Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hält die AfD für nicht bürgerlich. Wer bürgerlich sei, "der kann nicht gleichzeitig einem ausgrenzenden, autoritären oder gar völkischen Denken huldigen“, sagt Steini. Der Bundespräsident wird nach Artikel 54 des Grundgesetzes von der Bundesversammlung gewählt und hat geschworen, dass er seine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen werde. Sozusagen ein völkischer Präsident.
Das Grundgesetz legitimiert aber nicht nur den völkischen Bundespräsidenten, sondern grenzt auch Ausländer aus. Es gibt dort nämlich Deutschengrundrechte wie die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und die Freizügigkeit, die nur Deutsche für sich in Anspruch nehmen können. Diese werden von den Jedermanngrundrechten unterschieden, die auch Ausländern zustehen. Art. 12a des Grundgesetzes grenzt sogar Frauen aus, denn nur Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften verpflichtet werden.
In der Präambel des Grundgesetzes steht dann ausdrücklich, dass das Grundgesetz nur für das Deutsche Volk gilt. Sozusagen ein völkisches Gesetz, welches Menschen auf Grund ihrer Nationalität ausgrenzt. Steini sagt über die CDU und die SPD, dass sich diese beiden Volksparteien nicht erst seit dem Beginn der großen Koalition in Diskussionen über ihre politische Führung, über Strategie und inhaltliche Orientierung befinden. Sind CDU und SPD orientierungslose Volksparteien, die völkischem Denken huldigen oder bürgerliche Parteien die völkische Parteien ausgrenzen und bürgerlich denken? Möchte die AfD eine bürgerliche Partei sein, völkischem Denken huldigen und dabei Volksparteien ausgrenzen?
Ist der Bundespräsident gar nicht der Präsident des deutschen Volkes sondern ein Präsident der deutschen Bürger, weil er bürgerlichem Denken und nicht völkischem Denken huldigt? Ernennt der Bundespräsident Bundesrichter und Bundesbeamten, unterzeichnet er Gesetze und vertritt Deutschland völkerrechtlich kraft der Autorität seines Amtes und entspringen seine Amtshandlungen damit autoritärem und sogar völkischem Denken? Wenn das Staatsvolk alle Bürger eines Staates sind, sind deren Parteien dann bürgerliche oder völkische Parteien oder gar beides? Oder wollte sich Steini einfach nur mal wieder beim bürgerlichen Volk wegen der vielen völkischen Bürger melden?
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Freitag, 13. September 2019
Montag, 1. Juli 2019
Wenn der Bundespräsident das Recht vom Tisch wischt
Mittlerweile bin ich mir sicher, dass das geltende Recht die öffentliche Hand immer weniger interessiert. Vergleichsweise harmlos gestalten sich die vorsätzlichen Verirrungen, die ich an Gerichten immer wieder erlebe, denn diese sind in ihrer Wirkung recht beschränkt. Schwerwiegender sind dagegen die unüberhörbaren Signale gegen geltendes Recht in der deutschen Politik, deren Echo die Selbstherrlichkeit von Entscheidungsträgern auf unteren Ebenen sicherlich befeuern wird.
Angesichts des aktuellen Falls der Kapitänin des Rettungsschiffs "Sea-Watch 3", Carola Rackete, die mit 40 vor Libyen geretteten Migranten an Bord unerlaubt in den Hafen von Lampedusa eingefahren ist und damit widerrechtlich italienische Hoheitsgewässer befahren hat, schrieb der Bundesminister des Auswärtigen, Heiko Maas, auf Twitter: "Seenotrettung darf nicht kriminalisiert werden". Grundsätzlich ein nachvollziehbares Statement, das allerdings am zitierten Fall vorbeigeht, denn die Seenotrettung vor Libyen selbst durch die "Sea-Watch 3" stand gar nicht zur Debatte.
Mit der typischen Arroganz deutscher Politiker gegenüber europäischen Partnern schwang sich dagegen der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland, Frank-Walter Steinmeier, zum obersten Dienstherrn der italienischen Justiz auf, als er in einem ZDF-Interview darüber sinnierte, dass es natürlich Rechtsvorschriften gebe, unter welchen Voraussetzungen ein Schiff einen italienischen Hafen anlaufen dürfe und dass Verstöße gegen diese Vorschriften entweder als Ordnungswidrigkeiten oder auch als Straftaten zu ahnden seien.
