Mittwoch, 19. August 2020

Turboquerulantin - Veröffentlichung von Unterschrift im Internet

Noch mit Urteil vom 20.11.2019 konnte das Landgericht Hagen nicht abschließend darüber entscheiden, ob der vom Kläger gegen einen Turboquerulantenlehrling geltend gemachte Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung der abgebildeten Unterschrift des Klägers im Internet grundsätzlich eine Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus §§ 1004, 823 BGB, Art. 1 und 2 GG, darstellen würde, weil der Kläger den betreffenden Post einschließlich der abgebildeten Unterschrift nach dessen Veröffentlichung im Internet selbst weitergeleitet und öffentlich kommentiert hatte.

Eine derart spannende Rechtsfrage wollte die Turboquerulantin natürlich umgehend geklärt wissen und so veröffentlichte sie einfach selbst die Unterschrift des Klägers in Form seines Vor- und Nachnamens nebst der Kurzform des von ihm gewählten Namenszusatzes aus einer vom Kläger für das Amtsgericht Hagen zum Aktenzeichen 14 C 100/16 gefertigten eidesstattlichen Versicherung in ihrem für rechtswidrige Veröffentlichungen bestens bewährten Twitter-Profil.

Der Einladung zur Fortbildung geltenden Rechts folgte der Kläger natürlich umgehend und beantragte dann - nunmehr als Antragsteller - flugs eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hagen, um dem Gericht die Möglichkeit zu geben, die im vorangegangenen Verfahren gegen den Turboquerulantenlehrling mit Urteil zum Az.: 3 O 57/19 noch offen gebliebene Rechtsfrage, ob die Veröffentlichung einer Unterschrift im Internet rechtswidrig ist, klären zu können.

Das Landgericht Hagen machte sich daraufhin umgehend an die Arbeit und erklärte in seinem Beschluss vom 19.02.2020 zum Az.: 8 O 47/20 ohne zu zögern, dass die Veröffentlichung der dem Antragsteller persönlich eindeutig zuzuordnenden Unterschrift im Internet ihn in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt und jedenfalls die abstrakte Gefahr erheblichen Missbrauchs besteht.

Eine recht knapp begründete Entscheidung, die natürlich einer ausführlichen Klärung im Hauptsacheverfahren bedarf, um den endgültigen Rechtsfrieden zwischen den Parteien herzustellen. Selbstverständlich wollen weder die Turboquerulantin noch der prominente Vertreter des französischen Hochadels einer vertieften Beschäftigung mit der aufgeworfenen Rechtsfrage im Wege stehen, so dass sich beide Kontrahenten darauf verständigt haben, erhobenen Hauptes einer Entscheidung des Landgerichts Hagen im bereits eingeleiteten Klageverfahren entgegen zu sehen.

62 Kommentare:

  1. Eine Sache fehlt natürlich für due Umsetzung des Plans.

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    1. Ein echter prominenter Vertreter des französischen Hochadels, der bei diesem Schwachsinn mitmachen würde.

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    2. Deswegen hat sich ja auch der fake-Fürst mit dem wahren Adel abgelegt und nicht der wahre Adel mit dem fake-Fürsten.

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  2. Typisch MÖBIUS, der es nicht lassen kann mit weiteren Straftaten : Hetze, Beleidigungen, Cybermobbing, sowie falsche Tatsachenverbreitung.

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    1. Ist denn der fünfte Haftbefehl schon vollstreckt?

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    2. Lieber Anonym, wären Sie so gut, die Vorwürfe "Hetze, Beleidigungen, Cybermobbing, sowie falsche Tatsachenverbreitung" zu konkretisieren (genau zu beschreiben), damit ich das in meinem Artikel entweder korrigieren oder löschen kann? Vielen Dank.

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    3. Das kann sie doch gar nicht Herr Möbius. So wie immer. Verleumden, Lügen verbreiten, sich als Opfer dar zu stellen obwohl sie die Mobberin ist.

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    4. Eine Aufzählung all dessen was Boecker nicht kann würde die Kapazität dieser Seite sprengen.

      :-D

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    5. Siegen kann er und das immer, sieht man doch.

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    6. Und sie hat noch immer das Schriftstück auf Twitter veröffentlicht. Das nächste Ordnungsgeld kommt bestimmt, wenn nicht sogar wieder Haftstrafe.

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    7. Sie hat doch noch Insolvenz, kann man da nicht was tun? Immerhin produziert sie Schulden über Schulden weiterhin.
      § 303 Widerruf der Restschuldbefreiung

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  3. Turboquerulantin heul leiser.

