Freitag, 10. Dezember 2021

Scheinadeliger Hochstapler muss in Haft

Zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten wurde gestern ein 25-Jähriger aus Neuss vom Landgericht Mönchengladbach verurteilt, der sich als "Earl of Bristol" ausgegeben und zwischen November 2018 und August 2020 in 64 Fällen unter falschem Namen Luxusautos gebucht und Häuser oder Appartements angemietet hatte. In erster Instanz war der mehrfach vorbestrafte Hauptschulabbrecher vom Amtsgericht Mönchengladbach wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Fahrens ohne Führerschein noch zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Ein Geständnis in der zweiten Instanz hatte dem Scheinadligen immerhin noch einen beachtlichen Strafnachlass eingebracht.

In zahlreichen Fällen hatte sich der kriminelle Hochstapler die in Deutschland weit verbreitete Demutshaltung gegenüber angeblich adligen Personen zu Nutze gemacht und den getäuschten Vertragspartnern mit dem Namen "Earl of Bristol" eine tatsächlich nicht vorhandene gesellschaftliche Stellung vorgegaukelt, durch welche sie auf eine ebenfalls nicht bestehende Zahlungsfähigkeit schlossen. Leider wissen die wenigsten Menschen in Deutschland, dass seit In-Kraft-Treten der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 die republikanische Staatsform eingeführt und durch den bis heute geltenden Art. 109 Abs. 3 Satz 2 Weimarer Reichsverfassung der Adel durch die Aufhebung seiner öffentlich-rechtlichen Vorrechte rechtswirksam abgeschafft wurde.

Immer wieder fallen schlecht informierte Bürger auf angeblich adelige Betrüger herein, weil auch die deutsche Presse mit der falschen Darstellung eines tatsächlich abgeschafften Standes nahezu einheitlich vorspiegelt, dass der Adel bis heute in Deutschland existiert. Kleine Betrüger wie der "Earl of Bristol" sind dabei nur die Spitze des Eisbergs, denn die weit verbreitete Unkenntnis über die Abschaffung des Adels in Deutschland gereicht landauf, landab öffentlich agierenden Hochstaplern zum Vorteil, indem sie der Allgemeinheit, vertreten durch untertänige Volksvertreter, ruinöse Schrottimmobilien andrehen oder öffentliche Mittel für sanierungsbedürftige Baudenkmäler ergattern und es dabei gleichzeitig schaffen, eine Diskussion über den offensichtlich eigenen Vorteil nahezu auszublenden. Die Unterwürfigkeit der umschmeichelten Politik kostet den Steuerzahler in solchen Fällen Millionen.

So schwirren in ganz Deutschland falsche Fürsten, Grafen, Prinzen und angebliche Erbprinzen weitgehend unbehelligt durch die Promi- und Presselandschaft und sonnen sich dabei in der Idiotie einer Gesellschaft, die sich von dem geschickt agierenden Fake-Adel gebauchpinselt fühlt. Bisweilen bröckelt die Fassade des deutschen Scheinadels, wenn es um Alkohol- oder Drogeneskapaden geht oder der vom Größenwahn besoffene Pseudoadel jegliche Vorsicht im Rechtsverkehr außer acht lässt und sich dann doch vor bürgerlichen Gerichten verantworten muss. Das geht bisweilen soweit, dass sogar die Strafjustiz einschreiten muss, wenn nach gesellschaftlicher Anerkennung süchtige Blender den Hals nicht vollkriegen können und unbefugt gem. § 132a StGB geschützte Berufsbezeichnungen benutzen. Das ist nämlich - im Gegensatz zur rechtlich unbeachtlichen Nutzung eines falschen Adelstitels - tatsächlich verboten.

14 Kommentare:

  1. Liebe Leser, die Beliebtheit der Kommentarfunktion ist grundsätzlich erfreulich, doch gibt so mancher Kommentar zur Löschung Anlass. Wäre es nicht eine tolle Lösung, wenn hinsichtlich der Identifikation von Personen und der Schärfe der geäußerten Kritik ein wenig mehr Verstand eingesetzt wird, der die Arbeit der Kommentatoren nicht sinnlos erscheinen lässt, weil mir der mit Überlegung gepostete Inhalt erlaubt, die jeweiligen Kommentare stehen zu lassen? In diesem Sinne wünsche ich allseits ein angenehmes Wochenende.

