Mittwoch, 16. März 2016

Der Ferrari-Fahrer aus Kabul

Es gibt selten Gegner, die mich als Rechtsanwalt anrufen, um mir ihren Unmut über meine Tätigkeit mitzuteilen. Der mittlerweile zweite Anruf eines in Afghanistan geborenen Integrationswunders verlief etwas entspannter als das erste Telefonat vor einiger Zeit, als ich mich gegenüber dem anwaltlich vertretenen "Mann mit großem Ego" höchstpersönlich des Vorwurfs des Rassismus erwehren musste.

Ich hatte in einem Schreiben an seinen Anwalt vermutet, dass er als Showveranstalter wegen seines Hintergrunds als Zuwanderer mit islamischem Einschlag wenig Respekt vor Frauen und daher besondere Schwierigkeiten mit der Akzeptanz der Kritik seiner südamerikanischen Mitarbeiterinnen habe. Er nahm mir wohl auch meine Ansicht übel, dass sich die ihm gegenüber fremde und freizügige Kultur seiner Mitarbeiterinnen als nicht ideal präsentiert habe und es daher verständlich sei, dass er als islamisch erzogener Mann häufig in Fettnäpfchen trete.

Offenbar ein Sakrileg für einen perfekt integrierten Geschäftsmann mit deutschem Hochschulabschluss. Na ja, die Kammer wird´s schon richten wenn das Strafverfahren gegen mich abgeschlossen ist. Auf die angekündigte Nachricht vom Zentralrat der Muslime warte ich noch. Die zweite Unterhaltung stand nun nach Erhalt meines Klageentwurfs ganz im Zeichen der Präsentation seiner Männlichkeit und seines unternehmerischen Erfolgs: "Wissen Sie was? Ich steige gleich in meinen Ferrari und fahre zu meiner wunderschönen Frau in mein neu gebautes Haus und wenn Ihre Mandantin keine Kohle hat, soll sie so eine Scheiße nicht machen."

An mir als überzeugtem Fahrradfahrer mit Meinungsfreiheitsdrang prallte die Trommelei des Sportwagenfahrers mit Migrationshintergrund natürlich ab, aber ich höre immer gerne zu und bin gespannt, ob die angedrohte Reise mit dem Äusserungsrechtszug bis zur letzten Instanz tatsächlich stattfindet.      

14 Kommentare:

  1. Also mehr als die Wiedergabe von plumpen Vorurteilen kann ich den zitierten Teilen Ihres Schriftsatzes jetzt auch nicht entnehmen.
    Was will man mit sowas erreichen?

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Es sind keine Vorurteile, sondern es handelt sich um die außergerichtliche Einschätzung von Gründen für das Verhalten einer Person, bei dem sein sozialer Hintergrund ebenso bekannt ist, wie der soziale Hintergrund der Personen, gegen deren kritische Äußerungen er sich wendet. Diese Einschätzung hat sich später durch die Telefonanrufe bestätigt. Die Mitteilung einer solchen Einschätzung zusammen mit der Ablehnung der geltend gemachten Ansprüche hilft dem Gericht dabei, Anknüpfungstatsachen für das zu beachtende Umfeld der angegriffenen Äußerungen erkennen zu können.

      Löschen
    2. Sie projizieren seine Einstellungen auf seinen Hintergrund. Das sind Vorurteile.

      Löschen
    3. Ist die Projektion seiner Einstellungen auf seinen sozialen Hintergrund nicht vielmehr Teil eines Urteils nach Würdigung des Sachverhalts und des sozialen Hintergrunds dieser Person?

      Löschen
  2. Affengeiles Logo. Meine Hochachtung vor dem Ideenreichtum des Graphikers!

    AntwortenLöschen
  3. Ein direktes Telefonat mit einem anwaltlich vertretenen Gegner? Na, da wird die Kammer sich aber freuen.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Den Anrufer zu unterbrechen wäre unhöflich und ist auch standesrechtlich nicht geboten, sofern es eine neue Angelegenheit ist.

      Löschen
  4. Man kann sich des Eindrucks nicht so ganz erwehren, dass an dem Vorwurf des Rassismus eine ganze Menge dran ist. Was soll dieses Logo mit dem Kamel? Noch platter geht´s wohl nicht.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Der Eindruck täuscht, erwehren Sie sich bitte vollständig. Das Logo soll Aufmerksamkeit wecken und die Überschrift schlagkräftig illustrieren.

      Löschen
  5. Ressentiments und islamophobes Geschwätz auf AfD-Niveau, Herr Möbius.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ich musste wohl meinen Sozialneid wegen des Ferraris, des neu gebauten Hauses und der wunderschönen Frau kompensieren.

      Löschen
  6. Dieser Blog ist voll von plumpen Vorurteilen und Grafiken gegenüber einer Menge von Menschen, die nicht so denken, wie Herr Möbius es möchte. Deren Schwächen aufzuzeigen oder schlimmer noch rassistische oder sonstige Vorurteile in oft ironischer oder sarkastischer Weise darzustellen, scheint diesem Herrn ein krankhaftes Vergnügen zu sein. Gute Anwälte halten sich auch gegenüber ihrer Gegner mit ihren Äusserungen zurück und ziehen diese öffentlich nicht durch den Kakao. Angeblich geschieht dies, wie er betont in anonymer Art, nur man kann eben durch das Gesagte sehen, um wen es sich handelt; es ist also nicht mehr so anonym wie er es darstellt.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Dass Herr Möbius sich einen Dreck um Recht schert, kann u.a. auch hier gesehen werden:

      http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.fr/2014/12/monaco.html

      § 103 StGB
      Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten
      (1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
      (2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.

      Löschen