Mittwoch, 20. April 2016

Amtsgericht Nienburg kapituliert vor Turboquerulantin

Mit beharrlicher Missachtung einer vom Amtsgericht Nienburg erlassenen einstweiligen Verfügung hat es die Turboquerulantin geschafft, dass sich Nienburger Richter still und leise vom Grundsatz "Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen" verabschiedeten. Das Lehrstück erfolgreicher Turboquerulanz in dem niedersächsischen Weserstädtchen belegt, dass konsequenter Rechtsbruch auch im Zivilrecht belohnt werden kann, wenn man sich in einem überschaubaren Justizapparat durch entschlossenes Auftreten einen Namen macht. Die Wege der Robenträger in Nienburg sind kurz, man kennt sich persönlich und wird sich auch in Zukunft stets und ständig über den Weg laufen.  

Nachdem eine am 12.01.2016 zugestellte einstweilige Verfügung des Gerichts am 15.01.2016 immer noch nicht beachtet und mit gleichem Datum ein Ordnungsgeld beantragt wurde, zog es das Amtsgericht Nienburg vor, die Turboquerulantin nicht weiter zu reizen und eine Entscheidung über den Ordnungsgeldantrag erst in der mündlichen Verhandlung über den zwischenzeitlich eingelegten Widerspruch am 07.04.2016 zu treffen. Am 23.02.2016 wurde daher beantragt, über den Ordnungsgeldantrag sofort nach Gewährung rechtlichen Gehörs zu entscheiden, da sich der auf die Gerichtsbarkeit vertrauende Antragsteller trotz erlassener einstweiliger Verfügung immer noch den gleichen Falschbehauptungen auf Facebook ausgesetzt sah.

Über diesen Antrag des vom Unrecht Gebeutelten wurde dadurch entschieden, dass entgegen dem Beschleunigungsgrundsatz im Verfügungsverfahren der ohnehin schon späte Verhandlungstermin vom 07.04.2016 auf Antrag der Turboquerulantin auf den 21.04.2016 verschoben wurde, ohne gleichzeitig auch nur ansatzweise die Rechte des auf Facebook Gemobbten und das Ansehen der Justiz dadurch zu wahren, über den Ordnungsgeldantrag schon vor dem 21.04.2016 zu entscheiden. Wenn sich die Justiz beginnt zu ducken, ist ein Befangenheitsantrag das letzte Mittel, um dem Recht wieder zur Geltung zu verhelfen.

Der Befangenheitsantrag wurde vom Amtsgericht Nienburg immerhin dazu genutzt, richterliches Duckmäusertum per Beschluss mit klaren Worten zu belegen und sich mit der Verneinung der Voraussetzungen einer Befangenheit jedenfalls im Hinblick auf die Behandlung vorläufigen Rechtsschutzes selbst an den Pranger zu stellen:

"Diese Voraussetzungen liegen hier offenkundig nicht vor, denn die zuständige Richterin war - worauf sie in ihrer dienstlichen Äußerung zutreffend hingewiesen hat - gemäß §§ 924, 936 ZPO gesetzlich verpflichtet Termin zur mündlichen Verhandlung zu bestimmen, nachdem die Verfügungsbeklagte mit Schriftsatz vom 17.02.2016 Widerspruch gegen die in Rede stehende einstweilige Verfügung vom 17.12.2015, auf deren Grundlage der Ordnungsmittelantrag gestellt worden ist, eingelegt hat. Es ist dabei zunächst über die Aufrechterhaltung der einstweiligen Verfügung aufgrund dieser mündlichen Verhandlung zu entscheiden, bevor über den Ordnungsmittelantrag entschieden werden kann, da anderenfalls die Gefahr bestünde, dass Ordnungsmittel aufgrund einer später aufgehobenen Entscheidung zu Unrecht verhängt worden wären. Nur im Falle eines Vorgehens der Richterin im vom Verfügungskläger begehrten Sinne könnte mithin der Verdacht ihrer Voreingenommenheit entstehen, denn die Verhängung von Ordnungsmitteln vor einer Entscheidung über den Widerspruch könnte den Eindruck erwecken, die Richterin werde diesen ohnehin zurückweisen wollen, ohne dass es noch auf den Verlauf der mündlichen Verhandlung über den Widerspruch ankäme."

