Der Bundesgerichtshof meinte dagegen in seinem Beschluss zum Az.: IVb ZB 47/85, dass das unvollständige Ausfüllen eines PKH-Vordrucks folgenlos bleiben soll, wenn die Lücken im Vordruck durch beigefügte Anlagen geschlossen werden können und diese übersichtlich und klar seien. Ob die Anlagen im Falle der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts übersichtlich und klar waren, kann ich nicht beurteilen, da diese dem Gegner vom Gericht üblicherweise nicht übersandt werden.
In jedem Fall ist der Antragstellerin durch ihre nachlässige Art die Chance auf ein Schmerzensgeld in Höhe von EUR 10.000,- durch die Lappen gegangen, da ohne die Gewährung von Prozesskostenhilfe kein Rechtsanwalt zur Verfügung stand, um die zunächst vor dem Amtsgericht wirksam erhobene Widerklage vor dem Landgericht weiter zu führen. Von der drohenden Last eines hohen Schmerzensgeldes ist unser Mandant wegen der Schlampigkeit der Antragstellerin daher auf Dauer befreit.
Ich habe das alles richtig gemacht . Ich bin nicht schlampig u ich habe da schon Anzeige gemacht bei der StA u in Nienburg wo meine Person immer mehr recht kriegt , weil diese Richter falsch gehandelt haben gegen meine Person , weil die mich Mundtot machen wollen , so wie sie Herr Moebius u ihre Mandanten mich ständig verfolgen u ständig mich beleidigen u dafür bekomme ich Schadensersatz !!!!! auch von den Richter u von ihnen und den Mandanten !!!
AntwortenLöschenIch bin auch nicht krank od so, dass hat ein Psychologe bescheinigt u Person weiß genau dass ich alles richtig in den Antag geschrieben habe u nichts vergessen habe od so, die Richter wollen meine Person an den Boden bringen, aber das schaffen die nicht mit mir und meine Person , weil ich stark bin und ich die alle besiege !!!
Ihr könnt euch schon freuen , bald ist schluss mit euch u diese falschen Richter !!!
Wie wird man "falscher Richter"? Ist das ein Studiengang?
LöschenIch glaube Anonym möchte auf die Unzuständigkeit des Gerichts hinweisen. Ein sehr interessanter Hinweis, dem ein Landgericht oder Oberlandesgericht allerdings nur dann nachgehen muss, wenn ein Rechtsanwalt diesen Hinweis gibt.
LöschenInteressanter Einwand, danke!
Löschen"dem ein Landgericht oder Oberlandesgericht allerdings nur dann nachgehen muss, wenn ein Rechtsanwalt diesen Hinweis gibt." ...
Löschenund trägt dies zur Beliebtheit des Berufsstand bei?
Lieber Anonym, bitte beruhigen Sie sich. Ob Sie alles richtig gemacht haben und das OLG falsch entschieden hat, kann ich leider nicht beurteilen. Ich vertraue auf die Justiz und die bestehenden Gesetze und kann das auch jedem anderen empfehlen.
AntwortenLöschenJa Ja sie werden da schon sehen was noch kommt !!! Da kann ich nur noch lachen über sie, wenn sie Arbeitslos sind !!!
AntwortenLöschenIch werde mich allem mit reinem Gewissen stellen, denn ich halte mich an die geltenden Gesetze.
LöschenPfff vergessen sie ihr Gewissen , da wissen sie ja selbst nicht wo das noch ist u ob das noch sauber ist
LöschenDas bin ich nicht , da macht einer wieder Identitätsdiebstahl von meine Person ! Löschen sie das sofort und ich will Schadensersatz- Schmerzensgeld !
LöschenAnzeige bei der Sta hab ich gestellt !
Sehr geehrter Anonym, für die Beanspruchung von Schadensersatz und Schmerzensgeld bitte ich um eine persönliche Nachricht. Über die Kommentarfunktion werde ich zu derartigen Ansprüchen nichts sagen, weil ich nicht weiß, wer sich hinter dem anonymen Anspruchsteller verbirgt.
LöschenDie TQ soll im Knast verrotten.
AntwortenLöschenJuhu Gewonnen. Die Turboquerulantin ist abgefeilt worden. Nun musste sie sich wieder beugen. So sehen Sieger aus Pfeiffe mit "R".
AntwortenLöschenDas Landgericht Itzehoe sah es als erwiesen an, dass es nie eine Vergewaltigung bzw. einen sexuellen Missbrauch durch den Kläger gegeben hatte. Von daher musste die Angeklagte verurteilt werden.
AntwortenLöschenUrteile:
Die 7. Zivilkammer hat dem Kläger seiner Hoheit Michael Fürst von Gorka Prinz Rurikovich durch die Richterin am Landgericht Dr. Klarmann als Einzelrichterin am 18.12.2020 für Recht erkannt:
Erstes Versäumnisurteil:
Der Beklagten wird untersagt, über den Kläger weiterhin im Internet ect. zu behaupten, er habe sie sexuell missbraucht, andernfalls drohen 200.000,00 Eur. Ordnungsgeld oder bis zu 6 Monate Gefängnis.
Die Beklagte wird verurteilt, alle Kosten die für das Gerichtsverfahren, Anwaltskosten und die Kosten vom Ankläger sofort zu bezahlen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist nunmehr vollstreckbar.
Boecker und der funktionsuntüchtige Mikropenis...
LöschenHihihi
KnolleBlogger und das We. wird nicht langweilig.
AntwortenLöschenBoecker. Hagen. Mikropenis. Lauwarme Luft. Versager. Armselig.
AntwortenLöschenKnolleBlogger und das maßlose Desinteresse.
Hihihi
Das wird seine jetzige Frau anders sehen. KnolleBlogger und der Ehebrecher zittert vor Angst.
AntwortenLöschenNö.
Löschen:-D
Und, Boecker?! Alles klar beim eutopischen Adel?
LöschenSich mit Idioten zu unterhalten macht auch wenig Sinn.
AntwortenLöschenStimmt! Also bloß nicht Boecker ansprechen.
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