Freitag, 19. Juni 2020

Die Notbremse des Hauptbelastungszeugen

Der Hauptbelastungszeuge hatte eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft geschickt. Angeblich, um die Wahrheit über die Angeklagte ans Licht zu bringen, weil er mit Lügen in seinem Leben nicht mehr leben könne. Das Motiv schiene edel und der Denunziant gar äußerst anständig, wenn man nicht wüsste, dass sich der Zeuge bereits wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes und der Veruntreuung von Mandantengeldern strafrechtlich verantworten musste, ein Insolvenzverfahren läuft und seine Zulassung als Rechtsanwalt der Vergangenheit angehört.

Weil die Angeklagte die ehemalige Mandantin und Verflossene des Zeugen ist, drängt sich der Verdacht einer Beziehungstat auf. Und tatsächlich beginnt der Hauptbelastungszeuge mit der Schilderung einer problematischen Beziehung, aus welcher er sich mit einer zerstörerischen E-Mail an die Staatsanwaltschaft zu lösen versucht habe. Heute würde er sich für sein Verhalten schämen, ein Verhältnis mit der Angeklagten eingegangen zu sein und auch die Staatsanwaltschaft zur Beendigung dieser Beziehung benutzt zu haben: "Ich wollte wegkommen und die Beziehung beenden, daher habe ich die E-Mail geschrieben."

Charakterstärke sieht anders aus aber immerhin bedauert der Zeuge seine Tat und versichert glaubhaft, dass er so etwas heute nicht mehr wiederholen würde. Weil es ihm wenigstens jetzt auf die Wahrheit ankomme, habe er den elektronischen Hilferuf an die Strafverfolgungsbehörden vor der Verhandlung auch nicht noch einmal gelesen und könne sich deshalb nicht mehr an konkrete Umstände erinnern, aus denen sich eine Belastung der Angeklagten ergeben könnte: "Ich war nicht mehr Herr meiner Sinne." Die Einsicht des Zeugen kommt spät, aber nicht zu spät und sein Verzicht auf Auslagen für die weite Anreise erscheint überaus verständlich.

61 Kommentare:

  1. Generell gilt zu hinterfragen, warum ein ehemaliger Anwalt seine ehemalige Mandantin beanzeigt. Nennt man dies nicht Parteiverrat? Wieso wurde der Herr, welcher nicht mehr " Herr seiner Sinne war " nicht auf seine Glaubwürdigkeit und seinen Geisteszustand begutachtet?

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    1. Wohl weil er nicht Herr seiner Sinne war und heute wieder Herr seiner Sinne ist, jedenfalls keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er bis heute nicht Herr seiner Sinne ist.

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    2. Wenn man sich gewisse Internetauftritte oder Schreiben dieses Hauptbelastungszeugen genauer betrachtet, erweckt es wohl doch den Eindruck, dass enorme Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er auch heute nicht Herr seiner Sinne ist.

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  2. Nun denne. Es sollte gründlich überlegt sein, Hilfe von dieser Person gegen Bezahlung anzunehmen. Die latente Gefahr schwebt ja mit, danach beanzeigt zu werden, je nachdem, wie der Herr gerade Herr seiner Sinne ist......

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  3. *Ironie on* Das klingt ja nach einem äußerst glaubhaften Hauptbelastungszeugen... ein Ex-Rechtsanwalt ohne Zulassung, verurteilt wegen Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes, der Veruntreuung von Mandantengeldern, ein Insolvenzverfahren an der Backe *Ironie off* - ERNSTHAFT? Hauptbelastungszeuge der Staatsanwaltschaft??? Das liest sich wirklich oberpeinlich.

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  4. Ich war als Prozessbeobachter in der Vorhalle des Gerichtes zugegen. In den Verhandlungsraum konnte ich leider nicht, da aufgrund Corona nur 4 Plätze für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wurden, welche allesamt bereits belegt waren. Der Hauptbelastungszeuge erschien übel riechend, unrasiert, mit verfilztem Haar und schmutziger Kleidung bei Gericht. Es war kaum zu glauben, dass dies einst ein Anwalt war.

