Freitag, 11. März 2016

Wahlbetrug verhindern! Stimmzettel unterschreiben!


Mit einem geschickt gefälschten Wahlplakat soll die "Alternative für Deutschland" (AfD) am kommenden Sonntag um die Stimmen derjenigen Wähler gebracht werden, die einen drohenden Wahlbetrug wittern und daran glauben, diesen mit ihrer Unterschrift auf dem Stimmzettel verhindern zu können. Insbesondere im Lager der Staatsverdrossenen und Protestwähler, die dem Spektrum der AfD-Anhänger zugeordnet werden, kann man auf Facebook die Vermutung lesen, der Staat selbst oder die regierenden Parteien würden angesichts der beeindruckenden Prognosen zu Gunsten der AfD einen Wahlbetrug planen.

Was liegt da für einen potentiellen AfD-Wähler näher, den geplanten Betrug mit einer zusätzlichen Unterschrift auf dem Wahlzettel verhindern zu wollen. Der Haken an dieser gut gemeinten Methode ist allerdings, dass entsprechend der geltenden Wahlordnungen der Bundesländer ein Stimmzettel dann ungültig ist, wenn er neben dem Kreuz noch einen Zusatz enthält. So bestimmt § 61 Absatz 1 Nr. 5 der Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LWO) vom 27. Mai 2015, dass Stimmen ungültig sind, wenn der Stimmzettel einen Zusatz oder einen Vorbehalt enthält.

Wer sich als wackerer AfD-Wähler am Sonntag auf den Hinweis des gefälschten Wahlplakats verlassen würde, hätte den Wahlsonntag besser mit einer Wanderung durchs Bodetal verbracht. Seine Stimme wäre ungültig. Die bösen Wahlplakatfälscher müssen dagegen darauf hoffen, dass niemand auf die Idee kommt, einen Strafantrag wegen strafbarer Kennzeichenverletzung nach § 143 MarkenG zu stellen, denn das auf den Wahlplakaten genutzte Logo der AfD ist eine unter dem Aktenzeichen 3020130306554 beim Deutsches Patent- und Markenamt für die "Alternative für Deutschland" eingetragene Wort-Bildmarke, die ohne Zustimmung der Inhaberin der Marke wohl nicht für gefälschte Wahlplakate genutzt werden darf.

29 Kommentare:

  1. Man muss sich nicht weit aus dem Fenster lehnen, um in den Schein-Plakaten Satire zu sehen - die nicht strafbar ist.

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    1. Naja, ob man das als Satire sehen kann ist sehr fraglich. Es wird zudem auf den Plakaten nicht auf einen Satire-Streich hingewiesen.

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    2. Noch dazu wo diese sogenannte AFD ja den Demokraten schon von vorn herein Wahlfälschung unterstellt.

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    3. Alternative für dings? Unten links - zeigt wohl ausreichend, dass es Satire ist.

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  2. Viel einschlägiger ist natürlich § 108a StGB ("Wer durch Täuschung bewirkt, daß jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."). Die Sache ist auch wirklich nicht witzig.

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    1. selbst dann liegt hier eine urheberrechtsverletzung, das benutzen eines geschützten logos / bildes vor die nicht durch satire geschützt ist

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    2. Wenn jemand darauf reinfällt hat er bewiesen das er zu dumm ist in einer demokratischen Gesellschaft mitzubestimmen.

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    3. na ja .... wenn man $108a StGB nun genau auslegen würde .... müsste man eigentlich alle Parteien einbuchten, da Wahlversprechen ja grundsätzlich Lügen/Täuschungen sind um den Wähler bei seiner Wahl zu beeinflussen und das gilt für alle momentan zu Wahl stehenden Parteien.

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    4. Doch, ist total lustig.

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  3. Die Sache ist sogar ziemlich witzig.

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  4. AfD Sympathisanten finden das natürlich nicht witzig.
    Ich meine aber, das ist eine wundervolle Satire und wird helfen, manche Stimme zu verbrennen. Und das wäre gut so!
    Und für die juristischen Beckmesser: § 108a StGB setzt einen konkreten Adressaten für eine Täuschungshandlung voraus, nicht eine unbestimmt Allgemeinheit. Und Art. 5 GG gibt es ja auch noch, auch wenn der der AfD dauernd weh tut.