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  2. Elke Freifrau von Wolff10. Dezember 2021 um 17:30

    Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.

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    1. Wahrscheinlich war dein Kommentar gleich mal wieder so ein Schwachsinn, der hat sich gleich selbst gelöscht.

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  3. Fürst als Künstlername. Mehrfach übelst aufgefallen. Kürzlich wieder, ich glaube zum 4 oder 5 mal Geheiratet, ein Möchtegern mit Künstlername "Fürst" Lachhaft und Irre, der Hochstapler.

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  4. "Adelsbezeichnungen wurden Bestandteil des Familiennamens. Art. 109 der Weimarer Reichsverfassung gilt gemäß Art. 123 des Grundgesetzes als einfaches Bundesrecht weiter (vgl. z. B. das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11. März 1966 - VII C 85.63 -, BVerwGE 23, 344, 345)."

    Natürlich gelogen. Haha

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  5. Adelstitel, zb. Britische, stehen immer vor dem Vornamen.
    Zb. "HRH Prince Henry Charles Albert David"
    Alles nach dem Vornamen ist Bestandteil des Familiennamens in zb. Deutschland, so wie Elke (Geburtsname) Schubert (zweiter angeheirateter Familienname) Müller.
    Prinz- Graf- Baron etc. nach dem Vornamen sind einfach nur Familiennamen, nicht mehr und nicht weniger und wir alles sind, leider auch der Prinz, bürgerlich geborene.

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  6. Die Anzeigenertatterin ist frustriert.
    vielleicht sollte die Anzeigenertatterin einfach mal die Fresse halten!

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  7. Sybille Baronin von Laberhofen15. Dezember 2021 um 23:01

    "EIN ERNSTHAFTER LEBENSTIPP: Auch die nettesten Menschen haben ihre Grenzen. Treiben Sie sie nicht zu weit und versuchen Sie nicht, diese Grenzen zu überschreiten, denn die nettesten Menschen können auch die gruseligsten Arschlöcher sein, wenn sie genug haben."

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  8. Es bleibt dabei. Die sind adlig echt wie ich es bin und ich erkenne die voll an. Punkt.

    ASL

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  9. Wann bekomme ich meine 0,38€ ? ? ?

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    1. Lebenshilfe mit Herz19. Dezember 2021 um 23:36

      Gurki, du bekommst Stütze.

      :-D

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    2. Lebenshilfe mit Herz19. Dezember 2021 um 23:44

      .....außerdem habe ich 0,37€ geboten, also bekomme ich den Zuschlag. Ich darf lecken!

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    3. Gurki, du bist geistig arm und finanziell sieht es noch viel schlechter aus.....

      :-D


      Hahahahahahahahahaha

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  10. Liebe Leser, der Verwaltungsdirektor des Landeskrankenhauses für Forensische Psychiatrie und Gendiagnostik in Bad Rendsburg hat mich darum gebeten, die Kommentarfunktion für den vorliegenden Artikel zu schließen, da dieser in der Unterabteilung der Behandlung inzuchtbedingter Erbkrankheiten für erhebliche Unruhe gesorgt haben soll und viele Patienten dieser Abteilung seit über 14 Tagen angeblich kaum geschlafen haben. Ich unterstütze selbstverständlich den Genesungsprozess der bedauerlichen Insassen dieser Fachklinik und komme dem Wunsch des Verwaltungsdirektors deshalb nach. Meine Leser bitte ich insoweit um Verständnis, dass ich vor Weihnachten keine weiteren Artikel zum Themenkreis Adel mehr veröffentlichen werde, um auch das Klinikpersonal in dieser schwierigen Zeit etwas zu entlasten. Frohe Festtage wünscht Ihnen Ihr Fachanwalt für IT-Recht aus Hannover.

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