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  5. Die Mutter seiner Kinfer bezeichnet er als stinkend, sexuell frustriert, zu fett und seelisch krank. Seine jetzige Ehefrau bezeichnet er als trockene Alkoholikerin, türkisch stämmig und ebrnfalls seelisch krank. Passt ja alles zusammen. Was ein Kindergarten!

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  6. Hui...…, was sagt denn seine trockene Alkoholikerin dazu, so kurz nach Ramadan und dem Zuckerfest?

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  7. Bei seiner Verflossenen flog er auch hochkant raus. Soweit bekannt, wurde er von der Polizei des Hauses verwiesen, nachdem er versuchte dort die Haustüre einzutreten. Ohne Menschen, welche den finanziell aushalten ist er wohl immer obdachlos gewesen. Ganz normal kann dieser Herr wohl nicht sein.

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  8. Er hat ja nicht nur in Donauwörth ein Mienenfeld hinterlassen, sondern auch in Nürnberg wo den eigentlich unterstützen wollten!

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  9. In Nürnberg hinterließ er eine ruinierte Wohnung. Nach seinem Rauswurf dort musste die Wohnung saniert werden.

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  10. Und? Der Dicke lebt noch?

    Schade. Wird langsam Zeit...

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  11. Dieser Herr lebt anscheinend vom Betrug anderer, ausgelöst durch die Öffentlichkeit welche er ständig sucht, um sein Versagen im Leben zu kaschieren. Anstelle über ihn zu schreiben sollte man ihn komplett ignorieren. Betroffenen, die sich an so einen wenden, ist wahrlich nicht mehr zu helfen.

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    1. Es wird absichtlich nach labilen Opfern im Netz gesucht, dann wird ein Strohhalm angeboten, welcher kurz vorm kaputt gehen ist! Natürlich wird nur geholfen wenn als allererstes mal Geld fließt. Vorkasse also.....

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    2. Oh Entschuldigung, es gibt natürlich KEINE Hilfe!

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  12. Ist bekannt, wie viele Einträge es gibt und weswegen genau?

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  13. Man hört, der Richter habe heute alle Einträge aus dem Bundeszentralregister öffentlich vorgelesen. Insgesamt wohl neun Einträge. Zwei empfindliche Geldstrafen, zusammen rd. 15.000 €, noch offen. Das ist der Anzeigeerstatter und zugleich Hauptbelastungszeuge. Eigentlich unfassbar. Die Angeklagte, Mutter von 4 Kindern, wiederum ist blande. Keine Vorstrafen, keine Einträge. Wer klingt da glaubwürdiger? Eine der Nachbarinnen, Lehrerin, als Zeugin geladen, soll sich heute super blamiert haben. Sie konnte nichts zur Sache beitragen, nur, dass sie offenbar etwas hat gegen Kinder mit einem Mehr an Gewicht.

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  14. Wenn man dem Fall mal etwas hinterfrägt bleibt eine on-off-Beziehung übrig. Der Ex-Sekten-Anwalt, welcher wohl mit der Vertretung der 12 Stämme seine Kanzlei an die Wand gefahren hat sucht sich nach dem Verkauf des Hauses Obdach bei der neuen Liebe, welche er gleich Verlobte nennt. Dort verdient er ordentlich Geld an deren Versicherung und kommt immer noch nicht mehr beruflich auf die Beine. Danach sackt er ganz ab und tingelt im Net in seiner eigenen Show herum. Seitdem stänkert er überall um Aufsehen zu erregen und den Anschein zu erwecken, er wäre der Messias der kleinen Leute, welche sich keinen Anwalt mehr leisten können. Seine Verflossene hat er aus Wut über sie mehrfach staatsanwaltschaftlicht beanzeigt. Und lässt sich dann weiter aushalten. Was für eine traurige Nummer.Nun bietet er seine Dienste mit dem Elternschutzkonzept für 350 Euro im Netz an. Wie meint er das, die Eltern schützen, wo er doch selbst Eltern zu Unrecht beanzeigt und versucht deren Familien zu zerstören und somit Kindeer massivst schädigt? In Krefeld, wo er derweilen haust, hat er die Presse belogen und wollte auch dort durch stänkern Menschen, vor allem Eltern, in Schwierigkeiten bringen. Ist wohl seine Masche seitdem er am Ende ist, andere Menschen mit Fakeanzeigen in rechtliche Schwierigkeiten bringen, damit er dann durch seine Show abkassieren kann. Bleibt abzuwarten, wie lange die Justiz so einen Kasper noch walten lässt.