Dass das Amtsgericht Nienburg dabei die Auffassung echter Rechtsprechung und Literatur unterschlägt, wonach in entsprechender Anwendung der §§ 775 Nr. 1, 776 ZPO sogar die Aufhebung eines rechtskräftigen Ordnungsgeldbeschlusses möglich ist, wenn jener der Vollstreckung nach § 890 Abs. 1 ZPO zugrunde liegende Titel mit rückwirkender Wirkung entfällt, auch wenn dies erst nach dem geahndeten Verstoss und nach Zahlung des Ordnungsgeldes geschieht, ist schon entlarvend.

Aber ernsthaft die Auffassung zu Papier zu bringen, die umgehende Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen lang andauernder Mißachtung einer gerichtlichen Entscheidung scheide aus, weil bei der bedauernswerten Turboquerulantin dadurch der Eindruck entstehen könne, ihr Widerpruch werde erfolglos sein, weshalb der Gläubiger der einstweiligen Verfügung auch noch weitere zwei Monate schutzlos zu stellen sei, ist ein Armutszeugnis, dass selbst in der niedersächsischen Provinz mit Mühe seinesgleichen sucht. Während der Antragsteller gehalten ist, in der Regel innerhalb eines Monats nach erkannter Rechtsverletzung einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu stellen, darf es dem Gericht auch monatelang scheißegal sein, wenn die Rechtsverletzung trotz entgegenstehender gerichtlicher Entscheidung fortdauert.

Man kann Cybermobbingopfer nur davor warnen, ihr rechtliches Glück in den Amtsgerichten kleiner Städtchen zu suchen. Denn während man dort Gefahr läuft, den Ausflüchten einer vom tristen Jusitzalltag der Kleinstadt gebeugten Kaste von Internetausdruckern überantwortet zu werden, wird in den Amtsgerichten der Metropolen überwiegend nachvollziehbares Recht gesprochen, wie sich zwei vom Landgericht Hamburg bestätigten Ordnungsgeldbeschlüssen des Amtsgerichts Hamburg schlüssig entnehmen läßt. Gleiche Parteien, ähnlicher Sachverhalt aber bereits zwei vom Landgericht bestätigte Ordnungsgeldbeschlüsse - auch nach Widerspruch und vor der mündlichen Verhandlung.

38 Kommentare:

  1. Habe selbst am AG. Nienburg mit dem Direktor zu kämpfen, bei mir verhält es sich gleich wie hier beschrieben. Die Formel um das Nienburger Gericht zu beugen heißt, querulieren...querulieren bis der Dr. kommt und über entsprechende Richter öffentlich herzuziehen, schon hat man eine Freikarte.

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  2. Es ist offensichtilch, dass Soziopahten jede kleine schliche Kennen um Entscheidungen soweit raus zu ziehen das diese im Endeffektdoch wieder gegen den gemobbten gehen und seinen Geldbeutel weiter schädigen, da sie auch wisen, dass Sie selbst meist nichts haben und drauf vertrauen sich später haftunfähig schreiben zu lassen! Mobbiong ist für mich eins der schäbigsten Körperverletzungen die es gibt!

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  3. ... und jetzt stelle man sich vor, die Turboquerulantin wäre zur Anwaltschaft zugelassen.... Das wäre ein immenser Schaden für das Ansehen und die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege

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  4. Hier zieht nicht nur die Mobberin die Strippen. Das AG. Nienburg und ihre Richter sind das Problem, zb. in Hamburg gehen solche Klagen durch wie Butter. Man weiß das zb. der Vorwurf "Er ist ein Betrüger" eine Verleumdung darstellt und mit einem Beschluss gegen den Verleumder zu stoppen ist. Am AG. Nienburg wurden die Beschlüsse erwirkt, die Querulantin macht aber seit Monaten munter weiter, was dann natürlich Ortungsgeldanträge nach sich zieht. Aber genau die will das AG. Nienburg nicht einfach entscheiden, man will eine mündliche Verhandlung, die sich jetzt aber zb. bei mir, schon über 4 Monate hinzieht und der Querulantin viel Zeit verschafft hat, weiter mit dieser Behauptung fast täglich hausieren zu gehen. Anscheinend will man sogar den Beschluss wieder zurückziehen, man könnte dieses zb. als Meinungsäußerung unter dem Vorwand verkaufen " Man würde ja nur meinen....man hätte ja nicht gemeint...Betrüger sei ja nicht gleich Betrüger..etc.". Ich stelle das AG. Nienburg mit seinen Richter in Frage, das hat ganz klar nichts mit seriöser und glaubhafter Justiz zu tun!