Im vollen Bewusstsein der Existenz des von ihm selbst zitierten italienischen Seerechts forderte das deutsche Staatsoberhaupt mit einer unaufgeregten Selbstverständlichkeit in einer verstörenden Erwartungshaltung den offenen Rechtsbruch von einem souveränen Land, dessen demokratisch legitimiertes Parlament zu beachtende Gesetze erlassen hat: "Italien ist nicht irgendein Staat. Italien ist inmitten der Europäischen Union, ist Gründerstaat der Europäischen Union. Und deshalb dürfen wir von einem Land wie Italien erwarten, dass man mit einem solchen Fall anders umgeht." Anders als auf der Grundlage italienischer Gesetze?
Wer angesichts solcher Signale auch in Zukunft darauf vertraut, dass vor Gerichten oder Behörden geltendes Recht als Ausfluss eines demokratischen Gemeinwesens mit entsprechendem Respekt behandelt wird, sollte sich nicht allzu überrascht zeigen, wenn mit dem eigenen Fall von der öffentlichen Hand anders umgegangen wird, als es der Gesetzgeber bei Erlass entsprechender Gesetze ursprünglich geplant hat. Denn von einem Beamten oder Richter, der wie unser Präsident gern seine eigenen Ideen von Gerechtigkeit verfolgt, muss man dann wohl auch erwarten, dass er mit dem ein oder anderen Fall etwas anders umgeht, als es das geltende Recht eigentlich vorsieht.
Angesichts des aktuellen Falls der Kapitänin des Rettungsschiffs "Sea-Watch 3", Carola Rackete, die mit 40 vor Libyen geretteten Migranten an Bord unerlaubt in den Hafen von Lampedusa eingefahren ist und damit widerrechtlich italienische Hoheitsgewässer befahren hat, schrieb der Bundesminister des Auswärtigen, Heiko Maas, auf Twitter: "Seenotrettung darf nicht kriminalisiert werden". Grundsätzlich ein nachvollziehbares Statement, das allerdings am zitierten Fall vorbeigeht, denn die Seenotrettung vor Libyen selbst durch die "Sea-Watch 3" stand gar nicht zur Debatte.
Mit der typischen Arroganz deutscher Politiker gegenüber europäischen Partnern schwang sich dagegen der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland, Frank-Walter Steinmeier, zum obersten Dienstherrn der italienischen Justiz auf, als er in einem ZDF-Interview darüber sinnierte, dass es natürlich Rechtsvorschriften gebe, unter welchen Voraussetzungen ein Schiff einen italienischen Hafen anlaufen dürfe und dass Verstöße gegen diese Vorschriften entweder als Ordnungswidrigkeiten oder auch als Straftaten zu ahnden seien.
Im vollen Bewusstsein der Existenz des von ihm selbst zitierten italienischen Seerechts forderte das deutsche Staatsoberhaupt mit einer unaufgeregten Selbstverständlichkeit in einer verstörenden Erwartungshaltung den offenen Rechtsbruch von einem souveränen Land, dessen demokratisch legitimiertes Parlament zu beachtende Gesetze erlassen hat: "Italien ist nicht irgendein Staat. Italien ist inmitten der Europäischen Union, ist Gründerstaat der Europäischen Union. Und deshalb dürfen wir von einem Land wie Italien erwarten, dass man mit einem solchen Fall anders umgeht." Anders als auf der Grundlage italienischer Gesetze?
Wer angesichts solcher Signale auch in Zukunft darauf vertraut, dass vor Gerichten oder Behörden geltendes Recht als Ausfluss eines demokratischen Gemeinwesens mit entsprechendem Respekt behandelt wird, sollte sich nicht allzu überrascht zeigen, wenn mit dem eigenen Fall von der öffentlichen Hand anders umgegangen wird, als es der Gesetzgeber bei Erlass entsprechender Gesetze ursprünglich geplant hat. Denn von einem Beamten oder Richter, der wie unser Präsident gern seine eigenen Ideen von Gerechtigkeit verfolgt, muss man dann wohl auch erwarten, dass er mit dem ein oder anderen Fall etwas anders umgeht, als es das geltende Recht eigentlich vorsieht.
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