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  15. Lasst mal die Türken da raus. Die haben den nämlich entlassen!

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    1. Nein das geht wohl kaum wenn er mit einer Türkin verheiratet ist!

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  16. Ist der nicht ohne Zulassung mit falscher Vollmacht beim Landgericht Essen aufgetreten und flog raus? Benutzete er da nicht den Briefkopf eines zugelassenen Anwaltes und unterschrieb als Jurist Ass.?Hat der nicht auch dafür Geld kassiert? Allahu Akbar!

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  17. Man sollte den mal fragen, warum er seine leiblichen Kinder immer nur dann besuchen konnte, wenn entweder die Verflossene den Kindsumgang bezahlte oder seine jetzige Ehefrau von den geliehenen 5000 Euro im Bekanntenkreis die Flüge nach Salzburg.....er selber scheint ja gar nix mehr auf die Reihe zu bekommen. Seine eigenen Kinder scheinen den also auch nicht recht zu interessieren, solange Dritte die Auslagen nicht bezahlen.

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  18. Der Hochstapler aus Hagen hat ja am 22.07. wieder einen Termin, wie man so hört...

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  19. Jugendamt vor der Tür: Der Schreck steht den Eltern ins Gesicht geschrieben. Jetzt gilt es die Nerven zu bewahren und besonnen zu reagieren. Wir geben Tips! #Jugendamt #Inobhutnahme #Tür #Sorgerechtsentzug
    Spricht der da von seiner eigenen Erfahrung?

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  20. Er selbst hetzte wohl, wenn ich den Artikel hier richtig deute, Polizei und Jugendamt einer Familie auf den Hals! Somit schützt er keine Familien, sondern zerstört diese. Natürlich gegen Bezahlung.

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  21. Ekelhaft, dieses einseitige Gehetze.

    Frau K. ist doch nicht besser und ganz bestimmt kein Engel.
    Wenn man all das Getratsche aus ihrem Dorf über sie hier wiedergeben würde, wie jetzt hier das Getratsche über diesen Herrn L., dann käme da auch nichts Gutes heraus.

    Die Ex-Polizistin und der Ex-Anwalt und Ex-Verlobte haben doch vieles gemeinsam und solange es gut lief, waren sie ja ein Herz und eine Seele.
    Man denke an die Inszenierungen vor Gericht: „Küssender Anwalt und die Löwenmama“, schon beinahe hollywoodreif, dann aber doch zu provinziell und gewöhnlich.

    Frau K. war mit anderen nicht zimperlich und mal ehrlich, es gibt eigentlich niemanden, der nicht glaubt, dass Frau K. selbstverständlich gewusst hat, wo und bei wem ihr Sohn war, als er sich angeblich „von der Hand seiner Mama lossgerissen“ hatte, um angeblichen Misshandlungen im Kinderheim zu entfliehen.
    Unglaubwürdig war auch schon damals ihre Aussage, sie, die damals schlanke Fitte, habe ihm nicht folgen können, dem armen dicken Kind mit den schmerzgepeinigten Füßen.
    Schlechte Show, aber die Ex- Polizistin hat ja ein „blandes Strafregister“.
    Was sagt das eigentlich aus, was soll man darüber denken?

