Mit dem kaum überraschenden Eingeständnis seiner Schuld und der Bestätigung der Vorwürfe der Staatsanwaltschaft einhergehen dürfte sicherlich neben einem milderen Strafmaß auch eine detaillierte Nennung von Examenskandidaten, die von den Angeboten des korrupten Richters Gebrauch gemacht haben.
Während den zahlungsfreudigen Ex-Referendaren eine Karriere durch die Aberkennung ihrer juristischen Qualifikation in allen Bereichen der Justiz verbaut sein dürfte, sollte der hilfsbereite Richter nach Verbüßung seiner Haftstrafe und einiger Karenzzeit wieder als Volljurist arbeiten können. Seine Qualifikation kann ihm nämlich nicht genommen werden und eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird ihm nach Ablauf einer erheblichen Zeitspanne auch nicht verwehrt werden dürfen.
Mich interessiert nur, ob auch einige von den halbwegs oder gut bekannten Medienjuristen dabei waren.
AntwortenLöschenWundern würe mich das nicht. Magelnde juristische Qualifikation erlben ich vollmündig jeden Freitag.
Wie erfährt man das? Der Schaden haben doch viele erlitten, nicht nur die privilegerte bedauernswerte Kaste der Juristen.
Das habe ich jetzt erst gelesen. Ich fasse es nicht.
AntwortenLöschenDa würde es mich doch viel mehr interessieren, ob ich als zweifacher Durchfaller einen oder gar zwei neue Versuche habe. Meiner Meinung nach ja, da die Chancengleichheit per se gleich 0 war.