Wieder einmal musste das Landgericht Hamburg dem in Frankreich lebenden Anführer einer deutschsprachigen Hassgruppe verbieten, einen in Deutschland lebenden Hauschef einer französischen Familie mit adliger Herkunft auf Facebook mit Hasstiraden zu beleidigen. Mit dem Urteil vom 12.01.2017 zum Az.: 324 O 713/16 bestätigte das Landgericht Hamburg auch seine Rechtsprechung im Hinblick auf die Zuständigkeit für aus dem Ausland begangene Rechtsverletzungen auf Facebook, die sich an ein deutsches Publikum wenden.
Schon mit Beschluss vom 03.01.2013 zum Az.: 324 O 701/12 wurde die aus Frankreich heraus organisierte Hetze durch das Landgericht Hamburg unterbunden, als ein in Deutschland lebender Bundesbürger, der dem ehemaligen deutschen Adel zuzurechnen ist, auf Facebook mit dem vergleichsweise harmlosen Schimpfwort "Vollidiot" belegt wurde. Als ein Sammelbecken unterbeschäftigter Zeitgenossen fungiert dabei die aus Frankreich heraus gesteuerte Hassgruppe "Fakebook of False Nobility and other Fantasy People and Organizations" als virtuelle Zuflucht einer Scheinelite, die der tristen Einöde ihres Alltagslebens zu entfliehen versucht, indem sie digital auf Andersdenkende einschlägt.
Doch nicht nur Facebook ist ein beliebter Tummelplatz für Ewiggestrige und ihre Leibeigenen, wie sich der weitgehend unbekannten Website fake-gotha.eu entnehmen lässt. Die rechtswidrige Diffamierung und Herabsetzung Dritter in solch virtuellen Gruppen dient dabei regelmäßig nur der eigenen Aufwertung, um aktiv gegen eine Bedeutungslosigkeit anzukämpfen, die man aus eigener Sicht nicht verdient hat. Der verhallende Ruf nach gesellschaftlicher Anerkennung reicht schlicht nicht mehr aus, so dass mit der Abwertung von Dritten, denen man sich überlegen glaubt, wenigstens teilweise die Kompensation schmerzlich gefühlter Nichtbeachtung erreicht werden soll.
Allein die zeitintensive Beschäftigung mit der selbst gebastelten Wahnwelt zeigt, dass dieser Glaube gerade nicht aus der selbst gewählten Sackgasse zu höheren Weihen führt, sondern das Verharren in der Vergangenheit lediglich zementiert. Wie bei Querulanten üblich, werden unbequeme Gerichtsurteile natürlich nicht akzeptiert sondern stets als rechtswidrig deklariert. Ehrensache, dass die angeblich überlegene Position vor Gericht gar nicht erst verteidigt wird, weil man sich insgeheim längst eingestanden hat, auf verlorenem Posten mit dem Säbel zu rasseln.
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"Wie bei Querulanten üblich, werden unbequeme Gerichtsurteile natürlich nicht akzeptiert sondern stets als rechtswidrig deklariert."
AntwortenLöschenDarin ist der Herr Möbius ja Spezialist. Wissen wir alle.
Ach nee, Herr Plastikritter! In Ihrer eigenen Bedeutungslosigkeit machen Sie sich doch nur wichtig. Nicht einmal die franz. Uni, an der Sie gearbeitet haben wollen, kennt Sie! Da muss man ja auf dumme Gedanken kommen!
LöschenGestatten Sie bitte?
AntwortenLöschenICH GLAUB ICH TRÄT EIN PFERD. Ehm, mich, ehm euch, EURE wOHLGEBORENE, meint ich doch, ach macht doch was ihr wollt, ehm, was ich sage.
Sehr gut, Herr Möbius, denn der Herr aus Paris ging ja auch öfters auf mich los, und zwar unter die Gürtellinie, einfach so und ganz nebenbei und natürlich nur Online.
