Montag, 23. Februar 2015

Abmahnung durch Hannover 96

Die Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG, Robert-Enke-Straße 1 in 30169 Hannover, will als alleiniger Veranstalter für Fußballspiele von Hannover 96 in der HDI Arena den unkontrollierten Handel zum Schutz der eigenen Fans bekämpfen. So lautet jedenfalls die Behauptung in einer Abmahnung der Rechtsanwälte aus der Kanzlei BECKER & HAUMANN aus der Kaiserstraße 21-23, direkt gegenüber dem Landgericht Dortmund.

Nur durch die Unterbindung des unkontrollierten Tickethandels sei es möglich, rivalisierende Fangruppen zu trennen oder Gewalttätigkeiten in den Stadien durch Hooligans zu verhindern. Bei einem anonymen Verkauf über ebay oder Ticketbörsen sei eine solche Kontrolle nicht mehr möglich. Zu diesem Zwecke habe der Ligaverband (DFL) im Jahr 2014 neun "Fairplay"-Regeln für den offiziellen Ticket-Zweitmarkt beschlossen:

1. Angebot eines serviceorientierten "Offiziellen Ticket-Zweitmarkts"
2. Eine stabile und faire Preispolitik.
3. Bekämpfung des Schwarzmarkts.
4. Keine Profitmaximierung.
5. Der Ticketpreis entspricht maximal dem Originalpreis für Einzeltickets.
6. Die Servicegebühr für den Tickettausch beträgt max. 15 % pro Bestellung.
7. Die Versandgebühren sind marktüblich gestaltet.
8. Die Clubs garantieren die Sicherheit des Angebotes und der Tickets.
9. Sensibler Umgang mit persönlichen Daten der Fans und die Garantie der Einhaltung aller         gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz.

Weil beim Angebot der Hannover 96-Tickets über eBay die ATGB nicht abgebildet wurden, ein Preisaufschlag von über 10% verlangt wurde und die unautorisierte Abbildung des Sitzplans der HDI-Arena verwendet wurde, sei eBay-International dazu verpflichtet gewesen, die zum streitgegenständlichen Anbieternamen hinterlegten Kontaktdaten bekannt zu geben. Infolgedessen konnte der Anbietername konkret zugeordnet werden.

Die aus Filesharing-Abmahnungen bekannte Argumentation, dass im Falle einer vergleichsweisen Erledigung des Gegenstands der Abmahnung nur ein Streitwert in Höhe von 2.500,00 EUR für die Anwaltskosten zu Grunde gelegt werde und der abgemahnte Sachverhalt durch Zahlung eines Schadenersatzbetrags in Höhe von weiteren 250,00 EUR erledigt sei, widerspricht ein wenig den abschließenden Formulierungen der Abmahnung, wonach Hannover 96 besonderen Wert auf den Dialog mit seinen Anhängern und Kunden lege, die mit dem Verein in aller Regel emotional eng verbunden seien.

Es erscheint zumindest fraglich, ob die Wertschätzung eines Dialogs mit der kostenpflichtigen Abmahnung durch einen Rechtsanwalt ihren angemessenen Ausdruck findet. Einen gefühlvollen Dialog mit einer anwaltlichen Abmahnung einzuleiten scheint eine besondere Spezialität der Kanzlei BECKER & HAUMANN zu sein.

4 Kommentare:

  1. Völlig korrektes und moralisch einwandfreies Verhalten des Vereins.

    Die Ausmerzung des Zweitmarktes auf Ebay, wo sich Privatpersonen jeden Spieltag ein schönes Zubrot mit ihren als Mitglied gekauften Karten verdienen, ist völlig richtig.

    Steht auf jedem Ticket drauf, dass man das nicht weiterverkaufen darf.

    Und lernen tun die Leute erst, wenn es an die Geldbörse geht.

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    1. 1. Daher verkauft vivago die Karten mit Zustimmung von hannover 96 zum Vielfachen vom Originalpreis.
      2.Die Abmahnungen erfolgen ohne Kenntnis der Hintergründe des Verkaufs der Karten auf ebay. Es werden alle abgemahnt.
      3. Abmahnungen erfolgen unter Kenntnis, dass bereits der BGH entschieden hat, das ein Verbot des Widerverkaufs bei privaten Personen nicht ausgeschlöossen werden darf durch die AGB's. Die AGB's sind diesbezüglich unwirksam.
      4.Anstatt die Öffentlichkeit zu informieren, wird das Bayern Spiel abgewartet um zum großen Rundumschlag auszuholen. Dialog der Marke Hannover 96.
      5.Bis auf das Bayern Spiel (wo es bereits klare Beschränkungen beim Erwerb von Karten gibt) ist es nie ein Problem Karten zu bekommen, das sieht bei Dortmund, Schalke etc. anders aus.

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  2. Manchmal hat man den Eindruck, dass es weniger um Information und Berichterstattung geht als um das Schlecht- und Madigmachen von Anwälten, die im Auftrag ihres Mandanten tätig werden.

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