Dienstag, 26. Februar 2019

Turboquerulantin - Das Hagen-Desaster

Mit einem absoluten Desaster endete nun eine mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Hagen für unsere Turboquerulantin. Trotz großem Aktenkoffer und zweifacher männlicher Unterstützung rannte das Türbchen mit voller Wucht gegen die imaginäre Wand einer bereits vorher feststehenden Entscheidung des Amtsgerichts Hagen.

Unter Volljuristen spricht man sich natürlich vor der mündlichen Verhandlung über die Chancen eines Widerspruchs ab und so war uns schon vor dem heutigen Termin klar, dass wir uns die Reise sparen können, weil die arme Turboquerulantin nicht den Hauch einer Chance hatte und unser durch Charakterfestigkeit geadelter Mandant die Sache auch alleine lässig geschaukelt hat.

Inhaltlich ging es um die schwachsinnige Behauptung, unser den Namen einer angesehenen französischen Adelsfamilie führender Mandant würde zusammen mit uns falsche Haftbefehle durch Täuschung an den Gerichten bewirken und somit Freiheitsberaubungen begehen. Offensichtlich hatte ein Knastaufenthalt Deutschlands prominenteste Querulantin derart beeindruckt, dass sie sich veranlasst sah, dem ihr hörigen Freundeskreis eine deftige und leider auch rechtsverletzende Lügengeschichte in Form einer Verleumdung aufzutischen.

Ich hätte meine Leser mit dem bisher unveröffentlichten Beschluss des Amtsgerichts Hagen vom 20.06.2018 zum Az.: 144 C 83/18 gar nicht langweilen wollen, hätte die TQ nicht selbst erneut das Kriegsbeil ausgegraben. Allerdings sind wir uns mit der vollständig auf unserer Linie liegenden Richterin einig, dass die Namensführung unseres Mandanten keinerlei Anlass zu Tadel gibt und der Turboquerulantin daher nichts anderes übrig bleibt, als ihren Widerspruch zurückzunehmen. "Vive la liberté".

24 Kommentare:

  1. Schmutz Hinweiser26. Februar 2019 um 21:58

    Herr Möbius, wie Sie wissen sollten, verlangt der BGH vom AG Nienburg und dem LG Verden die Übermittlung der Akte eines Verfahrens, das wie viele andere als nichtig betrachtet wurde, das LG Verden aber trotzdem danach noch Beschlüsse erliess, die gegen den Beschluss des BGH XII ZB 292/15 vom 14. November 2018 verstossen.

    Morgen geht nun eine neue Rechtsmittelschrift betr. dieses hier aufgezeigten widerrechtlichen Beschlusses des AG Hagen nach Karlsruhe. Somit dürfte daher in den nächsten Tagen eine Aufforderung des BGH zur Übersendung der Akte beim AG Hagen eintreffen.

    Das Lachen dürfte einigen Akteuren auch beim Gericht vergehen. Da die Richterin nicht als „Richterin am Amtsgericht“ bezeichnet wird sondern nur als Richterin, was wohl bedeutet „Richterin auf Probe“, dürfte das wohl das Ende ihrer Karriere bedeuten, denn sie wurde auf den BGH-Beschluss schriftlich aufmerksam gemacht, den sie mutwillig ignorierte und sich nur an dem fragwürdigen Beschluss des LG Az. 1 T 23/18 festhielt, der wie auch immer dem BGH-Beschluss vom 14. November 2018 weichen muss.

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    1. Irgendetwas muss sich ja der Juristica della Popo einfallen lassen, um diesem absoluten Desaster wenigstens etwas Farbe zu verleihen.
      Sein Schützling muss klein beigeben, was für eine Demütigung, dass Gesicht ist verloren.

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    2. Sehr geehrter Herr Schmutz Hinweiser, wie Sie wissen sind die Akten vom AG Nienburg und dem LG Verden sehr umfangreich und der Bundesgerichtshof braucht in der Regel zwei bis drei Jahre für die Bearbeitung von derartigen Rechtsangelegenheiten, so dass der Beschluss des Landgerichts Hagen vom 07.05.2018 zum Az.: 1 T 23/18 noch sehr lange Bestand haben wird.

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  2. Ich erinnere mal an §38 DRiG! Daran hat sich die Richterin wohl nicht gehalten. Würde somit nicht gut aussehen. Das sieht für Sie, Herr Möbius nicht gut aus.

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    1. § 20 das sieht für den Juristica della Popo und seinem Schützling nicht gut aus.

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  3. Itter vom Splitter, was stimmt mit Ihnen als Blender nicht? Erst schreiben mit dem Nicknamen "Schmutz Hinweiser" und dann als "Anonym". Wie krank ist das denn? Verlieren tut weh, Blender der als Hobby Jurist die Turboquerulantin vertritt. hahaha lol lol lol

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  4. Schmutz Hinweiser26. Februar 2019 um 23:29

    Erstens wurde von mir als Schmutz Hinweiser hier nichts als Anonym veröffentlicht. Von diesem §38 DRIG habe auch ich erst hier erfahren.