    Und Frau K. hat an der Demontage des Ex-Anwaltes kräftig mitgearbeitet, war sich nicht zu schade, mehrere Ehen ganz zu zerstören und Kindern den Vater zu nehmen.
    Ausgekeilt haben die beiden gemeinsam gegen den anderen dicken Anwalt, der sich dann wahrscheinlich sogar umgebracht hat – auch da hat man ordentlich gehetzt und es gab zu viele Claqueure von der K.-Fraktion.
    Frau K. hatte ganz schnell vergessen, dass dieser Anwalt ihre Kinder zurückgeholt hatte.
    Was sie ihm durch Dritte dafür nachsagen ließ, lässt sich hier nicht wiederholen, war aber bezeichnend für sie.

    Im Falle des dicken Anwaltes hatten sie beide, Herr L. Und Frau K., gar kein Mitleid mit dessen Frau, Familie und Kindern.
    Unvergessen die verzweifelte Frau, die klagte, dass Frau K. ihr aller Leben zerstört habe und sich, nachfühlbar, deswegen zu einer Beleidigung hinreißen ließ – so dass sie nun kein „blandes Strafregister“ mehr haben dürfte.
    Aber Hauptsache, Frau K. hat ein solches...

    Die Strafverteidigung für den „Kinderretter“ W., den Bekannten der Frau K. aus der Psychiatrie, „vermittelt“ auch über Frau K., die ja ganz zufrieden sein konnte, mit der -so konnte man meinen, wenn man sich die Verhandlung angesehen hatte - „laschen“ Verteidigung durch den „küssenden Anwalt“, zu ihren Gunsten.
    Schade, dass Herr L. damals noch nicht den Drang zur „Wahrheit“ hatte.
    Das hätte auch ihm viel erspart.

    Den Interessenkonflikt, der geboten hätte, dass Herr L., der ganz offensichtlich nicht Herr seiner Sinne war, solange er der Geliebte von Frau K. war, den „Kinderretter“ nicht vertritt, wurde von Frau K. ihrem Anwalt und Gefährten gerne alleine aufgebürdet.
    Mandatenverrat begehen ja immer nur Anwälte und nicht die, die evtl. dazu anstiften.
    Vielleicht denkt sie da auch mal an ihren Anwalt S.?

    Dann der ganze Quatsch mit Silz – Ursache so mancher Geldstrafe für den Ex-Anwalt.
    Für wen und warum hat er denn das alles gemacht? Sicher, aus Geldgier,
    aber vor allem aus Liebestollheit: Für Frau K.
    Ja, er war damals nicht Herr seiner Sinne und ist jetzt pleite.
    Aber hat Frau K. vergessen, dass es sogar Zwangsversteigerungstermine für ihr Haus gab?
    Hat deswegen jemand ihre Glaubwürdigkeit angezweifelt?
    In manchen Fällen, wie im Falle L., geht der Absturz halt schneller und es gibt niemanden mehr, der den Absturz aufhalten könnte, wie z.B. gestorbene Eltern, die ihren Kindern immer geholfen hatten.

    Aber dass heute Frau K. und ihr Gefolge den Eindruck erwecken wollen, dass Herr L. nicht ernst zu nehmen sei, so vielfach gescheitert wie er doch ist, das kann man nicht zur Grundlage von Wahrheitsfindung machen.
    Wer jemanden so benutzt hat, wie Frau K. Herrn L., der müsste, so kann man meinen, endlich schweigen. Und das sollten auch all die, die Meinungsmache für Frau K.betreiben.

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  22. Wieso einseitiges Gehetze? Ist es nicht so, dass Herr L. immer andere benutzte und vielen Menschen privat, Versicherungen, ehemaligen Mandanten etc. Gelder schuldet, also Gelder im vierstelligen Bereich immer? Und zum verstorbenen Anwalt S., ja da gabs eine Verhandlung, da erschien seine angebliche Lebensgefährtin und Mutter der gemeinsamen Kinder, eine ehemalige Geliebte, eine aktuelle Geliebte, die mit Handschellen vorgeführt wurde und eine aktuelle Verlobte. Bestimmt wäre gegen den verstorbenen Anwalt S. damals ermittelt worden, wäre er eben nicht verstorben.

