Posts mit dem Label Islam werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Islam werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Montag, 16. August 2021

Kabul

Rechtzeitig zur Bundestagswahl im September 2021 haben die Taliban die afghanische Hauptstadt Kabul eingenommen und damit ein weiteres Kapitel der Fremdherrschaft in dem islamischen Land beendet. Der nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 begonnene Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Jahre 2002 endete im Juni 2021 mit über 12 Milliarden Euro Kosten und 59 toten deutsche Soldaten. Wie man angesichts der kriegerischen Gesichte von Afghanistan in Deutschland darauf kommen konnte, in dem 5000 Kilometer entfernten Land der Paschtunen irgendetwas militärisch ausrichten zu können, nachdem dort bereits die Engländer und Russen in den vergangenen Jahrhunderten empfindliche Niederlagen hinnehmen mussten, bleibt unklar.

Andererseits sind Machtgeilheit und Profilierungssucht von Politikern ein internationales Phänomen, dass die Bevölkerung bezahlt und Staatsbedienstete ausbaden müssen, so dass nicht einzusehen wäre, warum ausgerechnet Deutschland nicht davon betroffen sein sollte. Die solidarische Geste gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika unter dem Vorwand der Verteidigung der deutschen Freiheit am Hindukusch endete mit der erfolgreichen Aufrüstung der Taliban, die sich durch die Übernahme Afghanistans mit modernsten Waffen im Werte von mehreren Milliarden Euro auf Dauer dort werden etablieren können.

Da der Islam bekanntlich zu Deutschland gehört, sollte man auch der strengen Auslegung des Korans in Afghanistan durch die Taliban nicht mit einer grundsätzlichen Abwehrhaltung gegenübertreten, sondern der Neuordnung der Machtverhältnisse in Afghanistan positiv gegenüberstehen. Die überhebliche Haltung westlicher Demokratien, Staaten mit vollkommen anderen historischen und kulturellen Hintergründen die Vorzüge einer tatsächlich vorwiegend an materiellen Werten ausgerichteten Gesellschaft nahebringen zu wollen, musste insbesondere in Afghanistan scheitern.

Schließlich ist laut der afghanischen Verfassung der Islam die Staatsreligion Afghanistans. Artikel 2 der Verfassung der Islamischen Republik Afghanistan vom Januar 2004 legt die "heilige Religion des Islam" als Religion Afghanistans fest. Gemäß Artikel 3 dieser Verfassung darf kein Gesetz in Widerspruch zu den Lehren und Vorschriften des Islam stehen. Das sollte auch hier als unproblematisch erkannt werden, denn wie die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. richtungsweisend ausführt, ist es Ziel des Islam, "den Menschen ein Leben in Frieden und Eintracht zu bescheren, wozu er die Menschen gemahnt, den Frieden und die Gerechtigkeit auf Erden zu etablieren. Auch seiner Wortbedeutung nach ist und bringt der Islam “Frieden” und “Sicherheit”. Ein “Muslim” ist demnach jemand, der Frieden und Sicherheit erlangt hat und dieses zum Ziel hat."

Auch ohne die Herrschaft der Taliban war bei Männern die Abkehr vom Islam mit Enthauptung und bei Frauen mit lebenslanger Haft zu bestrafen, sofern die Betroffenen keine Reue zeigen. Das Strafrecht der Scharia sieht nämlich grundsätzlich die Todesstrafe für erwachsene zurechnungsfähige Männer vor, die den Islam freiwillig verlassen haben und weil diese Rechtsauffassung seit langem für die schiitisch-dschafaritische als auch für die in Afghanistan dominierende sunnitisch-hanafitische Rechtsschule gilt, sollte man nicht so tun, als ob sich durch die Machtergreifung der Taliban Grundsätzliches ändern würde, was für die politischen Führungen der westlichen Welt tatsächlich von Interesse wäre.

