Mit einem Paukenschlag meldet sich die Turboquerulantin auf der großen Bühne der deutschen Gerichtsbarkeit zurück. Es war still geworden um unseren bissigen Justizdackel, der vor einiger Zeit mit einem Kunstgriff durch das Amtsgericht Nienburg an die Leine eines erfahrenen Berufsbetreuers gelegt wurde. Der Betreuer hatte hervorragende Arbeit geleistet und so konnten bei den letzten Ordnungsgeldverfahren faxterroristische Rechtsmittelorgien zu Lasten der überarbeiteten Justiz vollständig vermieden werden.
Der gemeinsame Fronteinsatz mit dem geschätzten Betreuer und Fachmann für altersbedingte Krankheitsprobleme scheint jedoch ein jähes Ende gefunden zu haben, denn die Turboquerulantin hat keine Gnade walten lassen und wegen zahlreicher Konflikte nach eigenen Angaben einen Strafantrag wegen sämtlicher Delikte aus allen rechtlichen Gesichtspunkten gegen den anerkannten Gerontologen und Rechtsfachwirt aus Nienburg gestellt.
Die Vorwürfe wiegen schwer und die zuständige Staatsanwaltschaft muss nun prüfen, ob die Behauptungen der Turboquerulantin stimmen, wonach der Betreuer Persönlichkeitsrechte und Grundrechte verletzt habe, weil er eigenmächtig, rechtswidrig und grob fahrlässig handelte. Es stehen sogar Straftaten wie die Verletzung des Postgeheimnisses und die Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht im Raum, so dass für unseren in die Mühlen der Justiz geratenen Kollegen auch die Karriere als Berufsbetreuer gefährdet scheint.
Es ist jedoch anerkannt, dass sich die Pflichten eines Betreuers innerhalb seines Aufgabenkreises aus einem privatrechtlichen Verhältnis der Personensorge ergeben, so dass unser Turbilein dem tapferen Betreuer schon aus Rechtsgründen keine strafbare Offenbarung eines zu ihrem persönlichen Lebensbereich gehörenden Geheimnisses nach § 203 StGB vorwerfen kann. Auch ist ein vom Amtsgericht Nienburg bestellter Berufsbetreuer kein „Geheimnisträger“ im Sinne des § 203 Abs. 2 StGB.
Die Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses nach § 206 StGB scheidet aus, weil unser Mann an der Betreuungsfront natürlich nicht unbefugt die Gerichtspost der Turboquerulantin geöffnet hat, sondern genau zu diesem Zweck vom Amtsgericht Nienburg eingesetzt wurde. Allenfalls könnte der Betreuer gegenüber dem Türbchen als Betreute zivilrechtlich für Schäden haften, die aus einer schuldhaften Pflichtverletzung im Rahmen seiner Amtsführung resultieren, § 1833 BGB.
Die Haftung des § 1833 Abs. 1 BGB gründet sich auf ein gesetzliches Schuldverhältnis, das zwischen Betreuer und Betreutem besteht und bereits mit der Bestellung des Betreuers beginnt. Soweit TQ als Betreute gegenüber einem von ihr geschädigten Kläger aus deliktischem Handeln haftet, könnte sie sogar einen internen Regressanspruch gegenüber dem Betreuer geltend machen, wenn die Schädigung des Klägers auf der mangelhaften Amtsführung des Betreuers beruhte.
Wir werden natürlich auch weiterhin eng mit den Gerichten in Deutschland zusammenarbeiten, um die Turboquerulantin dauerhaft aus dem Verkehr zu ziehen und drücken unserem in Bedrängnis geratenen Mitstreiter auf Seiten der Nienburger Justiz jedenfalls die Daumen, dass er die Beißattacke unbeschadet übersteht und sich auch in Zukunft weiterhin mit Erfolg für eine geordnete Rechtspflege als Berufsbetreuer einsetzen kann.
Wurde die Turboquerulantin noch immer nicht inhaftiert?
AntwortenLöschenDas Missstück hat Tittenbonus bei den Richtern.
Löschen"Herrlich!
AntwortenLöschenHeute bekam ich endlich mal wieder von meinem Anwalt Ralf Möbius, per email, einiges an Geschreibsel von unserem TQ-Wonneproppen aus Hoyer, an das Lg-Hagen gerichtet zugesendet.
Diesen leidenschaftlich geschriebenen Unsinn haben wir schmerzlich vermisst...ja wir sind süchtig danach und die Luft brennt, sobald man die PDF öffnet.
Leider muss ich Euch enttäuschen, nur wir dürfen uns an sämtliche Dummgeschreibsel der Autorin berauschen....eine unbezahlbare Droge...bitte mehr davon!"
Quelle fb.
Hahahahahahahahahaha
LöschenHahahahahahahahahaha
:-D
"Dummgeschreibsel" Schreibsel von dummen
AntwortenLöschen"Dummgeschreibsel" von Elke - Geschreibsel von einer saudummen.
Ich kann Deutsch und komme an deinen Hinter ran, wann immer ich will! Merk dir das.
AntwortenLöschenWenn es nachts am Hintern angenehm kribbelt wenn du Schläfst, was glaubst du was das ist?! Rate mal :-)
AntwortenLöschenAlex! bist du da?
AntwortenLöschenZimmer 165, kommst du?, ich habe mich schon in Stellung gebracht.
LöschenSP, bleib Zuhause im Knast!
LöschenAlex, kommt drauf an was du Mittags gegessen hast. Du weißt ja, Fleisch ist ja nicht so mein Ding.
hmm lecker Bohnen, lass dran!