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  23. Die Turboquerulantin war aber die letzte die mit dem dicken Anwalt während der Autofahrt telefonierte. Sie ist die diejenige die Schuld am Unfalltod es Anwaltes ist.

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    1. Die turboquerolantin... Alles klar

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    2. Die arme Turboquerulantin, wofür die noch alles herhalten soll?

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    3. Woher wissen Sie, dass die Turboquerulantin mit dem dicken Anwalt während der Autofahrt telefonierte und er anschließend verunfallte?

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    4. Gegen Hochstapelei gibt es leider nichts von Ratiopharm.

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  24. Mit dem Benutzen von Menschen ist Herr L. doch nicht allein.
    Frau K. kann das mindestens genauso gut und viele andere Menschen ebenso, aber so weit bekannt ist, ist Herr L. nun gerade nicht wegen Betruges verurteilt worden, wie Sie hier anscheinend Glauben machen möchten.

    Wenn jemand einem anderen Geld leiht, dann muss sich derjenige eben vorher Gedanken machen, ob er dem anderen etwas leihen sollte.
    Wie heißt es so schön? Trau schau wem.
    Frau K. wusste ja, dass der Ex-Anwalt und damalige Geliebte nichts hatte und hatte es trotzdem zuggelassen, dass ihre Kinder ihm Geld liehen?
    Ja, was hat sie denn dabei gedacht, die Frau K.? So viel Gutmütigkeit und Wohlwollen zum Nachteil der eigenen Kinder? Man könnte vielleicht sagen: Frau K. hat sich einfach verkalkuliert.


    Beim laufenden Insolvenzverfahren des Herrn L. ist es eh egal, wieviel Geld er wem schuldet, da ja auch keine Masse zu verteilen ist.
    Sprich: Die meisten Gläubiger – sofern sie ihre Forderung überhaupt hatten titulieren lassen – gehen wohl sowieso fast leer aus. So ist das eben.

    Was Sie weiter schreiben über den dicken Anwalt, ist wieder mal bezeichnend und wird von so machem als pietätlos empfunden.

    Sie haben oben wohlweislich „vergessen“ zu erwähnen, dass in der von Ihnen hervorgekramten Verhandlung nicht der dicke Anwalt angeklagt war, sondern Frau K.

    Die bösartige Schilderung der angenommenen persönlichen Verhältnisse – über den Wahrheitsgehalt der Aussagen der Angeklagten und der Zeugen können ja auch Sie sicherlich nichts sagen, oder? – diente nur der posthumen Imageschädigung eines einst erfolgreichen Anwaltes.

    Die von Ihnen beabsichtigte Blossstellung durch Aufzählung von aktuellen, angeblichen und verflossenen Partnerinnen des Anwaltes geht ins Leere, denn sicherlich hat jeder – auch die von Ihnen so offensichtlich glorifizierte Frau K. - schon mehr als einen Partner gehabt.
    So what?

    Und Sie meinen weiter, es wäre „bestimmt“ gegen den Anwalt ermittelt worden, wenn er nicht gestorben wäre?
    Woher nehmen Sie denn diese Erkenntnis? Meinen Sie denn, der, der nicht Herr seiner Sinne war, hätte das für Frau K. „durchgeboxt“?
    Das muss aber stark bezweifelt werden, schließlich wollte ja Herr L. jetzt reinen Tisch machen, da er jetzt Herr seiner Sinne ist und nicht mit all diesen Lügen leben will.
    Und noch etwas: Hätte der Anwalt zum Zeitpunkt der Verhandlung von Frau K. noch gelebt: Sicher
    hätten dann einige der sogenannten Zeugen gar nichts mehr bezeugen wollen, da es nicht so einfach ist, sich direkt mit der Person, die man anschuldigt, auseinanderzusetzen.

