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Mittwoch, 25. Juni 2014

Einbrecher lässt Facebook-Konto auf Rechner des Opfers geöffnet


Facebook-Nutzern wird oft ein zwanghaftes Verhalten und ein fortschreitender Verlust der Wahrnehmungsfähigkeit nachgesagt, was ein Einbrecher in Minnesota bestätigt haben könnte. Der facebook-süchtige Verbrecher liess sich auf einem Beutezug dazu hinreissen, sich in sein Facebook-Konto auf dem Rechner des Einbruchsopfers einzuloggen und vergass anschliessend, sich wieder abzumelden. Als der Wohnungsbesitzer nach Hause kam, stellte er nicht nur das Fehlen einiger Wertsachen fest, sondern stiess auch auf das noch geöffnete Facebook-Konto unter dem Klarnamen des Täters - versehen mit zahlreichen persönlichen Fotos.

Noch am gleichen Tag erkannte das Opfer den Täter an Hand der Fotos auf der Strasse mit seiner Uhr. Die herbeigerufene Polizei fand ausserdem noch einen mp3-player und die Autoschlüssel bei dem Einbrecher, der sich nun einem Strafrahmen von bis zu 10 Jahren Haft und USD 20.000,- Geldstrafe ausgesetzt sieht. Führende Sicherheitsexperten empfehlen deshalb, Facebook-Konten nicht unter dem Klarnamen zu führen, keine persönlichen Fotos hochzuladen und das Konto nach Nutzung wenigstens zu schliessen. Oder während der Ausfühung von Straftaten ganz auf die Facebook-Nutzung zu verzichten.