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Montag, 1. Juli 2019

Wenn der Bundespräsident das Recht vom Tisch wischt

Mittlerweile bin ich mir sicher, dass das geltende Recht die öffentliche Hand immer weniger interessiert. Vergleichsweise harmlos gestalten sich die vorsätzlichen Verirrungen, die ich an Gerichten immer wieder erlebe, denn diese sind in ihrer Wirkung recht beschränkt. Schwerwiegender sind dagegen die unüberhörbaren Signale gegen geltendes Recht in der deutschen Politik, deren Echo die Selbstherrlichkeit von Entscheidungsträgern auf unteren Ebenen sicherlich befeuern wird.

Angesichts des aktuellen Falls der Kapitänin des Rettungsschiffs "Sea-Watch 3", Carola Rackete, die mit 40 vor Libyen geretteten Migranten an Bord unerlaubt in den Hafen von Lampedusa eingefahren ist und damit widerrechtlich italienische Hoheitsgewässer befahren hat, schrieb der Bundesminister des Auswärtigen, Heiko Maas, auf Twitter: "Seenotrettung darf nicht kriminalisiert werden". Grundsätzlich ein nachvollziehbares Statement, das allerdings am zitierten Fall vorbeigeht, denn die Seenotrettung vor Libyen selbst durch die "Sea-Watch 3" stand gar nicht zur Debatte.

Mit der typischen Arroganz deutscher Politiker gegenüber europäischen Partnern schwang sich dagegen der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland, Frank-Walter Steinmeier, zum obersten Dienstherrn der italienischen Justiz auf, als er in einem ZDF-Interview darüber sinnierte, dass es natürlich Rechtsvorschriften gebe, unter welchen Voraussetzungen ein Schiff einen italienischen Hafen anlaufen dürfe und dass Verstöße gegen diese Vorschriften entweder als Ordnungswidrigkeiten oder auch als Straftaten zu ahnden seien.

Im vollen Bewusstsein der Existenz des von ihm selbst zitierten italienischen Seerechts forderte das deutsche Staatsoberhaupt mit einer unaufgeregten Selbstverständlichkeit in einer verstörenden Erwartungshaltung den offenen Rechtsbruch von einem souveränen Land, dessen demokratisch legitimiertes Parlament zu beachtende Gesetze erlassen hat: "Italien ist nicht irgendein Staat. Italien ist inmitten der Europäischen Union, ist Gründerstaat der Europäischen Union. Und deshalb dürfen wir von einem Land wie Italien erwarten, dass man mit einem solchen Fall anders umgeht." Anders als auf der Grundlage italienischer Gesetze?

Wer angesichts solcher Signale auch in Zukunft darauf vertraut, dass vor Gerichten oder Behörden geltendes Recht als Ausfluss eines demokratischen Gemeinwesens mit entsprechendem Respekt behandelt wird, sollte sich nicht allzu überrascht zeigen, wenn mit dem eigenen Fall von der öffentlichen Hand anders umgegangen wird, als es der Gesetzgeber bei Erlass entsprechender Gesetze ursprünglich geplant hat. Denn von einem Beamten oder Richter, der wie unser Präsident gern seine eigenen Ideen von Gerechtigkeit verfolgt, muss man dann wohl auch erwarten, dass er mit dem ein oder anderen Fall etwas anders umgeht, als es das geltende Recht eigentlich vorsieht.

Donnerstag, 12. November 2015

Der böse Wolfgang hat "Lawine" gesagt

Ein neues Mosaiksteinchen im sich abzeichnenden Meinungsäußerungsdiktat ist der gegenüber dem Bundesminister der Finanzen Wolfgang Schäuble geäußerte Vorwurf, er hätte die Flüchtlingskrise (ist Krise zu drastisch?) oder sagen wir besser die Flüchtlingswelle (ist eine Welle gefährlich?) nicht mit einer Lawine vergleichen dürfen. Denn: "Menschen in Not sind keine Naturkatastrophe" und "Niemand sollte Schwierigkeiten verschweigen oder schönreden, aber genauso sollte auch niemand mit seinen Worten Öl ins Feuer gießen", so Bundesjustizminister Heiko Maas.