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  25. Ach....die Autorin liebt Mozart....

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    1. Gegen S. kann nicht mehr ermittelt werden, da er mittlerweile Verstorben ist! Er wurde in der laufenden Verhandlung benazeigt, nachdem seine offizielle, in Handschellen gefesselte Geliebte zugab, dass er sie zur Falschanzeige gegenüber Frau K. und Herrn L. anstiftete. S. war noch schlechter als L.

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    2. Bringen Sie da etwas durcheinander?
      Der dicke Anwalt starb 2017 und die besagte Verhandlung war 2018. Wer sollte denn einen Toten beanzeigen?

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  26. Hatte die Hetzerin hier auch was mit L. bevor sie vom Pferd gefallen ist?

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    1. Oh, interessant! Frau K. ist also vom Pferd gefallen.
      Deswegen also...

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  27. Wie traurig. Die Leute um S. suchen erneut Werbung, evtl. weil sich keine neuen Geldquellen mehr ergeben ohne Namen. Die sollten evtl. auch mal das Elternschutzkonzept ausprobieren.

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    1. Welchen S. meinen Sie denn?
      Den aus Bad ...?

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  28. Offene Beine kann man mit türkischem Tee heilen

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  29. Mehr Popcorn bitte....

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  30. Berichtet die Presse am Do. erneut?

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  31. 10:38 - Bericht aus dem Gerichtssaal => Frau K. ist FREIGESPROCHEN worden! Sie hat nichts getan. Bitte einfach mal zur Kenntnis nehmen. Die Kosten des Verfahrens, Auslagen der Frau K., gehen zu Lasten der Staatskasse.

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    1. Ein Freispruch bedeutet nicht immer, dass jemand "nichts getan hat", sondern manchmal nur, dass man es ihm nicht hat nachweisen können.

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  32. Und jeder, der Frau K. kennt, denkt sich seinen Teil dabei.

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    1. Dir Fraktion des verstorbenen Anwaltes S. wollte auch in den Gerichtssaal, leider war für die beiden Späher kein Platz mehr vorhanden.........

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  33. Ich kenne Frau K. persönlich und seit vielen Jahren und freue mich sehr für sie und ihre Kinder. Der Richter zog heute einen Schlussstrich. Wer weiterhin verbreiten sollte, Frau K. habe aktiv am Verschwinden des Sohnes im Sommer 2014 mitgewirkt oder initiiert, der muss nunmehr auch rechtliche Konsequenzen befürchten. Frau K. ist rechtskräftig freigesprochen und auch die Staatsanwaltschaft plädierte auf Freispruch. Auch die heute geladene Zeugin C.E. soll sich mehr oder minder blamiert haben mit ihren Aussagen. Nichts Substantielles, unterschiedliche Angaben und darüber hinaus "Hörensagen".

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    1. Es herrscht immer noch Meinungsfreiheit. Wenn also jemand meint, dass die ganze Sache unglaubwürdig klingt, dann darf er diese Meinung auch weiterhin haben.
      Selbst ein Freispruch ändert nichts an der Unlogik der Geschichte.

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  34. Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung plädierten auf Freispruch! Die Angeklagte wurde freigesprochen! Werden nun endlich mal gegen den Hauptbelastungszeugen rechtliche Schritte eingeleitet? Immerhin treibt der noch sein Unwesen und täglich fallen Menschen auf seine Masche herein.

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    1. Vielleicht hören Sie jetzt mal auf zu hetzen?
      Der Zeuge selbst hat die Richtung im Prozess vorgegeben - nämlich, dass er als Zeuge unbrauchbar war.
      Insofern hat er doch das gemacht, was gewünscht war.
      Im Gegenzug hat man ihn trotzdem noch öffentlich bloßgestellt und beschuldigt.
      Auch das sollte jetzt ein Ende haben.