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    1. Hat nichts mit Satire zu tun Vollpfosten!1 Das ist eine Straftat!!

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    2. Beleidigung ist auch eine Straftat.

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    3. Und wer schreit und beleidigt hat sowieso Unrecht.

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  5. Ein entsprechender Aufruf, die "Gutmenschen" Parteien betreffend, hätte mit Sicherheit schon den Schtaatzschutz in Rotation und Aktionismus jenseits der Schallmauer getrieben...

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  6. Guten Morgen, Non Nomen.
    Könnten Sie vielleicht ab heute auf die Formulierung "Gutmensch" verzichten? Einfach so - weil es inzwischen nur noch schmerzhaft dumm wirkt?

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  7. Ich denke das AfD Wähler sich recht gut in der Rechtssprechung auskennen und diese Satire durchschauen. Ich sehe eher einen tiefen unmoralischen Abgrund der an Erstwähler begangen wird. Mit Freigetränken zu ködern ist widerlich, aber die Tour wie es die GRUNGUTMENSCHEN tun.

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  8. Für die Gutmenschen ist alles erlaubt, für das "rechte Pack" gilt unsere Gesetzgebung nicht. Am besten die Wahlzettel vorher ausfüllen.

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  9. Es wird immer schlimmer.
    Die verlogene Presse mit ihren permanenten Falschberichten und gezielten Verleumdungen wird kein Ende gesetzt. Und dann noch die "GUTMENSCHEN" mit dem Verunglimpfen von Straftaten zum Nachteil der AFD, nur weil eine AFD nicht in ihr "GUTMENSCHENBILD" passt. (Meinungsfreiheit?)
    Aber ansonsten jede Lappalie was die „Gegner“ angeht, sofort an die große Glocke hängen. (auch wenn sie gelogen sind!)
    Diese Zustände hier in D gleichen mehr und mehr den Strukturen einer Diktatur.
    Die Beeinflussung und Verarschung der Bürger durch die öffentlich rechtliche Medien und jetzigen Regierungsparteien sollte bestraft werden!
    Aber leider wird nur das bestraft, was gegen die Regierungsmeinung ist!!!
    Schade um Deutschland.

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    1. "Und dann noch die "GUTMENSCHEN" mit dem Verunglimpfen von Straftaten zum Nachteil der AFD, nur weil eine AFD nicht in ihr "GUTMENSCHENBILD" passt."

      Sich um den Untergang der deutschen Kultur sorgen, aber noch nicht mal die eigene Sprache richtigen können. Typisch.

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  10. frankpassau@web.de12. März 2016 um 17:14

    Die Wahl muß geheim sein. Auch aus diesem Grund wäre der Stimmzettel ungültig. Das gilt auch für Briefwahl, wenn die Eidesstattliche Erklärung zusammen mit dem Stimmzettel im gleichen Umschlag sind.

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  11. Naja mal ganz ehrlich. Die AFD ist auch vom System, wären sie auf unserer Seite würden sie mal die Wahrheit auf den Tisch bringen. Wenn sie dies tun würden, würde ich sie ohne Frage sofort wählen.

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  12. Die Aussage, dass nach dieser Wahl AfD-Anhänger sich nur noch nit "Petry Heil" grüßen dürfen ist wohl doch ein Gerücht.

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  13. Ruslana Eisenschmidt18. März 2016 um 01:34

    Was ist denn hier los?

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  14. Kein Gericht in Deutschland wird dies als Satire durchgehen lassen !!! Ob der angebliche Poster auch der benannte Fachanwalt ist, wage ich auch zu bezweifeln !!! Also sind wir locker bei 3 strafbaren Handlungen :D Ich als IT-Forensiker kann & werde dies zur Strafanzeige bringen. Viel Spaas bei Gericht :P

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    1. Aber sicher ist das Satire - unten links steht "Alternative für dings". Auf Satire muss nicht unbedingt in 1m-großen Buchstaben "Satire" stehen. Ein bisschen denken ist auch mal ganz nett... Aber kommt wohl auch davon, was will man von Leuten erwarten, die ernsthaft glauben, RTdeutsch, Compact und Kopp seien neutrale Medien :D

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    2. Fast ein Jahr her jetzt. Was ist aus Ihrer Anzeige geworden? Oder sind Sie am Ende doch nur ein Schaumschläger?

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