Angesichts der kampflosen Übergabe auch der Hauptstadt Kabul, sollte klar sein, dass es auch für die weit überwiegende Mehrheit der Soldaten der geflohenen Regierung keine nachvollziehbaren Gründe gab, irgendetwas zu verteidigen. Die Taliban haben den lang andauernden Krieg beendet und werden einen Staat errichten, dessen Existenz für Deutschland nur dann eine Bedrohung darstellt, wenn man das in Deutschland geltende Recht und die damit verbundenen Werte nicht ähnlich engagiert verteidigt, wie es die Taliban in Afghanistan mit der Durchsetzung ihrer Auslegung des Koran vormachen. Der deutsche Wähler hat es nun in der Hand, die Quittung für einen vollkommen sinnlosen Bundeswehreinsatz auszustellen und damit im Bundestag für eine Korrektur der Verfehlungen der vergangenen Jahre zu sorgen.

Mittwoch, 14. Oktober 2020

praktizierender Moslem unerwünscht

Aktuell geistert der Fall einer Straßenbaufirma aus Brandenburg durch die Presselandschaft, der von den Medien fast einheitlich auf folgenden Nenner gebracht wird: "Ein Unternehmer lehnt einen Azubi ab, weil der Moslem ist." Wie bei fast allen Fällen mit rechtlichem Hintergrund, neigen Journalisten häufig dazu, ihr verkürztes Verständnis des Geschehens zur Grundlage weiterer Wertungen zu machen, ohne die Details einer möglichen juristischen Auseinandersetzung hinreichend genau zu betrachten.

Wenn es denn so wäre, wie unter anderem die Märkische Allgemeine Zeitung ausführt, würde das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ohne Zweifel zur Anwendung kommen, denn das Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Dementsprechend wäre nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 AGG die Benachteiligung eines Moslems wegen seiner Religionszugehörigkeit in Bezug auf den Zugang zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsausbildung unzulässig.

Um den Fall besser beurteilen zu können, ist es allerdings wichtig, zumindest das ablehnende Schreiben der Straßenbaufirma aus dem Landkreis Spree-Neiße im Wortlaut zu lesen und zu verstehen: 

Sehr geehrter Herr XYZ,

vielen Dank für ihre Bewerbung und das gestern geführte Gespräch in unserem Hause.

Leider muß ich Ihnen jedoch mitteilen, daß wir Ihnen hier kein Ausbildungsplatz zur Verfügung stellen werden.

Dies möchte ich Ihnen aber gern noch begründen:

- Wir haben bisher 7 Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz als Tief-/Straßenbauer. Wir vergeben jedoch nur maximal 2 Ausbildungsplätze. Unter den sieben Bewerbungen sind andere, besser geeignete Kanditaten vorhanden.

- Desweiteren ist die Mitarbeit in unserem Unternehmen als praktizierender Moslem unerwünscht. Der Islam ist in meinen Augen nicht mit der Verfassung der BRD in Einklang zu bringen. Nach meinen Erfahrungen ist dies eine für mich und meine Umgebung nicht wünschenswerte Gesellschaftsform und ich lehne die Auffassungen des Islam gegenüber Frauen und anders denkenden Menschen als zu tiefst diskrimminierend ab.

Ich wünsche Ihnen dennnoch für die Zukunft Alles Gute und hoffe, daß Sie den Weg in ihre Heimat finden und dort nach ihren Grundsätzen leben können, ..."

Damit dürfte zwar klar sein, dass die Mitarbeit praktizierender Moslems in dieser Firma grundsätzlich unerwünscht ist, in vorliegendem Fall für die Absage jedoch der Umstand entscheidend war, dass die beiden Ausbildungsplätze an besser geeignete Kandidaten vergeben wurden. Dass sich die schlechtere Eignung des muslimischen Bewerbers aus seiner Religionszugehörigkeit ergab, ist reine Spekulation und lässt sich dem Ablehnungsschreiben nicht entnehmen. Das Gegenteil ist der Fall, denn die gewählte Formulierung "Desweiteren" deutet darauf hin, dass über die schlechtere Eignung des Kandidaten hinaus und davon unabhängig schon im Allgemeinen die Mitarbeit von praktizierenden Moslems unerwünscht ist. Im Übrigen wurde auch die denkbare Formulierung "Desweiteren ist Ihre Mitarbeit in unserem Unternehmen ..." gerade nicht gewählt.

