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Freitag, 4. März 2011

0900er-Nummer mit EUR 2,99 pro Minute als einzige Anwaltsnummer berufsrechtlich zulässig?


Auf die berufsrechtliche Beschwerde des Landgerichts Hannover, wonach ein Rechtsanwalt aus Hannover in seinem Briefkopf ausschliesslich eine kostenpflichtige 0900er-Nummer mit Kosten von EUR 2,99 pro Minute aufführt, hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer in Celle keinen Anlass zu einem berufsrechtlichen Einschreiten gesehen. Im Briefkopf sind auch Fax- und E-Mail-Adresse angegeben.

Der Rechtsanwalt hatte die umstrittene Massnahme wie folgt begründet: "Das hohe Telefonvolumen führte in der Vergangenheit dazu, dass ich keine drei Minuten am Stück an einer Akte arbeiten konnte, bis dass nächste Telefonat reinkam. ... Das Telefonproblem ist mit der 0900er-Nummer derzeit weitgehend gelöst, weil dann ein Telefonat Geld kostet und die Leute sich kürzer fassen und mit mir nicht mehr über Gott und die Welt reden."

Nunmehr beschwert sich das Amtsgericht Hannover bei der Rechtsanwaltskammer, weil ein Empfangsbekenntnis vermisst wurde: "Die Geschäftsstelle hat daraufhin versucht, das Büro des Beklagtenvertreters telefonisch zu erreichen. Dies ist nur unter einer gebührenpflichtigen Telefonnummer (2,99 €/Min.) möglich. Ich bitte um Überprüfung ..."

Nach § 5 der Berufsordnung ist ein Rechtsanwalt verpflichtet, die für seine Berufsausübung erforderlichen sachlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen vorzuhalten.

Es stellt sich zunächst die Frage, ob überhaupt ein Telefon vorgehalten werden muss. Für die pflichtgemäße Bearbeitung eines gerichtlichen oder aussergerichtlichen Mandats ist ein Telefon jedenfalls nicht notwendig, wenn auch bisweilen nützlich. Mit der grundsätzlichen Bereitstellung eines Telefonanschlusses dürfte die anwaltliche Pflicht jedenfalls erfüllt sein. Die Ausgestaltung der tatsächlichen Erreichbarkeit samt damit verbundener Kostenstruktur muss dem einzelnen Anwalt im Rahmen seiner Berufsfreiheit überlassen werden.

Donnerstag, 18. November 2010

"Ich hoffe Sie können mir eine unverbindliche Antwort auf meine Frage geben." Bla Bla Bla?

Anfragen per E-Mail haben manchmal eine besondere Note. Die Angst vor einer "verbindlichen" Antwort dürfte der Angst vor "verbindlichen" Kosten geschuldet sein. Insoweit ist die an mich gestellte Frage aus der Überschrift durchaus nachvollziehbar. Dennoch gibt es bei mir keine unverbindlichen und damit auch keine kostenfreien Antworten:

"Sehr geehrte Frau abcde,

unverbindliche Antworten sind für uns beide nutzlos.
Sie können sich darauf nicht verlassen und ich
verdiene damit kein Geld.

Sie könne sich von mir kostenpflichtig beraten lassen,
am günstigsten dürfte das unter der Nummer
o9oo-1443535 sein, das kosten Sie nur EUR 1,99 pro
Minute und in 10 Minuten dürfte das Problem geklärt sein."

Das erinnert mich an einen Kollegen, der ausschliesslich eine 0900er-Nummer auf seinem Briefkopf angibt, weil er gar nicht mehr stundenlang ohne Honorar telefonieren mag und dessen Briefkopf vom Gericht deshalb direkt an die Rechtsanwaltskammer geschickt wurde. Darüber demnächst mehr.