AntwortenLöschenEndlich passiert da mal was mit so Einem, ich finde einfach mal, dass der adlige Herr aus Hagen genug unter dem gelitten hat und sein französisches Adelshaus es nicht verdient hat, dass man es schlecht macht.
1. a.) Dem Beklagten wird untersagt im Internet, insbesondere a
uf Facebook in
der Gruppe „"Boecker" - Eine Rechtschreibreform für Idioten!
" unter der
Internetadresse http://www.facebook.com/groups/430561630337035/
,
unter
Verwendung von Fotos des Antragste
llers mit einer ihm auf den K
opf montierten
Narrenkappe und den Worten "so sehen Fakes mit ihrem Narrenhut
aus"
und/oder "Ein Fake mit seiner Narrenkrone" zu bezeichnen, wenn
das wie
folgt geschieht:........
Hahahahaha, « …einen in Deutschland lebenden Hauschef einer französischen Familie mit adliger Herkunft auf Facebook mit Hasstiraden zu beleidigen… »
AntwortenLöschenEs wird wieder lustig ; ein nicht existenter in Deutschland lebender Hauschef einer französischen Familie mit adeliger Herkunft ? Ja schlimmer geht diese von einem deutschen Gericht bestätigte Hochstaplei nun wirklich nicht.
Der « Hauschef » dieser Familie lebt in Frankreich und ist Franzose und es ist dieser hier und sonst niemand Philippe d'Albert de Luynes (1977), duc de Chevreuse, et 13e duc de Luynes. Die Liste aller echten Grafen von Montfort l’Amaury hier, auch mit den Hinweisen und Quellen, wie diese Familie zu dem Titel eines comte de Montfort l’Amaury gekommen ist.
https://fr.wikipedia.org/wiki/Liste_des_comtes_de_Montfort-l%27Amaury
Es wird Zeit, dass dieser fake Comte de Montfort seinen Mist in Frankreich zur Durchführung einreicht !!!
Dass ein sog. Prozessbevollmächtigter eines Hochstaplers (Amtsgericht Hagen), sich auf solchen Unsinn einlässt, ist wohl eher ein Zeichen einer grossen Bildungslücke, was französischen Adel anbetrifft und das Verleugnen von deutschem Recht und Rechtssprechung. Die Ohrfeige wird spätestens aus Frankreich kommen.
Ach nee, Herr Plastikritter! In Ihrer eigenen Bedeutungslosigkeit machen Sie sich doch nur wichtig. Nicht einmal die franz. Uni, an der Sie gearbeitet haben wollen, kennt Sie! Da muss man ja auf dumme Gedanken kommen!
AntwortenLöschenAlles etwas dubios, aber durchaus amüsant-unterhaltsam. Bitte mehr. Wann gehen denn die Parteien nun endlich mit schweren Säbeln aufeinander los - oder sind sie etwa gar nicht satisfaktionsfähig?
AntwortenLöschenJa, es ist sehr amüsant-unterhaltsam. Wie kann eine nicht existierende Person satisfaktionsfähig sein? Sie ist ja nicht einmal rechtsfähig. Wie Herr Möbius es schafft eine nicht existente und somit nicht rechtsfähige Person vor Gericht zu vertreten und dieses Gericht solche Rechtswidrigkeiten akzeptiert ist und bleibt ein Rätsel. Nur in Frankreich kommt er damit nicht durch. denn hier werden offizielle Dokumente des Namensnachweises (also keine Deed Polls und sonstige notariellen Urkunden argentinischer Betrüger) verlangt, auch im Zivilprozess und bei der Durchführung von ausländischen Gerichtsentscheidungen.
LöschenNicht rechtsfähig? Da sprechen die Urteile, die er erwirkt hat, für ihn und seine Rechtsfähig.
LöschenIch glaube eher, hier beschweren sich die geschundenen Verlierer.
Ich frage mich, warum denn nicht die rechtmäßigen Verurteilungen eines Prinzen "Ruridingsda" (oder wie der heißt) hier eingestellt werden.