Auf die Religionszugehörigkeit stützt sich die Ablehnung damit ausdrücklich nicht, auch wenn man vermuten kann, dass dem abgelehnten Bewerber selbst bei bester Qualifikation der Ausbildungsplatz nicht gewährt worden wäre. Ob deshalb das Bedürfnis des Geschäftsführers des Unternehmens, seine Meinung über den Islam in das Ablehnungsschreiben zusätzlich einfließen zu lassen, vor Gericht noch zum Verhängnis werden wird, bleibt daher abzuwarten.

Dienstag, 13. Januar 2015

Keine Kreuze für PEGIDA

Auf PEGIDA-Kundgebungen gehört ein weißes Kreuz auf schwarzem Grund genauso dazu, wie die Deutschlandfahne. Es scheint eine Art Antwort auf die schwarze IS-Flagge mit dem ersten Teil der Schahāda, dem Glaubensbekenntnis des Islam, zu sein. Man könnte meinen, das Christentum gehört zu PEGIDA. Doch laut BILD regt sich genau dagegen Widerspruch: „Das Kreuz ist das zentrale Symbol des christlichen Glaubens. Religion und Politik dürfen nicht eines Effekts wegen oder zum Zweck einer politischen Aussage vermischt werden“, äußert sich Dresdens katholischer Bischof Heiner Koch und betont: „Deshalb sollte im politischen Streit niemand das Symbol der Christen demonstrativ für sich in Anspruch nehmen oder gar national einfärben.“ Bischof Gerhard Feige aus Magdeburg meint: "Wenn man mit schwarz-rot-goldenen Kreuzen durch die Gegend läuft und das christliche Abendland retten will, dann erscheint mir das makaber.“ In der Tat scheint das Kreuz als Hinrichtungswerkzeug von Jesus Christus ungeeignet, um auf friedlichen Abendspaziergängen gewaltfrei gegen die Islamisierung des Abendlandes einzutreten.

Montag, 12. Januar 2015

"Terroristische Anschläge haben nichts mit dem Islam zu tun"

Nach dem tödlichen Angriff auf die Redaktion des Satiremagazins Charlie Hebdo in Paris erweist Bundesinnenminister Thomas de Maizière den getöteten Karikaturisten mit diesem feinen ironischen Statement eine besondere Ehre. Ansonsten mehr für hölzerne Kommentare eines steifen Reserveoffiziers bekannt, bewies de Maizière in einem Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung tiefgründigen Humor. Natürlich war dem ehemaligen Bundesverteidigungsminister bekannt, dass die Zeichner von Charlie Hebdo wegen der Karikaturen des Propheten Mohammed, dem nach islamischen Glauben als Gottesgesandter mit dem Koran das Wort Allahs offenbart wurde, seit längerer Zeit mit dem Tod bedroht wurden. Er wusste auch, dass die Attentäter nach der Ermordung der 12 Menschen gerufen hatten, „Wir haben den Propheten gerächt“ und „Allah ist groß“. Und genau deshalb ist in der Wahl seiner Worte die Geste eines großen Staatsmannes zu erkennen, der dem Anschlag auf die Freiheit der Satire mit einem pointierten Wortwitz ganz im Sinne der verstorbenen Journalisten entgegentritt.

Dienstag, 23. Dezember 2014

Weihnachtsbotschaft eines Volljuristen

Jürgen Todenhöfer ist promovierter Volljurist, vormaliger Strafrichter und Ex-Bundestagsmitglied. Er ist der Sohn des ehemaligen Senatspräsidenten am Oberlandesgericht Karlsruhe, Werner Todenhöfer. Jürgen Todenhöfer ist seit langen Jahren Journalist und behauptet nun im obigen Beitrag, der "Islamischer Staat" habe eine religiöse Säuberungsstrategie vor, die hunderte Millionen Menschen das Leben kosten soll.

