Wer als
Anwalt den ganzen Tag schlaue Sachen an Gerichte und Kollegen schreibt und natürlich noch viel schlauere Sachen von Gerichten oder Kollegen liest, hat sich an Rechtschreibfehler gewöhnt. An eigene und fremde Fehler. Heute habe ich dann doch kurz gelacht, als mir ein eingeweihter Kollege per E-Mail in einem analverkehrzentrierten Rechtsstreit versicherte, die Sache sei nicht mehr zu tpooen. Er meinte natürlich zu toppen, aber seine unfreiwillige Wortschöpfung war letztlich passender. Kurz darauf erhielt ich noch die Nachricht einer Gegenpartei, die Ferdienstausfall auf das Konto der Folksbank forderte. Darüber habe ich mich dann auch gevreut.
Wie dieses oder jenes Wort geschrieben wird, darauf kommt es doch eigentlich nicht an, sondern darauf, daß die Leser verstehen, das es von der Seite des " analverkehrzentrierten Rechtsstreit " kommt und das dieses nicht mehr " mehr zu tpooen " ist...das wichtigste aber das der " Ferdienstausfal " auf das Konto der " Folksbank " eingezahlt wird...alles klar, oder ?! :-)
AntwortenLöschenDas Deutsch des faken comte de Montfort l’Amaury, der sich hier über andere mokiert: Staatsanalschaft, Nanopoleon, Jagt, das leben, mich Beschimpft, Verleumdet, Betitelt…, Lehrgurtflaschen, man sollte ihn doch mal zur Jagt als treiber mitnehmen, Mitleid mit deinen Opfer (konstanter Grammatikfehler, statt Dativ benutzt er den Akkusativ), etc, etc.
LöschenDa versucht sich aber jemand übelst zu verteidigen und das natürlich mit dem ewig gleichen stumpfsinnigen Geschreibsel.
LöschenPeinlich...peinlich...ihr Loser, euch kann man doch nicht für ernst nehmen..
Dem schlechtschreib Ra. empfehle ich ein Lexikon, könnte ihm in Zukunft Peinlichkeiten ersparen...So wie auch ein schlechtschreib Ra gern meinen Namen falsch schreibt, statt " Montfort " COMFORT und das in einem Schreiben an's Gericht...peinlich..einfach nur peinlich.
Wie man oben aus dessen Kommentar auch sehen kann, hat er natürlich nicht verstanden, dass es sich um Schreiben zwei verschiedener Parteien handelt, wobei der Leser einen weiteren permanenten Fehler dieses Sprachgenies feststellen kann, die Konjunktion „dass“ schreibt er regelmäßig als „das“.
Löschen...wieder der ewige versuch von deren Fehler und Peinlichkeiten abzulenken...
LöschenDer Versuch ist wie immer gescheitert...peinlich ...peinlich...was für ein Stümperhaufen :-)
" Volksbank " nicht Folksbank... " Verdienstausfall " nicht Ferdienstausfall....etc....etc
LöschenHashaha..
Bitte so weitermachen Herr schlechtschreib Ra....oder lassen Sie irgendwelche Grundschüler ihrer Sachen schreiben ?
"der ewige versuch…" "[…] ihrer Sachen schreiben ?"
Löschenweitere Beispiele des besten Boeckerdeutsch.
Ich darf das...ein Ra. nicht..:-)
LöschenPS : Oder schreibt der Ra. das so bekannte
Löschen" Schlossdeutsch ? "..diese Gruppe ist bei Facebook zu finden, sehr interessant...
Wenn man sich als hoher Adeliger darstellt, sollte man mindestens eine gewisse Allgemeinbildung haben und somit auch einigermaßen fehlerfrei schreiben. Tippfehler in E-Mails wie tpooen statt toppen können vorkommen, wobei wie ihr Anwalt in Uruguay ja ausdrücklich sagt, dass die andere Nachricht aus anderer Quelle stammt. Ob es sich dabei um einen Anwalt handelt, geht aus seinem Text nicht hervor. Nur sie erklären die beiden Personen für ein und die selbe, was bedeutet, dass sie eben nicht einmal Deutsch lesen können.
LöschenAuch " Adlige " sind zum nur Menschen und dürfen zum Glück auch Fehler machen....vor allem wenn man bei FB. Blogger & CO privat schreibt.
LöschenIch kenne da einen Fürsten, der schreibt Fehler über Fehler, stört mich persönlich aber nicht
Ein RA. hingegen, macht nicht nur sich lächerlich, sondern auch seine Mandanten, ein Ra. der noch nicht einmal teilweise fehlerfreie Briefe schreiben kann, kann auch sonst nichts.
PS : Da ich mir denken kann um welchen schlechtschreib Ra. es sich hier handelt, weiß ich natürlich auch, das er ein Adelsprädikat im Namen trägt...nach deiner Aussage hat er dann ja doppelt versagt...peinlich...ihr macht euch immer lächerlicher..
LöschenGmäeß eneir Sutide eneir elgnihcesn Uvinisterät ist es nchit witihcg, in wlecehr Rneflogheie die Bstachuebn in eneim Wrot snid, das ezniige was wcthiig ist, ist, dass der estre und der leztte Bstabchue an der ritihcegn Pstoiion snid. Der Rset knan ein ttoaelr Bsinöldn sien, tedztorm knan man ihn onhe Pemoblre lseen. Das ist so, wiel wir nciht jeedn Bstachuebn enzelin leesn, snderon das Wrot als gseatems.
AntwortenLöschenEs geht auch anders:
LöschenStudent A wurde der Titel seiner Abschlussarbeit offiziell mitgeteilt. Dieser enthält einen offensichtlichen Rechtschreibfehler.
Eine eigenständige Änderung des Titels hätte nach Angaben des Prüfungsamtes einen automatischen Fehlversuch zur Folge. Der Änderung müsste vom zuständigen Lehrstuhl zugestimmt werden. Dieser reagiert jedoch auch nach mehrfachen schriftlichen Aufforderungen nicht oder nicht zielführend.
Student A ist daher gezwungen, die Arbeit mit dem Rechtschreibfehler im Titel einzureichen und den Titel inkl. des Rechtschreibfehlers bei zukünftigen Bewerbungen zu nennen.
Untersuchungen haben gezeigt, das Rechtschreibfehler in Bewerbungen regelmäßig dazu führen, das Bewerber nicht angenommen werden. Student A befürchtet daher einen zukünftigen Vermögensschaden und überlegt, diesen einzuklagen.
Natürlich können Rechtschreibfehler passieren, aber gerade beim Schriftverkehr kann man doch heute Rechtschreibprogramme nutzen. Ich sehe solche Fehler allerdings nicht zu eng, Fehler sind halt menschlich :)
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