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  5. Wer Nienburg kennt - der rennt!
    Und nu?

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    1. Am besten wäre es wohl, sich dem in Arbeitsverweigerung manifestierten Streben des Gerichts zu beugen und in Zukunft wenn möglich andere Gerichte zu bemühen, die Willens sind, unvoreingenommen und mit fachlicher Reife an jeden einzelnen Fall heranzugehen. Dass die Strategie der Arbeitsverweigerung damit Erfolg hätte, ist im Hinblick auf das Wohl des Mandanten hinzunehmen.

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    2. Was meint die Mandantschaft dazu, ist sie überhaupt schon wieder unter der Herztropfendusche hervorgekommen seit das anscheinend trödelwütige Richtpersonal seine Rechtsansicht kundtat?

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    3. Es gelang der Mandantschaft nach einem ersten Schock den abstrusen Reigen bei Gericht weniger mit Wut als vielmehr mit Staunen zu betrachten. Etwa wie ein Spaziergang im Regen Spaß machen kann, wenn man ohnehin schon völlig durchnässt ist.

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    4. Bevor hier leichtfertig und vorschnell geurteilt wird, ist es vonnöten, beide Seiten zu beleuchten.

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  6. Vertippt und nochmal. "Dranbleiben, wir leben doch in einem Rechtsstaat.....sagt man zumindest."

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  7. Dass die deutschen einstweiligen Verfügungen eigentlich Rechtsverstösse darstellen, dürft ja wohl kaum noch erklärt werden. Aber da hier uneinsichtige Leute einstellen und posten zur Erinnerung, dass diese einstweiligen Verfügungen gegen GG und der Europäischen Menschenrechtskonvention verstossen. „Der im GG und der Europäischen Menschenrechtskonvention ausdrücklich normierte Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 6 EMRK) beansprucht auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes Gültigkeit.“ (BVerfGE 9, 89, 97 f.; 65, 227, 233; BVerfG NJW 2004, 2443, 2444; Grunsky in Stein/Jonas, vor § 916 Rdn. 38; Berger, Einstweiliger Rechtsschutz im Zivilrecht, Kap. 2 Rdn. 20). „Dieser Rechtsschutz bedeutet, dass das Gericht den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zu allen für die zu treffende Entscheidung erheblichen tatsächlichen und rechtlichen Fragen geben sowie das Vorbringen zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muss.“ (BVerfGE 42, 364, 367; 60, 250, 252; 64, 135, 143 f.; Schmidt-Aßmann in Maunz/Dürig, GG, Art. 103 I Rdn. 66 ff.; Greger in Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, vor § 128 Rdn. 6 ff.)
    Ich bin kein Jurist und weiss auch nicht was nun die Richter an diesem Amtsgericht wirklich veranlasst hat zugunsten der „Turboquerolantin“ zu entscheiden. Wie auch immer, ein Mann, der behauptet ein polnischer Graf und russischer Prinz zu sein, ausserdem ein Priester und von seiner Zwillingschwester als Betrüger dargestellt wird, was ja nun der Tatsache entspricht, dürfte dies wohl auch in den Augen der Richter sein, selbst wenn sie es nicht so äussern. Ausserdem dürfte der Anwalt dieser Dame die anwendbaren Gesetze und die Jurisprudenz kennen. Wie immer beschwert sich Herr Möbius, wenn er eine Niederlage erleidet; so lange er mit dem von den Fakes erfundenen Fakerecht für seine Mandanten bei diesen rechtsverstossenden einstweiligen Verfügungen Recht bekommt und der Gegner sich nicht auf eine Beschwerde einlässt, spricht er von Erfolg und seine Fakes plappern ihm das nach. Nur wenn der Gegner sich einlässt , dann verliert er und schiebt die Schuld auf Richter und Gegenanwälte.
    Falls diese einstweiligen Verfügungen und die daraus entstanden Nebenverfahren wirklich dem Rechtsstaatsprinzip entsprechen würden, also das Recht auf ein faires Verfahren und der Grundsatz der Waffengleichheit, dann können solche Fehlentscheidungen zweifellos von vornherein vermieden werden. Und um so eine Fehlentscheidung dürfte es sich wohl handeln, wie oben gezeigt.
    Mehr zu diesem Thema aus dem einige Sätze gezogen wurden hier
    http://www.reinhard-greger.de/dateien/Gutachten.pdf

