Donnerstag, 9. Februar 2017

Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe nimmt Gegenanwalt auf die Schippe

Ein böser Text, ein freches Bild, auf Facebook ist das nicht so wild. Und auch Durchlauchtens Advokat hat Lästereien schnell parat. Es feixt vor Glück die Facebook-Meute, denkt nicht an morgen, nur an heute. Doch Bildnisrechte sind geschützt, trotzdem das zunächst gar nichts nützt. Erst bei Gericht wird dann belehrt, mein lieber Fürst, das war verkehrt. Das Urteil Mobbern dann erhellt, solch´ schlechte Scherze kosten Geld.

Den Hintergrund für dieses kleine Gedicht bildet der Umstand, dass es kein Privileg von Unterschichten ist, über andere Leute auf Facebook herzuziehen, sondern Cybermobbing auch in Kreisen verbreitet ist, die sich elitär und nebenher betont freiheitlich und rechtstreu geben, solange sie sich im Fokus der Öffentlichkeit bewegen.

Ein Paradebeispiel für den grundsätzlich gelungenen Versuch, auf Facebook mit moralischer Güte und politischer Korrektheit zu glänzen, ist das Profil von Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe, der es mit seiner öffentlichen Reputation zumindest geschafft hat, als prominentes Mitglied der 16. Bundesversammlung am 12. Februar 2017 den neuen Bundespräsidenten wählen zu dürfen. Auf seinem Facebookprofil ist dem niedersächsischen Unternehmer allerdings auch der entlarvende Fauxpas unterlaufen, eine Kampagne durch die Verbreitung eines den Gegenanwalt im Gericht zeigenden Fotos zu starten, was erst durch das Landgericht Hannover zum Aktenzeichen 6 O 400/15 Ende 2016 rechtskräftig unterbunden wurde.

Herr Prinz zu Schaumburg-Lippe wurde wegen des Verstoßes gegen das Recht am eigenen Bild verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu Euro 250.000,00 oder Ordnungshaft zu unterlassen, im Internet, insbesondere bei Facebook im Bereich der Bundesrepublik Deutschland das besagte Foto des Gegenanwalts zu veröffentlichen und diesen von vorgerichtlichen Abmahnkosten durch entsprechende Zahlung freizustellen. Dass sich auch der Anwalt des Bückeburger Schlossherrn an der herabsetzenden Facebook-Kampagne beteiligt hatte, ist nur eine Nuance des unrühmlichen Gerichtsverfahrens. Der Rechtsanwalt hatte nämlich auch das Foto geliefert und war sich sicher, dass das Kollegen-Bashing via Facebook dem Opfer nicht zur Kenntnis gelangen würde. Eine klassische Fehleinschätzung.

4 Kommentare:

  1. Dieser Gegenanwaltt der unterlegenen Partei ist ohnehin etwas merkwürdig. Unter verschiedenen Fake-Indentitäten zieht er auf Facebook durch die Lande und stellt per PN gewissen Leuten irgendwelche Klatschnachrichten zu, was Dritte angeblich Schlechtes über den Betreffenden gesagt haben. Das ist nicht nur unter allem Niveau, sondern schadet auch dem öffentlichen Ansehen von Rechtsanwälten als Berufsstand. Dieser Herr Ponyreiter ist deswegen schon lange aus meiner Sicht vom Pferd gefallen.

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  2. Kindergarten unter den staatlich geschützten blinden Organen der Rechtspflege.

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  3. Ist das ein eher im Pferderecht sich übender Münchner "Collega"? Der ist mir auch schon "blöd gekommen"! Ein unangenehmer Mensch, der aber wohl - wie man hört - zu viel weiss und deswegen in Hochfürstlichen Gnaden verbleiben kann.

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    1. Nein, eher ein Pferdeanwalt, der vor lauter Gäulen selbst schon anfängt zu wiehern wie ein sich "in Stimmung" befindlicher Hengst.
      Lassen wir ihn ruhig weiterwiehern, es trägt zur allseitigen amüsanten Unterhaltung bei. Wieherwieher...LOOOL

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