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    2. Das ist eigentlich eine Meldung an die zuständige Polizei wert, dass der Zeuge, welcher auch immer, im Prozess eine gewünschte Richtung vorgegeben hat.......von wem war denn diese Richtung gewünscht? Hat der Zeuge somit eine falsche Aussage getätigt? Immerhin sind Jahre kostenpflichtig ermittelt worden und der Zeuge hätte dies dann zu verantworten, oder?

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    3. Wollen Sie hier wieder alles verdrehen? Lesen Sie doch.
      Das ist zwar keine Verständnisgarantie, aber immerhin besteht die Möglichkeit, dass ein anderer es verstehen kann.
      Stellen Sie sich die Frage aber einmal selbst: Kann ein unbrauchbarer Zeuge eine "falsche" Aussage "tätigen"?
      Man kann es aber auch wie die Presse sehen: Was wäre, wenn gleich "richtig" ermittelt worden wäre?

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    4. Dieser Herr gab bereits mehrfach
      bei Gericht zu, dass er entweder in ärztlicher Behandlung ist, Burn out hat oder nicht mehr Herr seiner Sinne ist - insofern ist die Gesellschaft vor ihm zu schützen!Alleine sein Bundeszentralgesigterauszug, welcher öffentlich verlesen worden ist, sollte der Öffentlichkeit ausreichen.

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    5. Soll das hier der Pranger für einen von Frau K.s Ex-Partner sein?
      Motiv: Ende einer für beide Seiten nicht mehr einträglichen Beziehung?

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  35. In der Presse war zu lesen, dass der Richter erläutert hatte, "dass der gesunde Menschenverstand sage, dass die Angeklagte stets wusste, wo ihr Sohn sich aufhielt, wofür aber die juristischen Fakten fehlten."
    Wären lt. den obigen Ausführungen zu Freisprüchen nicht Schadensersatzansprüche gegeben?

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  36. Elternabzockkonzept oder Tüten und Geld sammeln. An der Steuer vorbei. Liebe Stadt Krefeld, macht die Augen auf!

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  37. Ist da jemand enttäuscht, dass es mit "Laku" nicht geklappt hat, dafür aber mit der "Adlertochter"?

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  38. Einmal ist der Adler eine Türkin, ein anderes mal eine Russin, wie ML in Nürnberg verlauten lies. Generell verleugnet er diese Frau, was ungut ist, denn es ist seine vor dem Gesetz angetraute, welche ihm sein Leben finanziert und sich für ihn verschuldet. Weiterungen seiner Äusserungen über diese Person und ihre Familie möglich aber hier nicht angebracht.Evtl. möchten sich manche freikaufen. Wir alle können darauf zählen, wenn diese Frau ihn nicht mehr finanzieren möchte, dass die nächste Hauptverhandlung ansteht. Egal ob russich oder türkisch. Hauptsache der Dicke hat einen dummen gefunden, der ihm seine Schulden bezahlt. Zur Angeklagten: Da sollte jetzt auch mal Ruhe reinkommen, denn der Dicke wird ja genug von der Justiz verfolgt oder? Warum gibt man kriminellen eine Plattform über seinen Namen?

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  39. Für diejenige, die zuletzt Ansprüche gegen den jetzt anderswo Tätigen geltend machen wollte oder will, ist es doch egal, mit wem er sich zusammen tat.Das scheinen doch immer dieselben zu sein.

    Partner haben zudem die verschiedensten Erwartungen bezüglich eines Zusammnlebens mit neuen und die Nutzen-Schaden-Taxierung wird zunächst mal stimmen.

    Es liegt nun vor allem an der ehemaligen Angeklagten, ob "nun Ruhe reinkommt".
    Wenn man aber andere als Kriminelle bezeichnet,
    behauptet, dass verschiedene Anwälte betrogen hätten und hier zu Anzeigen gegen den seinerzeitigen Hauptbelastungszeugen aufruft oder mit falschem Mitleid bekundet, das dieser "von der Justiz schon genug verfolgt würde, ist die "Ruhe" weit entfernt und die Plattform nicht vor billigen Fremdmeinungen geschützt.

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