AntwortenLöschenKönnte es gute Bekannte des Verurteilten für den Herrn Anwalt und Herrn Boecker etwa zu negativ sein?
Meinst Du den, der die Zeitung verklagt hat und gewann?
LöschenIch meine jenen, der wegen diverser Straftaten verurteilt wurde...
AntwortenLöschenZeig mal
Löschendas dürfte wohl auch Ihnen bekannt sein...
AntwortenLöschenNe, deswegen, zeig mal.
Löschenauf Facebook würde ich jetzt ein "Gefällt mir" setzen....
AntwortenLöschenBendler oder Blender du Schwachkopf hast doch von nichts einen Plan. In die Hose würdest du dich Scheißen wenn dir einer der Leute gegenüber stehen würde die du seit Jahren mobbst.
AntwortenLöschenHiermit schlage ich dich Blender zum Baron, Lügenbaron von France.
AntwortenLöschenLOL LOL LOL
Ein jeder erntet was er sät.
AntwortenLöschenGalater 6:7
sie liegen wieder mal völlig falsch....
AntwortenLöschenStatt die Sache mannhaft auszufechten, egal ob mit Degen, Florett oder im Artillerieduell gibt es nur Gewinsel. Musik in meinen Ohren!
AntwortenLöschenWas soll denn noch ausgefochten werden? Der "Pariser Hassgruppenführer" ist doch bereits durch das Landgericht Hamburg verurteilt worden. Unzählig weitere Beschlüsse und Urteile existieren bereits. Dieser Mobber weiß nur als Narzisst nicht, dass er besiegt wurde.
LöschenDer "Pariser Hassgruppenführer" ist doch bereits durch das Landgericht Hamburg verurteilt worden. Das wird ihn kaum interessieren. Da braucht es drastischeres als ein Stück Urteils-Papier, denke ich.
AntwortenLöschenGenau das Stück Urteilspapier genügt nicht. Für eine Durchführung in Frankreich braucht es den gesamten Vorgang, von der Klageschrift angefangen und vor Allem zum Identitätsnachweis ein offizielles Papier und da steht wie gerichtlich festgestellt kein faker Zusatz drin. Auch Deutschland verlangt das, für so etwas aus dem Ausland. Anscheinend wissen der Anwalt und die Gerichte das nicht, obwohl die Präsidenten der LG diese Hinweise regelmässig bekannt machen.
AntwortenLöschenUnsinn, natürlich sind die Beschlüsse und Urteile auch in Frankreich rechtskräftig, da belügt sich jemand selbst, zur selbst Beruhigung.
LöschenMir gefällt Frankreich, werde mal den nächsten Urlaub planen mit unangemeldeten Besuch.
AntwortenLöschenIch habe gehört, dass dem Horrorclown das Haus in Hilgermissen durch einen Millionären weg-versteigert wurde. Der "Pariser Hassgruppenführer" könnte der baldigen Obdachosen "Asyl" gewähren. Immerhin steht er doch auf "Nackte Tatsachen" - Denn der "Pariser Hassgruppenführer" wurde schon oft in diversen Erotik-Chats mit einem Pseudonick "mixglimou" gesichtet.
AntwortenLöschenhttp://bentlerschwindel.blogspot.de/
Wenn es sich dabei um O.H. handelt, dann ist das Anwesen an eine im regionalen Immobiliengewerbe professionell tätige Person gegangen. Spaß wird es geben, aber ein Profi wird sich nicht einwickeln lassen.
LöschenDer Blog von Herrn Möbius „dient gewissen Leuten als ein beliebter Tummelplatz regelmässig nur der eigenen Aufwertung, um aktiv gegen eine Bedeutungslosigkeit anzukämpfen, die man aus eigener Sicht nicht verdient hat“ um dabei in aller übelster Weise rechtswidrig diffamiert und andere herabsetzt.
AntwortenLöschenMusst ja nicht gleich los plärren, willst auf dem Arm genommen werden?