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    1. Vielen Dank für den Hinweis auf das Gutachten. Schon der Satz: "Antragsteller bemängeln, dass Verfügungsverfahren nicht mit der gebotenen Beschleunigung geführt werden, Antragsgegner sehen sich durch zu leichthändig und ohne ausreichende Verteidigungsmöglichkeit erlassene Verfügungen in ihren Rechten verletzt." zeigt, dass der Kommentar insoweit jedenfalls den Kern der Sache trifft. Sehr lesenswertes Gutachten, dass ich deshalb noch einmal als Hyperlink wiedergebe: http://www.reinhard-greger.de/dateien/Gutachten.pdf.

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    2. Zur Klarstellung Herr Blender, es geht hier nicht um Herr G. dem Zwillingsbruder der Querulantin, der hat ein Beschluss gegen seine Zwillingsschwester erwirkt. Die Informationskette der Mobber funktioniert wohl nicht richtig.

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    3. Herr Boecker hier eine Antwort auf ihre dummen und mobbenden Bemerkungen hier und auf ihrem FB Profil, welches ich zur Information auch hier einstelle:

      ‪Alfred Boecker Comte de Montfort /react-text ‪react-text: 203 /react-text Unter diesem Artikel hat sich der Ritter wieder mal selbst lächerlich gemacht, Schimpft über meinen Ra, " Verlierer, Fake-Ra....etc" und gibt ihm aber recht, in dem er eine URL veröffentlicht, die meinem Ra. recht gibt. Dann singt er das immer gleiche Lied, Adelsfake hin und her, da musste ich ihn wieder einmal aufklären....jetzt schweigt der Gott der Laberköpfe‬
      ‪„smile“-Emoticon‬
      ‪http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de/.../amtsgeric...

      Herr Boecker, dass sie nicht lesen können und noch weniger verstehen, ist ja schon längst bekannt. Ihr Anwalt hat einen einzigen Satz zitiert, der im Zusammenhang mit der Rechtsunsicherheit dieser gegen GG und Menschenrechtskonvention verstossenden deutschen Verfahrensart der einstweiligen Verfügung steht. Dieser zitierte Satz allein schon weist darauf hin, dass mit dieser Verfahrensart etwas nicht in Ordnung ist. Bei einem rechtsstaatlichen fairen Verfahren, würde es diese Rechtsunsicherheit wohl kaum geben, eben weil von Anfang an das Verfahren fair und mit gleichen Waffen geführt wird. Auch in Frankreich gibt es diese Dringlichkeitsverfahren nur sind sie, wie es die franz. Zivilprozessordnung verlangt, eben fair und mit echten Identitäten und nicht solchen faken, wie ihr gestohlener Name und Titel "comte de Montfort l'Amaury Duc de Bretagne".

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  8. Herr Blender, wieder für Sie und noch ein mal " In Deutschland oder Frankreich gibt es keinen Adel " Der Adel wurde als die Adelstitel/Prädikate zu Namensbestandteile wurden endgültig ! Abgeschafft! Prinz, Graf, Baron....alles nur NAMEN....Blender, keine TITEL

    Zitat : Der Deutsche Adelsrechtsausschuss (ARA) – 24.4.2012
    "Zur Zeit der Monarchien war das Adelsrecht ein öffentliches Recht. Nach
    Abschaffung der Monarchien existiert der Adel nur auf privatrechtlicher Basis.
    Im Rahmen des Vereinsrechts, des vereinsmäßigen Selbstbestimmungsrechts."

    Jeder darf Pastor sein Herr Blender, erst richtig informieren bevor man andere mobbt und verleumdet. Und niemand hat verloren Blender, oder steht in dem Artikel, Ra. Moebius hätte verloren?
    sie können aber ihrer genealogische Seelentochter, der Turboquerulantin die Hand schütteln, ihre Seelentochter hat ihre Mobberarbeit von vielen Jahren zerstört, das ist jetzt schon sicher.

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  9. Meine Äußerung passt wohl " Laberkopf" Der Herr weiß noch nicht einmal worum es geht, der Gott der Hellseher. Bleiben sie besser in ihrem eigenen Kosmos, die reale Welt ist zu hart für sie.

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    1. Ein weiterer Beweis, wer die Mobber sind.