    Zweitens, Herr Troll aus Schmalkalden, wer verloren hat sind ihr Freund der Hochstapler aus Hagen und sein sog. Prozessbevollmächtigter. Gegen beide läuft ja bekanntlich ein Verfahren wegen „gemeinschaftlichen Prozessbetrug“ und wie es aussieht, dürfte dies zur Klage und Strafgerichtsverfahren führen. Auch diese Angelegenheit, wie noch weitere dürften strafrechtliche Folgen haben. Wo also die Verlierer sind, ist somit klar.

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  5. Itter vom Splitter, der Verlierer sind sie und ihre Mobbende Turboquerulantin samt Bande. Wer wurde heute denn verurteilt? Na, TQ mit ihren beiden Stechern im Schlepptau.

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  6. Sollte der TQ., die heute ihr Gesicht wegen dem falschen Propheten verloren hat, endlich ein Licht aufgehen, kann sich der warm anziehen, die wird ihm die Hölle heiß machen. Hahaha lol lol lol

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    1. Schmutz Hinweiser26. Februar 2019 um 23:48

      BGH-Beschlüsse sind also Hirngespinste. Wie krank muss man sein!!!
      Das, was die junge, hübsche und blonde Richterin mit langen Haaren anstellte ist ein Hirngespinst, das schwere Folgen haben wird.

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    2. Und was ist, wenn du falscher Prophet dich täuschst? wer wird dann für deine Hirngespinste den Kopf hinhalten müssen, du oder die, die dir geglaubt haben?

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    3. Eckel Alfred war schon der Hammer im TV, aber was der Itter vom Splitter von sich gibt ist einfach nur gequirlte Sch...
      Bezahl mal deine Schulden dann darfst auch gern wieder mitspielen. lol lol

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    4. Schmutz Hinweiser26. Februar 2019 um 23:56

      Gegen wen wird in Verden und Celle strafrechtlich ermittelt? Und, dass es Strafe geben wird, wurde ja schon aufgezeigt.

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    5. Keine Antwort auf meine Frage "Und was ist, wenn du falscher Prophet dich täuschst? wer wird dann für deine Hirngespinste den Kopf hinhalten müssen, du oder die, die dir geglaubt haben?"

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    6. Schmutz Hinweiser27. Februar 2019 um 00:03

      Es wurde schon geantwortet; denn wie man ja schon weiss, werden der Hochstapler und sein sog. Prozessbevollmächtigter den Kopf hinhalten müssen, wie schon aufgezeigt; denn gegen die wird ermittelt.

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    7. Hahaha, dieser Widerspruch von der TQ ist doch auf seinem Mist gewachsen und sie hat jetzt die Scheiße am Schuh lol

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    8. Schmutz Hinweiser27. Februar 2019 um 00:14

      Und auf welchem Mist sind die Ermittlungen in Verden und Celle gewachsen? Wenn eine Richterin sich nicht an BGH-Beschlüsse hält, ist das ihr Problem, und sie dürfte es sehr schnell zu spüren bekommen.

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  7. So muss mal ins Bett, verdiene mein Lebensunterhalt mit ehrlicher Arbeit. Nicht so wie diese Invaliden Truppe wo ein Lokführer auf Psycho macht, eine Turboquerulantin die unter nicht vorhandener Hirnsubstanz lebt und ein deutschstämmiger Franzose der durch einen Hagelschaden einen an der Mütze hat. Sozialschmarotzer seit ihr alle miteinander. lol

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    1. Schmutz Hinweiser27. Februar 2019 um 00:08

      Hahaha, wo ich bin ist es erst kurz nach 8 Uhr abends. Wer über PKH und sonstigen Sozialhilfen schmarotzt ist ja bekannt

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  8. Du Vogel bist und bleibt eine Null Nummer, Itter vom Splitter. Es gibt Menschen die aus Körperlichen Gesundheitsgründen nicht mehr arbeiten können, nicht so wie die TQ oder der ihr Stecher der Lokführer, die einen auf Psycho tun um nicht arbeiten zu müssen. Das sind die echten Hochstapler und B...

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  9. Das Amtsgericht Hagen beruft sich nun eindeutig auf den Beschluss des Landgerichts Hagen vom 07.05.2018 zum Az.: 1 T 23/18 und dieser wird von den Gerichten auch beachtet. Wie nicht anders zu erwarten kann die umstrittene Namensführung sanktionslos fortgeführt werden. Der Rechtsstaat hat gesiegt.

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  10. faszinierend. Hier arbeiten sich also immer noch eine tumbe Querulantin ohne Verstand und der dicke Scheinadel mit ausgeprägtem Minderwertigkeitskomplex aneinaner ab. Wird Ihnen das nicht langsam mal zu blöde, Herr Anwalt?

    mfG Ritter von und zu ...

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