LöschenAch Alex, beeil dich, ich bin so lustvoll und voller Erwartung, mir läuft das Wasser im Munde zusammen, so stark das der Speichel schon an den Mundwinkeln heruntersabbert.
Löschenhmmmmmmm leger, ich will mehr Alex!
LöschenAch Mensch, ich bin wieder zu spät! Elke drängelt immer vor, so gemein!
AntwortenLöschenWer als erstes die Zunge streckt, hat eben den Vortritt! Ätsch
AntwortenLöschenVorbestellungen ab 21:00 Uhr du dumme Nuss!
AntwortenLöschenEcht gute Leute. Ich beneide sie.
AntwortenLöschenIch ich ich ich ! ! !
AntwortenLöschenAch halt die Klappe SP, ich bin dran.
AntwortenLöschenAlso ich möchte auch wieder, lass aber bitte alles etwas antrocknen, damit ich knabbern kann.
AntwortenLöschenDie fette Turboquerulantin wurde in der Nacht verhaftet.
AntwortenLöschenDer fette Hochstapler aus Hagen ist in der Nacht gestorben.
AntwortenLöschenElke.....Elke!
AntwortenLöschenBitte, ich brauche Dich, melde Dich, ich kann nicht mehr!
Elke wo bleibst du?
AntwortenLöschen*schnaaarch*
AntwortenLöschenDie ist doch total Duelle die Olle.
AntwortenLöschenDer Alex sagt die sind echt, dem glaube ich alles!
AntwortenLöschenElke, Alfred oder Gorka, ist einer von Euch da? Ich brauche Unterhaltung, ich gehe kaputt, die Einsamkeit frisst mich auf.
AntwortenLöschenHilfe! Bitte meldet Euch!
Auch Simone würde mir reichen, egal was für dummes Zeugs die redet, Hauptsache Unterhaltung!
Bitte, Bitte meldet Euch!
Wie heißt es doch so schön?
AntwortenLöschenDie Katze schaut auf Sie herab, der Hund schaut auf Sie hinauf und das Schwein schaut Sie auf Augenhöhe an.
Bitte helft mir, bitte schreibt mir oder über mich, ich will Aufmerksamkeit!
AntwortenLöschen173 Kommentare und nur idiotischer Schwachsinn von allen Seiten. Hat euer Leben nichts anderes zu bieten. Was ein geistiges Armutszeugnis. Ihr habt ja ALLE einen Riss in der Schüssel.
AntwortenLöschenLäuft für mich irgendwie nicht so richtig.
AntwortenLöschenAber ich habe eine Rechtsschutzversicherung!
LöschenUnd ich weiß, wie man richtig eine Strafanzeige erstattet.
Lebt die alte Lederhaut noch immer?
LöschenAlex, bist du da?
AntwortenLöschenHaste Lust? Ich schon.
LöschenIch warte, beiel dich, ich kann es kaum aushalten.
LöschenAch Gurki. Du bist uninspiriert und überhaupt nicht kreativ. Stil hast du auch nicht. Noch nie gehabt. Beschränkter als dein geistiger Horizont ist nur noch dein finanzieller Spielraum.
AntwortenLöschen***schnaaarch***
AntwortenLöschenAch, der Traum und die Hoffnung sterben zuletzt.
AntwortenLöschen*seufz*
Warum hat die Frau denn eine Strafanzeige gegen den Betreuer gestellt? Ist das nicht seine Aufgabe für die in Betreuung gestellte Person zu handeln? Was hat denn der Betreuer genau falsch gemacht Herr Rechtsanwalt?
AntwortenLöschenHmmm. Dumme Fragen wie diese gestellt vielleicht?
LöschenWarum sind Sie so ein böser Mensch Frau Pfeiffer?
LöschenAch Pfeiffer von dir kommt doch nichts mehr, nur Beschimpfungen und Verleumdungen, du kannst halt nicht sachlich argumentieren, kennen wir doch bereits.
AntwortenLöschenSachliche Argumentation:
LöschenGorka und Boecker sind nicht adelig.
Warum nicht?
Sie behaupten, ein gewisser Hugo Norberto Cabrera Rurikovich habe sie geadelt.
Fakt jedoch ist:
Dieser Mann ist bzw war selbst nicht adelig. Und selbst wenn (!) er es gewesen wäre (!), hätte er nicht die Legitimation zu einer solchen Handlung gehabt.
Fun Fact - diese lächerlichen Gestalten behaupten allesamt, dass sie "geadelt" worden wären:
rurikovichdynasty.com/nobles-of-the-house
Amüsieren Sie sich gut, werter Leser!
Liebe Leser, liebe Kommentatoren, leider haben einige von Ihnen bei der Abfassung von Kommentaren Namen benutzt und/oder Schmähungen verbreitet, die kontextunabhängig zu missbilligen sind. Insbesondere die herabwürdigende Nutzung von Spitznamen, pejorativen Personenbezeichnungen oder Artefakten der Paläopathologie bitte ich in Zukunft zu unterlassen, da die mit der Verwendung dieser abgewandelten Bezeichnungen angesprochenen Personen herabgesetzt werden sollen, selbst wenn nur eingeweihte Leser darauf kommen können, welche lebenden Personen im Kommentar gemeint sein dürften. Auf den Hinweis einer auf Medienrecht spezialisierten Kanzlei habe ich die Kommentarfunktion für diesen Beitrag deaktiviert, um zukünftige Rechtsverletzungen in der Kommentarleiste dieses Artikels ausschließen zu können. Bitte vermeiden Sie in diesem Blog grundsätzlich Formalbeleidigungen, um eine rege und dauerhafte Meinungsbildung zu den Artikeln dieses Blogs zu ermöglichen. Vielen Dank, Ihr Fachanwalt für IT-Recht.
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