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    2. Habe ich und sogar öfters mit ihrem Namen, zeigen sie mal ihre Mobberbeweise gegen mich.

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    3. LOL Beweise über gegen GG und Menschenrechtskonvention verstossende und somit widerechtliche deutsche einstweilige Verfügungen? Ja, merken sie nicht, dass sie sich noch weiter lächerlich machen. Und wie ist es mit dem Nachweis ihres angeblich realen Namens eines Comte de Montfort l'Amaury duc de Bretagne gegenüber der franz. Justiz? Machen sie sich nur weiter lächerlich und jetzt Schluss.

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    4. Ich sagte ja, er lebt in seinem eigenen Kosmos, die Realität ist einfach zu hart für ihn, deswegen verleumdet er sie.Wünsche viel Spaß beim wach werden und die Realität dann gnadenlos zuschlägt.

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    5. PS : Schluss ist erst wenn sie und ihre " Freunde" für die mobberei und Verleumdungen, juristisch bis zum letzten belangt und bestraft worden sind und das kann noch Jahre dauern.

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    6. Blender > " Anonym21. April 2016 um 14:00
      LOL Beweise über gegen GG und Menschenrechtskonvention verstossende..."

      Sie wagen es über Menschenrechte, Menschenwürde zu sprechen Herr Blender? Jeder Richter würde die Nase rümpfen und jede Strafe gegen sie aussprechen, die der Richter verhängen könnte und dürfte. Sie können sich ja mal an die €u Menschenrechtskommission wenden und ihr Leid klagen, mal sehen wie die auf ihre " Kommentare " reagieren würden. Nebenbei hatten sie auch die Möglichkeit Beschwerde einzulegen, warum haben sie das nicht getan?

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  10. Welcher bedauernswerte Richter soll sich denn mit Boeckers geistigem Dünnschiss auseinandersetzen?
    Es ist vielmehr ein Skandal, weshalb seine Fettleibigkeit, der Trottel von Hagen, noch auf freiem Fuß ist.
    Boecker ist ein Lügner, Betrüger und Hochstapler und gehört in eine geschlossene Anstalt.

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    1. Fake Elke von Wolff du nichts, Gruß an das Fürstlein und Micha = Blender.

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  11. Da Fr. Turboquerulantin den einen oder andern Kommentar, geschrieben unter diesem Artikel, bei FB. und google+ postetet und meint zu glauben, zb. Fake Elke von Wolff wäre ein seriöser Infogeber und sich deswegen siegessicher ist, sollte sie mal dieses lesen. Zwar fällt ihr das lesen und verstehen bewiesenermaßen etwas schwer, aber es könnte ihr etwas die Augen öffnen bevor sie ihre Siegesfahnen, natürlich wieder zu früh hisst und auf gesuchte, wahrscheinlich unter anderem auf politisch motivierte kriminelle setzt.
    " 2011 tauchte bei Fb. ein Fake Elke von Wolff sehr aggressiv und kriminell auf, Dieses Fake nutze zum mobben ein Profilbild bei Fb. von einer SPD Bundestagsabgeordneten.
    Wir konnten die SPD Dame ausfindig machen und setzten uns mit ihr in Kontakt.
    Die Dame war natürlich sehr entsetzt darüber und erstattete sovort Anzeige gegen unbekannt. Dann setzte sich die SPD- Hamburg mit uns in Kontakt, erfragten die Hintergründe zu der Sache und erstatte dann auch Anzeige.
    Das ermittelnde Kriminalamt setzte sich darauf hin auch mit uns in Kontakt, man geht auch von politisch motivierter Kriminalität aus, man würde auch in andere Richtungen ermitteln."

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  12. Ruslana Eisenschmidt24. April 2016 um 17:47

    Hallo Herr Möbius,
    als ausgebildete Fechterin IN Florett, Degen und Säbel MUSS ICH GEGEN IHR BILD zum Thema mal was sagen. Gut, die Dame hat ne andere Waffe in der Hand. Schwert? LOL

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  13. Ruslana Eisenschmidt24. April 2016 um 17:50

    Schwert geht ja noch, aber PFERD?