LöschenAch hört doch auf zu jammern wie die Mädchen. Ihr müsst es doch langsam gewohnt sein, dass ihr immer und immer wieder einen drüber kriegt.
AntwortenLöschenOb Turbo, Blond, Ritter oder Fürst, Club der Verlierer und Jammerbacken.
Das Einfachste wäre, entschuldigt Euch öffentlich bei euren Opfern, stellt klar dass ihr gelogen habt, macht die Schotten zu und gut.
Also Freunde,
AntwortenLöschenHerzlichst möchte ich EUCH darauf hinweisen, dass ich schon von Kindesbeinen an Florett fechte.
Bitte verwendet keine Fechtbegriffe, das tut mir in der Seele weh.
Ihr wisst noch nicht einmal was eine Finte ist, aber ihr geht dennoch aufeinder los, als sei jetzt Fasching und die Fecht-Waffen wären da gerade billigst zu haben.
Da würde ich mir doch glatt eine andere Freizeitbeschäftigung suchen, oder vielleicht eine andere Seele?
LöschenHabe viele Hobbies, dank meiner bunten Seele ist mir leider nie langweilig, doch danke für die Sorge um mich, die war sicher ehrlich gemeint.
LöschenFechten ist ehrenhaft - davon hat weder Boecker noch der Gurkenprinz eine Ahnung...
LöschenIch muss nur verbal Fechten können und das kann ich. Ansonsten haue ich gleich mit einem Knüppel drauf...in manchen fällen hilft nur das und nichts anderes, oder ich schleppe die/denjenigen gleich vor Gericht und erleichtere damit ihr/sein Bankkonto und das schmerzt wahrhaft am meisten und der Schmerz zieht sich und zieht sich, immer und immer wider, wenn die/der ihre/seine Kontoastzüge begutachtet.
LöschenHe?
LöschenFechten ist ein Kampfsport. Und nicht nur Kampf,sondern auch fair, denn der BESSERE GEWINNT.
Liebe Grüße
Lachanfall....erst von Finte faseln und dann von Fairness schwurbeln...ROFL Wer wirklich fair kämpft braucht keine Finten!
LöschenGerade wurde zu obigem Urteil eine ganz dicke Schicht Schmutz gefunden. Die Folgen dürften nicht sehr positiv für die beiden Busenfreunde sein. Ja das Ganze ist sogar mehr als nur dubios!
AntwortenLöschenGerade bei Facebook folgende Internetadresse eingegeben:
AntwortenLöschenhttp://www.facebook.com/groups/430561630337035
Dieser Link soll zu der angeblichen Hassgruppe führen. Da mein Browser auf Französisch eingestellt ist, habe ich folgende Nachricht bekommen:
Désolé, ce contenu n’est pas disponible actuellement.
Le lien que vous avez suivi a peut-être expiré ou la page n’est peut-être accessible qu’à une audience dont vous ne faites pas partie.
Wenn ich in die Suchfunkktion „Boecker“ – Eine Rechtsschreibreform für Idioten eingebe, dann kommt folgendes:
Aucun résultat pour votre recherche. Was bedeutet, die Seite existiert nicht.
Daher die Frage wie kann man „Beweise“ auf einer Seite finden, die nicht existiert?
Jeder Leser kann den Versuch selbst machen.
1) Warum schreiben Sie nicht mit Ihrem Realnamen Herr Blender....schämen Sie sich?
Löschen2) Beschlüsse & Urteile, die gegen Sie erwirkt wurden, richtig lesen und anschauen, da finden Sie dann auch die Beweise und die sind nicht gefälscht, manipuliert oder sonst etwas....Sie haben mich beschimpft, verleumdet und Lügen über mich verbreitet....nun halten Sie auch den Kopf dafür hin wie ein Mann und jammern Sie hier nicht rum wie ein kleines Mädchen, ist ja ekelhaft!
Schreiben sie mit ihrem Realnamen?
LöschenAugen auf
LöschenIch sehe A.B.C.M, das ist doch nicht ihr Realname.
