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Donnerstag, 4. Juli 2013

Tschechische Republik mahnt ab und klagt

Der Botschafter der Tschechischen Republik in der Bundesrepublik Deutschland, Dr. Rudolf Jindrák, lässt für sein Land wegen der Registrierung der Domain "czech-republic.de" Abmahnungen aussprechen und die Abmahnkosten einklagen.
Der promovierte Jurist aus Prag, der erst im Jahre 2012 mit dem Kulturpreis Karl IV. für seine Verdienste um die Verständigung zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik wegen dessen Engagements für Kultur und Wissenschaft in beiden Ländern ausgezeichnet wurde, unterstreicht mit der von ihm initiierten Klage nicht zuletzt die zum Teil unrühmliche Stellung des deutschen Rechtsinstituts der Abmahnung im europäischen Rechtswesen.

Auch für die jüngste Abmahnung der nur knapp 36 Stunden dauernden Registrierung der Domain "czech-republic.de" hatte der tschechische Botschafter einen findigen Rechtsanwalt aus Berlin beauftragt, der noch am Tag der Registrierung der Domain umgehend tätig wurde. Für das nunmehr als Schadensersatz von der Tschechischen Republik eingeklagte Honorar in Höhe von EUR 2.118,44 nahm sich der Anwalt aus der Bundeshauptstadt natürlich auch an einem Samstag die Zeit, zwei DIN-A4-Seiten seines Briefpapiers leicht zu modifizieren. Ein schönes Geschäft, denn ausser der Anrede des Gegners und der Daten mußte an der Abmahnung nichts geändert werden, weil Botschafter Dr. Jindrák ein gleichlautendes Schreiben genau acht Tage vorher an einen anderen Vorbesitzer der gleichen Domain versenden liess - ebenfalls versehen mit einer Forderung von Anwaltsgebühren in Höhe von EUR 2.118,44.

Die Besonderheit des tschechischen Abmahn-Modells liegt in dem Umstand begründet, dass Tschechien selbst keinerlei Interesse daran hat, die Domain für sich zu registrieren und nur darauf gewartet wird, dass sich der nächste Registrant ins Fadenkreuz einer gebührenträchtigen Abmahnung begibt. Dabei ist die vollständige Rolle des beauftragten Anwalts in diesem Abmahn-Modell noch ungeklärt, weil der abmahnende Rechtsanwalt von Oktober 2007 bis April 2010 selbst noch Inhaber der für ihn heute so einträglichen Domain "czech-republic.de" war.

Zahlreiche Rechtsnachfolger des geschäftstüchtigen Anwalts erhielten bereits eine kostenpflichtige Abmahnung aus seiner Hand. Denkbaren Registrierungskosten der Domain in Höhe von jährlich ca. EUR 10,- stehen so die mit dem Abmahn-Modell einhergehenden Anwaltskosten von je EUR 2.118,44 pro Abmahnung gegenüber, für die das Land zunächst in Vorlage gehen muss. Geht eine Klage auf Abmahnkosten nur einmal ins Leere, bleibt das Land auf Anwaltsgebühren sitzen, für die es die Domain über 200 Jahre lang hätte registriert halten können. Ein wirtschaftlich gesehen inakzeptables Vorgehen und sicher kein Ruhmesblatt für den persönlichen Repräsentanten des Staatsoberhauptes der Tschechischen Republik.

Die Tschechische Republik selbst hält das Honorar in Höhe von EUR 2.118,44 für die von Botschafter Dr. Rudolf Jindrák beauftragte Abmahnung auch wegen des tschechischen Bruttonationaleinkommens und des Staatshaushalts des Landes für gerechtfertigt. Unklar bleibt dabei, wie die aktuell längste Rezession seit der Gründung der Tschechischen Republik den derzeit angenommenen Streitwert in Höhe von EUR 105.000,- für die Abmahnungen beeinflusst hat.

Es erscheint jedenfalls bemerkenswert, dass Dr. Jindrák als Botschafter Tschechiens, dessen Wirtschaftleistung als eine der schlechtesten in Europa wegen eines Verlusts von zirka 3,2 Milliarden Euro im Jahresvergleich gilt, sein Land ausgerechnet auf einen Nebenkriegsschauplatz schickt, der selbst die bundesdeutsche Regierung mit dem "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" zum Handeln gegen Massenabmahnungen veranlasst hat.