    HAHAHAHAHAHA

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  14. Blaublüter werden nur geboren
    Protzen kann man mit solchen Titeln nämlich nur vor denen, die keine Ahnung haben. Der richtige Adel rümpft nur die Nase. Noch schlimmer: Wer unbefugt einen inländischen oder ausländischen Titel führt, kann sogar strafrechtlich verfolgt werden. In die Adelsgeschichte gehen Sie weder durch Adoption noch durch Titelkauf ein. Seit Ende des Kaiserreichs wird in Deutschland kein Mensch mehr in den Adelsstand erhoben. Seit 1919 sind Adelstitel in Deutschland gesetzlich abgeschafft. Er oder sie muss als Adeliger geboren werden, um in den genealogischen Büchern des Deutschen Adelarchivs geführt zu werden.

    Schottischer Lord per Landkauf?
    Ebenfalls bei Titeln aus dem Ausland ist Vorsicht geboten: Ein Stück schottisches Land für etwa 35 Euro kaufen und zum Feudalherren "Laird", "Baron" oder "Lord of Manor" werden – mit dieser scheinbar so einfachen Methode wird ebenfalls viel Unfug getrieben. In Deutschland können solche Titel nicht in die Ausweispapiere eingetragen werden. Werden diese Feudaltitel als echte Adelstitel ausgegeben, machen sich die Händler sogar strafbar. Fraglich ist bei vielen Angeboten außerdem, ob es das angebotene Land tatsächlich gibt beziehungsweise an wie viele Personen es bereits verkauft wurde. Das erinnert an Grundstückskäufe auf dem Mond.

    Künstlername eintragen lassen
    Musiker und Künstler sind gar nicht scheu: Sie nennen sich "Prince" oder werden als "Madonna" direkt zur Heiligen. Theoretisch kann sich jeder seinen Künstlernamen im Personalausweis verewigen lassen, mit so vielen Adelstiteln wie man möchte. Allerdings verlangen die Ämter Nachweise dafür, dass Sie unter diesem Namen tatsächlich künstlerisch tätig und überregional bekannt sind: Zeitungsartikel, Flyer, Bücher, CDs oder Domainregistrierungen beispielsweise. Eine aufwendige, aber kostengünstige Methode, um an die ersehnten Titel zu kommen.

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    1. Ist ein von ausländischer Abstammung , nicht genealogischer Deutscher, obwohl die Person die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, weniger Deutsch, als der, der genealogisch von deutscher Abstammung ist?
      Ist der in den Adelssand erhobene bürgerlich Geborene, weniger adelig, als der genealogisch adelig Geborene?

      Nebenbei,seit 1919 sind alle bürgerlicher Abstammung,ich erinnere mal an Art.3GG und schon ist die nette Erklärung von Anonym nichts mehr wert.

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    2. PS : Wenn Anonym etwas weiter oben " Herr Blender, wieder für Sie und noch ein mal " gelesen hätte....dann hätte Anonym diesen Unsinn nicht gepostet.

      "Künstlername eintragen lassen" so ist es. Viele bürgerlich Geborene, deren Vorfahren adelig waren, lassen sich die ehemaligen Adelsbezeichnungen als Künstlername eintragen, so wie ein gewisser "Fürst" aus Bückeburg, denn was in den Ausweis eingetragen wird, sind keine Titel, sondern Namen, das erklärt sich doch schon durch "KünstlerNAME "nicht KünstlerTITEL".
      Was hat Anonym jetzt gelernt, besser gefragt...Verstanden?

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    3. jaa, gelernt und erkannt, dass Sie nichts verstanden haben...

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    4. Aha....dann widerlege das doch mal was ich geschrieben habe....Bitte, wir warten.

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    5. Danke Herr Boecker, jeglicher weiterer Kommentar erübrigt sich.....

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    6. Die Antwort habe ich erwartet, Schimmerlos, aber große Klappe. Und mit Namen kommen sie wohl auch nicht klar, oder liegt es an den Augen? Gegen Dummheit gibt es keine Tabletten, aber für die Augen würde ich mal eine Brille empfehlen, vielleicht hilft es.

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    1. Gruß an Fr. Sybille B. aus Hannover. Dümmer kann man nicht sein, postet hier unter den Dummtext von Anonym, als Anonym "alea jacta est!" & gleichzeitig bei Facebook. So wie diese ganzen Mobber, total Schimmerlos und ohne Verstand....eben ein/e dumme/r Mobber/rin & Lakai... mehr nicht.

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  16. Welch höchst amüsante Kommentare. Welch ein Spektakel. Ich feiere hart.

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  17. Welch höchst amüsante Kommentare. Welch ein Spektakel. Ich feiere hart.

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