Montag, 9. Januar 2017

Der wehrhafte Gottesmann

Dass die Freiheit des Glaubens in Deutschland mittlerweile auch für Christen ein hart umkämpftes Rechtsgut sein kann, wird angesichts der allgegenwärtigen Islamdebatte derzeit etwas in den Hintergrund gedrängt. Umso erfreulicher ist ein klares Signal des Landgerichts Hagen in Form eines Urteils zu Gunsten eines Geistlichen christlichen Glaubens, der sich gegen bösgemeinte Attacken eine lokalen Zeitung zur Wehr setzen musste.

Der ehrenamtlicher Priester der Freie Katholische Gemeinde Deutschland e.V. aus Duisburg hatte sich mit der untragbaren Auffassung von Religionsfreiheit einer kleinen niedersächsischen Zeitung auseinanderzusetzen, die ihm schlichtweg das Recht absprach, Messen halten zu können, freie Hochzeiten und Taufen zu feiern oder als Geistlicher bei Beerdigungen sprechen zu dürfen. Die kleinstädtische Postille hatte sich blindlings auf die falschen Äußerungen eines Geistlichen der Christus-Gemeinde Wunstorf e.V. verlassen und daraus ein eigenes Statement gebastelt, das jeder tatsächlichen und rechtlichen Grundlage entbehrte.

Ob der Herausgeber und Geschäftsführer des Zeitungsverlags die Tragweite der verfassungsmäßig gewährten Religionsfreiheit trotz aufklärender Abmahnung verkannt hat, wonach die Glaubensfreiheit nicht nur den Mitgliedern anerkannter Kirchen und Religionsgemeinschaften, sondern auch den Angehörigen anderer religiöser Vereinigungen zusteht, konnte vor dem Landgericht Hagen nicht abschließend geklärt werden. Denn auch der Rechtsanwalt des Herausgebers zeigte sich gegenüber den Ausführungen des geduldigen Vorsitzenden der 2. Kammer des Landgerichts Hagen arg verschlossen und mochte der Erläuterung der Auswirkungen des für den Staat verbindlichen Gebots weltanschaulich-religiöser Neutralität nicht so recht lauschen.

Damit blieb der Zivilkammer des Landgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 03.08.2016 nichts anderes übrig, als außer den Auswirkungen des Artikels 4 unseres Grundgesetzes in einem auch für juristische Laien verständlich gehaltenen Urteil zusätzlich aufzuschreiben, worin die Geheimnisse des besonderen Gerichtsstands der unerlaubten Handlung liegen. Auch Ausführungen zur Anonymisierung und Auslegung von Zeitungsartikeln blieben dem Gericht nicht erspart, da der gegnerische Kollege und der von ihm vertretene Zeitungschef sich ganz und gar nicht mit einer gütlichen Einigung arrangieren konnten. Vergelt's Gott.

7 Kommentare:

  1. An die Mobber... Die USA sendet gerade ihre Truppen samt Waffen an die Polnische Grenze. Dort dürfen sich dann diese Leute beim Probebeschuss in einer Linie aufstellen !

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  2. Wer sind diese Mobber, der vom AG Hagen als Hochstapler bezeichnete Alfred. B., der Schmidt-Bully, der Gurkenlandgraf, Plagiat-Charly…?

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  3. Ach Alfred. Nun nimm es doch wenigstens wie ein Mann hin, dass Du kein Adeliger bist. Du kannst doch noch immer auf die glorreiche Vergangenheit der Familie zurückblicken. Patrizier-Erbmänner und so.

    Hahahahaha

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  4. Ach Alfred. Nun nimm es doch wie ein Mann und akzeptiere einfach, dass Du kein Adeliger bist.
    Du hast doch noch die glorreiche Vergangenheit der Familie. Patrizier-Erbmänner und so.

    LOL

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  5. Der Abstieg.

    Der tiefe Fall eines Hochstaplers.

    Facebook:

    Fürstentum Schaumburg-Lippe - Gegen Neider, Mobber und Betrüger

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    1. Der Anwalt für Pferderecht trägt Frauennamen wie Maren oder Saskia.

      Bitte googeln, Pferderecht, dann Graf, dann Vorname mit E. und Nachname mit de R.M.

      Schnell zu finden, der Bursche.

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  6. Das ist der Mann der die Lügen verbreitet.

    https://japkinasludwig.wordpress.com/fake-bischof-ludwig-japkinas/

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