Damit hat der böse Heiko im Zusammenhang mit der Flüchtlingskatastrophe (ist Katastrophe übertrieben?) das Wort "Feuer" genutzt. Eine verbale Auseinandersetzung über Menschen in Not ist aber kein Feuer. Hat auch Bundesjustizminister Heiko Maas mit der Verwendung der Metapher "Öl ins Feuer gießen" Öl ins Feuer gegossen? Es sind schwierige Zeiten für Meinungsäußerungen und da sollte man seine Meinung entweder gar nicht erst äußern oder aber ganz ganz vorsichtig sein. Denn eine falsche Meinung zu haben kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.

"Ob wir schon in dem Stadium sind, wo die Lawine im Tal unten angekommen ist, oder ob wir in dem Stadium im oberen Ende des Hanges sind, weiß ich nicht", hatte Wolfgang Schäuble gesagt und dazu erläutert, dass Lawinen ausgelöst werden können, "wenn irgendein etwas unvorsichtiger Skifahrer ein bisschen Schnee in Bewegung setzt". Was für eine unsägliche Hetze aus dem Munde eines deutschen Politikers.

Der Ressortleiter Politik im Hause des Meinungskontrollinstituts SPIEGEL ONLINE ordnet die schwere Verfehlung Schäubles dann auch folgerichtig als "Entgleisung" ein: "Wer schon einmal in den Alpen eine Lawine gesehen hat, weiß um deren zerstörerische Kraft. Lawinen wälzen alles nieder, Bäume, Häuser. Sie begraben Menschen unter sich, sie töten." Wer nun glaubt, der Journalist übertreibe in seiner Analyse und habe bei seiner Empörung ein Rad ab, sollte sich darüber im Klaren sein, dass Fahrzeuge mit fehlenden Rädern nicht zu kontrollieren sind und Menschen töten können. Das ist ein falsches, ein gefährliches Bild, denn eine derart vernichtende Kraft kann dem Journalisten sicher nicht unterstellt werden.

Dienstag, 16. Dezember 2014

Religionsfreiheit

Man liest ja in diesen Tagen sehr viel. Viele Deutsche haben Angst vor der Islamisierung des Abendlandes und demonstrieren ihre Furcht auf der Strasse unter dem Kürzel "PEGIDA", was nichts anderes heißt als "Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes". Justizminister Heiko Maas dagegen hat Angst vor einer "Schande für Deutschland" durch die Proteste der islamkritischen Bewegung "PEGIDA". Bundeskanzlerin Merkel erinnert sich zwar an das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit, sieht aber keinen Platz für Hetze und Verleumdung von Menschen, die aus anderen Ländern zu uns kommen.

Nun haben aber viele Leute Angst vor Menschen, die aus anderen Ländern zu uns kommen und sich zum Islam bekennen. Denn es gibt in Deutschland nicht nur das in Artikel 16a Grundgesetz garantierte Asylrecht, sondern auch den Schutz der Religionsfreiheit in Art. 4 Absatz 1 und 2 Grundgesetz:

„(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“

Die Religionsfreiheit ist aber nicht nur ein Grundrecht, sondern sogar ein Menschenrecht und wird in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO wie folgt formuliert:

"Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen in der Öffentlichkeit oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung eines Ritus zu bekunden."

Grundsätzlich werden insoweit die positive und die negative Religionsfreiheit unterschieden. Nämlich die Freiheit, religiöse Überzeugungen zu vertreten oder aber keiner Religon anzugehören als auch die Freiheit, seine Überzeugung beliebig zu wechseln.

Damit ist klar, das auch der muslimische Glauben in Deutschland durch das Grundgesetz und die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen geschützt ist. Der Islam als in Deutschland geschützte Religion gewährt selbst allerdings keine negative Religionsfreiheit für Muslime. Die Freiheit, sich für eine andere Religion als den Islam zu entscheiden oder Atheist zu werden, gibt es für einen Muslim und dessen Kinder grundsätzlich nicht. Im islamischen Recht wird der Glaubensabfall zuweilen sogar mit dem Tod bestraft.

Unter dem Aspekt der negativen Religionsfreiheit ist der Islam daher durchaus kritisch zu würdigen und ob der Ausdruck bürgerlichen Unbehagens in Form von Demonstrationen angesichts der von islamischem Fanatismus geprägten Nachrichtenlage deshalb das Prädikat "Schande für Deutschland" verdient, wage ich zu bezweifeln.