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  4. Der wahre Adel siegt immer, wie man sieht

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  5. Monsieur "Comte de Montfort l’Amaury Duc de Bretagne" hat eine gestörte, gespaltene Persönlichkeit und sein Anwalt hier auch. Beide reif für den Facharzt.

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    1. Jetzt mobbt die Mobberbande der Turboquerulantin wieder los. Aber die Turboquerulantin glaubt ja noch immer im Recht zu sein, deshalb hat sie bis heute ja auch keines ihrer über 100 Gerichtsverfahren gewonnen. Bald ist endgültig Schluss mit Lustig denn dann geht's ab für die #Turboquerulantin.

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    2. Stimmt, die Turboquerulantin musste sich schon sehr oft vor Gericht und dem Ankläger beugen.

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    3. Wo wir schon einmal wieder beim Facharzt sind Turboquerulantin, hat denn schon die durch Gerichtsbeschluss amtsärztliche Untersuchung bei einem Psychiater stattgefunden? nicht das die TQ oder das Nienburger Amtsgericht, den Termin verschludert, oder sogar "vergessen oder sonst was hat, da liegt ja auch noch eiiges an, in Nienburg.

      Wenn der Dr. dann die TQ. untersucht hat, wird natürlich berichtet.

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    4. Ein jeder der die Berichte über XXXXXX XXXXXXXX, geb. XXXXX (51) liest, weiß das der Psychologe Dr. med. C. XXXXXXXXX im Auftrag des Amtsgericht Nienburg/ Weser bereits schon 2015 ein Gerichtsgutachten durchgeführt hatte, ein zweites Gutachten für 2020 steht noch aus. Hier mal ein kleiner Auszug aus dem Gutachten 2015.

      Darin heißt es:

      „Es ergaben sich bei XXXXX XXXXXXXX, geb. XXXXX Hinweise auf eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit emotional instabilen, paranoiden und querulatorischen Anteilen.“

      Ganz klar, die Turboquerulantin hat einen an der Schüssel.

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    5. Sagt wer? Bewiesen wurde durch ein Gerichtliches Gutachten wohl die Turboquerulantin. Wie immer werden von der Mobberbande der TQ nur falsche Versdächtigungen, Verleumdungen und Lügen verbreitet. Was aber stimmt ist und das ist bewiesen durch ein Gerichtliches Gutachten das sie eine Persönlichkeitsstörung mit emotional instabilen, paranoiden und querulatorischen Anteilen hat.

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    6. Die #Turboquerulantin sieht doch in allem eine Verschwörung. Und genau das haben die Gerichte bereits mehrfach erkannt. Zudem versucht sie aus allem Geld zu scheffeln, ich bin der Meinung dass diese Frau in eine geschlossene gehört.

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    1. Heute mal wieder Langeweile, Boecker? Hat die Amöbe keine Zeit für Dich?

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  7. Glückwunsch Graf, zum gefühlten hundertsten Sieg.

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    1. Boecker beglückwünscht Boecker.

      Es geht immer noch etwas peinlicher.

      Jeder blamiert sich so gut er kann...

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  8. Déjà-vu. Unschlagbar.

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  9. Wie will sie doch gleich noch genannt werden bei Gericht? Ach wie gut, dass niemand weiß...das ich RUMPELSTIECHEN heiß. Die Richterin aber sagte: NEIN, so dürfen Sie sich nicht nennen. Aber Turboquerulantin.

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    1. RUMPELSTIECHEN?

      Wer oder was soll das denn sein, Boecker? Hast Du mal wieder "stiel und Rückrat"?

      Hahahahahahaha

      :-D

      Vollidiot!

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    2. "Anonym21. August 2020 um 18:10"
      Wer immer Sie als Mobber sind, aber nicht immer schreibt ein Herr Boecker hier. Paranoide Schizophrenie haben Sie.

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  10. Wieder ein Sieg. BRAVO!

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    1. Boecker beglückwünscht Boecker.

      Es geht immer noch etwas peinlicher.

      Jeder blamiert sich so gut er kann...

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  11. Ein wahrer königlicher Sieg, dem Stand des Gewinners konform.

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    1. Was den "königlichen Stand" angeht:

      Zwei-Zimmer-Sozialhölle, kaputte Mofa, alberne Hemden von kik, vollkommen pleite und abgebrannt, nicht kreditwürdig.

      Aua!

      Vielleicht schaut sich dieser "Sieger" mal in Bückeburg um, wie man es sich fürstlich gut gehen lassen kann.

      :-D

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    2. Sagt der, der als Loser noch nie eine Ausbildung oder je ein Studium absolvierte. Vom Raubrittertum seiner Vorfahren lebt und einen auf dicke Hose macht. Was für ein absoluter Versager.

