Dass die Freiheit des Glaubens in Deutschland mittlerweile auch für Christen ein hart umkämpftes Rechtsgut sein kann, wird angesichts der allgegenwärtigen Islamdebatte derzeit etwas in den Hintergrund gedrängt. Umso erfreulicher ist ein klares Signal des Landgerichts Hagen in Form eines Urteils zu Gunsten eines Geistlichen christlichen Glaubens, der sich gegen bösgemeinte Attacken eine lokalen Zeitung zur Wehr setzen musste.
Der ehrenamtlicher Priester der Freie Katholische Gemeinde Deutschland e.V. aus Duisburg hatte sich mit der untragbaren Auffassung von Religionsfreiheit einer kleinen niedersächsischen Zeitung auseinanderzusetzen, die ihm schlichtweg das Recht absprach, Messen halten zu können, freie Hochzeiten und Taufen zu feiern oder als Geistlicher bei Beerdigungen sprechen zu dürfen. Die kleinstädtische Postille hatte sich blindlings auf die falschen Äußerungen eines Geistlichen der Christus-Gemeinde Wunstorf e.V. verlassen und daraus ein eigenes Statement gebastelt, das jeder tatsächlichen und rechtlichen Grundlage entbehrte.
Ob der Herausgeber und Geschäftsführer des Zeitungsverlags die Tragweite der verfassungsmäßig gewährten Religionsfreiheit trotz aufklärender Abmahnung verkannt hat, wonach die Glaubensfreiheit nicht nur den Mitgliedern anerkannter Kirchen und Religionsgemeinschaften, sondern auch den Angehörigen anderer religiöser Vereinigungen zusteht, konnte vor dem Landgericht Hagen nicht abschließend geklärt werden. Denn auch der Rechtsanwalt des Herausgebers zeigte sich gegenüber den Ausführungen des geduldigen Vorsitzenden der 2. Kammer des Landgerichts Hagen arg verschlossen und mochte der Erläuterung der Auswirkungen des für den Staat verbindlichen Gebots weltanschaulich-religiöser Neutralität nicht so recht lauschen.
Damit blieb der Zivilkammer des Landgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 03.08.2016 nichts anderes übrig, als außer den Auswirkungen des Artikels 4 unseres Grundgesetzes in einem auch für juristische Laien verständlich gehaltenen Urteil zusätzlich aufzuschreiben, worin die Geheimnisse des besonderen Gerichtsstands der unerlaubten Handlung liegen. Auch Ausführungen zur Anonymisierung und Auslegung von Zeitungsartikeln blieben dem Gericht nicht erspart, da der gegnerische Kollege und der von ihm vertretene Zeitungschef sich ganz und gar nicht mit einer gütlichen Einigung arrangieren konnten. Vergelt's Gott.
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Montag, 9. Januar 2017
Dienstag, 13. Januar 2015
Keine Kreuze für PEGIDA
Auf PEGIDA-Kundgebungen gehört ein weißes Kreuz auf schwarzem Grund genauso dazu, wie die Deutschlandfahne. Es scheint eine Art Antwort auf die schwarze IS-Flagge mit dem ersten Teil der Schahāda, dem Glaubensbekenntnis des Islam, zu sein. Man könnte meinen, das Christentum gehört zu PEGIDA. Doch laut BILD regt sich genau dagegen Widerspruch: „Das Kreuz ist das zentrale Symbol des christlichen Glaubens. Religion und Politik dürfen nicht eines Effekts wegen oder zum Zweck einer politischen Aussage vermischt werden“, äußert sich Dresdens katholischer Bischof Heiner Koch und betont: „Deshalb sollte im politischen Streit niemand das Symbol der Christen demonstrativ für sich in Anspruch nehmen oder gar national einfärben.“ Bischof Gerhard Feige aus Magdeburg meint: "Wenn man mit schwarz-rot-goldenen Kreuzen durch die Gegend läuft und das christliche Abendland retten will, dann erscheint mir das makaber.“ In der Tat scheint das Kreuz als Hinrichtungswerkzeug von Jesus Christus ungeeignet, um auf friedlichen Abendspaziergängen gewaltfrei gegen die Islamisierung des Abendlandes einzutreten.
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