Jakob Augstein ist Diplom-Politologe, Chefredakteur der von ihm gekauften Wochenzeitung "der Freitag" und Autor. Er ist der anerkannte Sohn des Spiegel-Begründers Rudolf Augstein. In seiner SPIEGEL-Kolumne behauptet Jakob Augstein, "Unser Problem ist die Islamophobie, nicht der Islam."

Journalisten verdienen Geld mit den von ihnen veröffentlichten Inhalten. Insoweit ist es nützlich, auf ein Hintergrundwissen um die Journalisten zurückgreifen zu können, denen man zuhört oder deren Artikel man liest. Von beiden oben genannten Journalisten darf man annehmen, dass sie ihre Sichtweisen nicht zuerst aus wirtschaftlichen Gründen verbreiten.      

Während Augstein den deutschen Islamophobiker aus der sicheren Distanz des beobachtenden Politologen ins Zentrum seiner Betrachtungen rückt, beschäftigt sich Todenhöfer mit der Rolle des "Islamischer Staat" indem er selbst vor Ort im Nahen Osten recherchiert. Als ehemaliger Strafrichter fühlt er sich offenbar dem Unmittelbarkeitsprinzip verpflichtet.

Einig sind sich beide Journalisten jedenfalls in dem Punkt, dass eine pauschale Abneigung gegen "den Islam" schon deshalb falsch ist, weil selbst der "Islamischer Staat" als zentraler Auslöser für die vielbeschworene Islamophobie entscheidend differenziert und Muslime, die innerstaatliches Recht als erstrangig akzeptieren, der Apostasie bezichtigt.

Dienstag, 16. Dezember 2014

Religionsfreiheit

Man liest ja in diesen Tagen sehr viel. Viele Deutsche haben Angst vor der Islamisierung des Abendlandes und demonstrieren ihre Furcht auf der Strasse unter dem Kürzel "PEGIDA", was nichts anderes heißt als "Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes". Justizminister Heiko Maas dagegen hat Angst vor einer "Schande für Deutschland" durch die Proteste der islamkritischen Bewegung "PEGIDA". Bundeskanzlerin Merkel erinnert sich zwar an das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit, sieht aber keinen Platz für Hetze und Verleumdung von Menschen, die aus anderen Ländern zu uns kommen.

Nun haben aber viele Leute Angst vor Menschen, die aus anderen Ländern zu uns kommen und sich zum Islam bekennen. Denn es gibt in Deutschland nicht nur das in Artikel 16a Grundgesetz garantierte Asylrecht, sondern auch den Schutz der Religionsfreiheit in Art. 4 Absatz 1 und 2 Grundgesetz:

„(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“

Die Religionsfreiheit ist aber nicht nur ein Grundrecht, sondern sogar ein Menschenrecht und wird in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO wie folgt formuliert:

"Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen in der Öffentlichkeit oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung eines Ritus zu bekunden."

Grundsätzlich werden insoweit die positive und die negative Religionsfreiheit unterschieden. Nämlich die Freiheit, religiöse Überzeugungen zu vertreten oder aber keiner Religon anzugehören als auch die Freiheit, seine Überzeugung beliebig zu wechseln.

Damit ist klar, das auch der muslimische Glauben in Deutschland durch das Grundgesetz und die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen geschützt ist. Der Islam als in Deutschland geschützte Religion gewährt selbst allerdings keine negative Religionsfreiheit für Muslime. Die Freiheit, sich für eine andere Religion als den Islam zu entscheiden oder Atheist zu werden, gibt es für einen Muslim und dessen Kinder grundsätzlich nicht. Im islamischen Recht wird der Glaubensabfall zuweilen sogar mit dem Tod bestraft.

Unter dem Aspekt der negativen Religionsfreiheit ist der Islam daher durchaus kritisch zu würdigen und ob der Ausdruck bürgerlichen Unbehagens in Form von Demonstrationen angesichts der von islamischem Fanatismus geprägten Nachrichtenlage deshalb das Prädikat "Schande für Deutschland" verdient, wage ich zu bezweifeln.