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    3. So sieht es aus, eine Betrügerfamilie die den Bauern alles nahm um dann noch zu behaupten Nobiliert zu sein. Fake-Fürstlein der bis heute nichts nachweisen kann, außer das er Ärsche im Schlossgarten ausleckt und Frauen zusammen schlagen lässt. Beim echten Hochadel ist er die Lachnummer. Ein Ehebrecher der sein Leben selbst niemals alleine auf die Kette bringen würde.

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    4. Bücke-Fürstlein leb in deiner Luftblase weiter.

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    5. Es geht doch auch nicht in diesem Artikel um den Idioten sondern um die Turboquerulantin die mal wieder in seinem Auftrag verloren hatte. So tickt diese Mobberbande. Alles nur gestörte Vollpfosten.

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    6. Vollkommen abgebrannt. Eine Mofa! Ein hochedles Fortbewegungsmittel. Für den repräsentativen Auftritt nimmt er auch gern mal die große Limousine - den öffentlichen Bus der Hagener Straßenbahn AG...

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  12. Ein weitere Sieg, klasse!

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  13. Sieger müssen sich nicht rechtfertigen oder diskutieren, sie genießen jeden Sieg und lachen über das pöbeln der ewigen loser.
    Sieg...Sieg...Sieg und ein königlich müdes Lärchen für die Verlierer.

    :-)

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    1. Die Europäische Lärche (Larix decidua) ist eine Pflanzenart aus der Gattung der Lärchen (Larix) in der Familie der Kieferngewächse (Pinaceae).

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  14. Ach aus Bückeburg kommt der, jetzt weiß ich um weh es sich handelt. Ist das wirklich so ein Schwein? Unglaublich.

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    1. Nein, nein! Das SCHWEIN wohnt in Hagen. Und fährt Mofa. Ein Versager halt. Naja, muss es auch geben. Sonst gäbe es ja nichts mehr zu lachen.

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  15. Oh Gott, die Mobberbande ist ja noch verblödeter als eh schon bislang festgestellt.

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  16. Bückeburgerarschblume auch als Fürstenkackleck oder Hinternkriechrosete bekannt.
    Bekannt geworden ist diese außergewöhnliche möchtegern adlige Arschfpflanze durch ein Gartenarschschleck des fürstlichen Arschleckers Bückeburg.

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    1. Hochedel! Und kaum Rechtschreibfehler.

      :-D

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  17. Wieder ein kapitaler Sieg des Hochadels, so wie Ihre Hoheit der gräfliche Kläger und Sieger es mit Recht verdient.
    Der europäische Adel ist stolz, solch einen furchtlosen Streiter und Sieger als einen aus ihrer Reihen bezeichnen zu dürfen.

    Sie machen uns stolz.

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    1. Dem schließe ich mich an. Ein wunderbarer Mensch.

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    2. Warum nur sieht man Boecker nie mit einem Vertreter des Hochadels?

      Hmmm?

      Weil Boecker ein popeliger Hilfsarbeiter aus Hagen ist und sich niemand an ihm die Hände schmutzig machen will.

      Alexander Fürst zu Schaumburg-Lippe indes trifft sie alle bei Empfängen, Galas und Konzerten.

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    3. ASL. Wirklich vorbildlich!

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    4. ASL? "Arsch sie leckt"! vorbildlich.

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    1. Von Gnaden dieser Hampelmänner will ein Boecker "geadelt" worden sein.

      Leider verkehren die gar nicht in Adelshäusern.

      Naja, Spinner halt.


      https://rurikovichdynasty.com


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  19. Na Mensch, Boecker! Da solltest Du noch etwas nachlegen. Der Gurkenlandgraf ist bereits ein Fürst. Und Dein sogenannter "Erheber" ist als Kaiser praktisch schon gottgleich. Und Du bist nur ein popeliger Graf? Das kann es doch nicht sein! Bei Deinen intellektuellen Fähigkeiten! Wo bleibt denn da die Gerechtigkeit?


    Seine königliche und kaiserliche Hoheit Großfürst und Großherzog


    Hans Maximus Cabrera Rurikovich Lochaber


    Staatsoberhaupt des Souveränen königlichen und kaiserlichen Haus Rurikovich


    Ui! Ein Staatsoberhaupt.

    Hahahahahahaha

    :-D

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  20. Mich würde mal interessieren was so eine Klage drum und dran kostet und wer das zahlen muss.

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  21. Die Turboquerulantin sitzt doch bereits zum 5x in der JVA Vechta.

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  22. Hallo Herr Möbius,

    wissen Sie, wie das LG Hagen in der Hauptsache entschieden hat?

    VG!

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    1. Versäumnisurteil ohne Begründung vom 14.10.2020 zum Az.: 8 O 111/20 mit in der Sache gleichlautendem Tenor.

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