AntwortenLöschenAch Blender....Sie sind nicht mehr zu heilen. Spielen Sie auf ihren so heißgeliebten Pornoseiten mit kleinen Mädchen....die können Sie mit ihrem Gassülze beeindrucken und verarschen, hier kommen Sie damit nicht weiter....
LöschenLOOOOOOOOOOL wie ihr Freund der Schmidt Bully.
LöschenWenn man manipuliert, muss man es geschickt machen, das haben sie und ihr sog. Prozessbevollmächtigter noch nicht geschafft.
...ein armseliger Versuch, rettet ihnen aber nicht mehr den Kopf.
LöschenJeder weiß, dass Sie es sind, der da auf den Ponoseiten seine Spielchen spielt, da bringst es nichts mehr, andere als manipulierend hinzustellen.
Ich bin mit Ihnen noch lange nicht fertig....auch wenn Sie jetzt schon am Ende sind, wird Sie es in der Zukunft noch härter treffen, da gebe ich Ihnen mein Wort darauf!
Ich lache nur weiter! Fahre morgen nach Spanien Mittagessen, also gute Nacht Herr Boecker, nur dieser Name ist ihr Realname und sonst keiner!!!
LöschenSicher, fahren Sie mal nach Spanien Mittagessen (....wir alle wünschen guten Appetit (ironisch)....und lassen Sie die kleinen spanischen Mädchen in Ruhe, sonst geraten Sie da auch noch in Bedrängnis
LöschenDer Pariser Hassgruppenführer ist so wertlos als Mensch wie ein Pickel am Arsch.
LöschenIch hoffe das er an seiner Paella erstickt, dann ist endlich Ruhe im Karton.
Buon appetito
Der gerichtsaktenkundige Hochstapler aus Hagen hat nicht nur zwei Identitäten wie er vor dem AG Hagen angab lol sondern eigentlich noch weitere. Neben einem A.B. Comte de Montfort l’Amaury duc de Bretagne gibt es noch A.B. Comte de Montfort l’Amaury, A.B. Comte de Montfort und A.B de Montfort. Alle diese 4 Identitäten sollen sein Realname sein. Wer kann das juristisch erklären?
LöschenDanke, da ich wie bereits angekündigt meinen nächsten Urlaub in Frankreich plane --- hab jetzt auch durch das Urteil vom Mobber (Pariser Hassgruppenführer) seine Anschrift.
AntwortenLöschenLOL LOL LOL
Der Pariser Hassgruppenführer ist schon genug bestraft, da wollen wir doch nicht noch weiter verbal auf ihn einschlagen.
AntwortenLöschenAllein die ganzen Kosten, die auf den Herrn zukommen....Ein Mittelklassenauto könnte man sich schon dafür kaufen und es wird immer mehr & mehr & mehr und sein Freund das Fürstlein wird ihm das wohl nicht finanzieren.
Er selbst kann es auch nicht zahlen, auch wenn er immer und immer wieder auf Kacke haut " Ich gehe mit dem Bürgermeister....ich habe zwei Wohnungen und eine davon ist wie ein Schloss," oder "Ich fährt mal eben nach Spanien Mittagessen.....etc"
Natürlich träumt er das alles nur....Wunschträume, die nie wahr werden, dass weiß er und deswegen ist der arme alte Mann vom Neid zerfressen und das ist schon eine gehörige Bestrafung, die ihm bis zu seinem Tode hinterherrennt.
Armer alter, nazistischer, geisteskranker, Neid zerfressender Mann....schlimmer konnte es für so einen nicht werden, in der Öffentlichkeit bloßgestellt, blamiert und aufgeflogen und wirtschaftlich ruiniert
Alles immer noch steigerungsfähig: Erzwingungshaft, Strafhaft, öffentliches Zurschaustellen mit folgender Auspeitschung...
LöschenFür einen Narzissten ist nichts schlimmer, als öffentlich widerlegt, bloßgestellt und besiegt worden zu sein....selbst Peitschenhiebe sind einem Narzissten lieber als das.
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