten klar und das "Bio-Deutsche" nicht deckungsgleich mit "deutsche Liebhaber von Naturkost und Getreide aus ökologischem Anbau" ist, ist mir bewußt. Entgegenstehendes werden Sie weder meinem noch dem kommentierten Text entnehmen können. Deshalb scheint mir der Blog-Eintrag kein geeigneter Aufhänger für die Überprüfung der These Ihres Professors.

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    2. Herrrr Anonymus vom 30. Julai, wenn Sie obigen Text genau Lesen werden Sie feststellen, dass alle Aussagen korrekt, logisch Schlüssig und nicht im Widerspruch zu den genannten Quellen und Annahmen stehen.

      Was man übrigens von Ihrem Beitrag nicht behaupten kann. Denn Sie bleiben den Beleg für einen Zusammenhang zwischen Psychologie und Logik schuldig.

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  2. damit wischt sich broder den allerwertesten

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  3. Der Beitrag beruht auf einem schwer begreiflichen Mißverständnis: Die Aussage, dass Personen mit der Eigenschaft x zum "allergrößten Teil" auch die Eigenschaft y aufweisen, macht eine Aussage zur Zusammensetzung der Gruppe mit der Eigenschaft x, ohne dass dies impliziert, wie groß der Anteil der Personen mit der Eigenschaft x an der Gruppe y ist. Erst recht ist die Prämisse logisch falsch, dass alle y auch x sind.

    Beispiel: Alle Gauchos sind Argentinier, aber nicht alle Argentinier sind Gauchos

    Dass also ein Antisemitismus von Arabern oder Türken von "Bio-Deutschen" (hiesigen Eingeborenen) unterstützt werde, trifft keine Aussage über alle Bio-Deutschen, sondern lediglich eine Eigenschaft von einigen Unterstützern. Das Potagonisten von Judenhass zuglich Araber oder Türken sind, impliziert nicht, dass alle Araber oder Türken zugleich Judenhasser sind:

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  4. Das Wort "Bio-Deutsche" scheint mir in dem Zusammenhang hier eher auf "deutsche Eingeborene" als auf Naturkostliebhaber hinzudeuten.
    Habe ich eine Satire nicht begriffen?

    mfg

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  5. Bio in Bio-Deutsche kommt von "Biographie". Aber das nur nebenbei. Im Urteil ist ein Fehler enthalten. In "überschaubar große Gruppen" muß es "unüberschaubar" heißen, sonst macht das keinen Sinn.

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    1. Jeder Inhaber einer deutschen Staatsbürgerschaft kann in seiner Biographie den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft auf die eine oder andere Art nachweisen. Ein Biographie-Deutscher ist so gesehen auch ein in der Türkei geborener Deutscher, der in seiner Biographie den späten Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft nachweisen kann. Die Verwendung des Begriffes Bio-Deutscher ist idiotisch, weil der Bestandteil Bio im Ergebnis jedenfalls inhaltsleer ist.

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  6. Nach meinem Verständnis geht der Text am eigentlichen Problem vorbei. Der Autor meint, dass eine Beleidigung aller Araber und Türken nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht möglich sei.

    Das mag so ein.

    Vorliegend bezieht sich der Text jedoch gar nicht auf alle Araber oder Türken, womit ein Vergleich mit dem bekannten Zitat "Soldaten sind Mörder" hinfällig ist.

    Letzteres möchte ich mit einem Beispiel veranschaulichen: Die Aussage "Das Arschloch war ein Polizist" entspricht nicht der Aussage "Polizisten sind Arschlöcher".

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  7. Es ist doch eigentlich ganz einfach: In Europa werden wieder Synagogen angegriffen, Juden gejagt, Todesparolen skandiert - und in Deutschland gibt es einen Juristen, dessen mitfühlende Gedanken sich nicht mit den Opfern, sondern einfühlsam und sensibel mit den Tätergruppen beschäftigen. Diese Prioritätensetzung ist für mich das eigentliche Problem dieses Beitrages, das offenbar auch keinen Diskussionsteilnehmer hier zu stören scheint - oder?

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    1. .
      Warum sollte es ein Problem sein, wenn man sich der rechtlichen Qualität eines Zeitungsartikels widmet, der anläßlich der Tatsache, dass in Europa wieder Synagogen angegriffen, Juden gejagt und Todesparolen skandiert werden, geschrieben wurde? Eine derartige Prioritätensetzung für problematisch zu halten ist vergleichbar mit der Empörung über die Äußerung, es müsse „in einem freien Land möglich sein, straflos das Existenzrecht Israels infrage zu stellen“, während der Äußernde gleichzeitig das Existenzrecht der Juchtenkäfer in Baden-Württemberg verteidigt hätte. Es sollte doch unproblematisch sein, zu Umständen Stellung zu beziehen und gleichzeitig damit nicht unmittelbar verknüpfte Sachverhalte ausser Betracht zu lassen.

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    2. Natürlich kann "man" sich bei einem Vorfall zu allererst der "rechtlichen Qualität" einer Abwehrhandlung widmen und die "rechtliche Qualität" einer Täterhandlung komplett ignorieren. Darin ist insbesondere die deutsche Justiz schon immer groß gewesen. Und warum diese Art zu denken ein Problem sein sollte? Tja - was meinen Sie wohl?

      Ich jedenfalls hielte es für erheblich sinnvoller, sich der ethischen Qualität der Juristenausbildung zu widmen.

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