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Montag, 24. August 2015

Dr. Dr. Lothar Bösselmann LL.D - ein neuer Stern am Abmahnhimmel?

Als Direktor der Europe Lawyers Limited, Company No. 09425699, aus Kiel, geht Dr. Dr. Lothar Bösselmann LL.D mit einer Abmahnung per Übergabe-Einschreiben wettbewerbsrechtlich gegen ein Anwaltsverzeichnis wegen unlauterer und irreführender Werbung vor.

Es fällt das Wort "Lockvogelangebot", Unterlassungsbeschwörungen werden vorgetragen und schließlich eine niederschmetternde Drohung ausgestossen: "Sollten Sie diesen Aufforderungen nicht fristwahrend nachkommen, werden ohne weitere Ankündigung gerichtliche Schritte eingeleitet und zzgl. Schadensersatz von mindestens 150.000 Euro eingeklagt."

Als ob diese schweren Geschütze nicht ausreichen, wird zur Untermauerung des Abmahnvortrags das über die Website http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/ ausgedruckte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beigefügt. Sinnigerweise fehlen einige Seiten, manche sind dafür doppelt. Eine vorgefertigte Unterlassungserklärung sucht man vergeblich. Das scheint die Abmahnung eines blutrünstigen Profis zu sein, der mit seinen beiden Websites http://www.european-lawyer.eu/ und http://www.lawwatcher.de/- dort im Impressum als "Barrister" geführt - ankündigt, Mandanten national oder international optimal beraten zu können. Im Verzeichnis von Anwalt24 tritt der messerscharfe Abmahner zudem als Rechtsanwalt auf.

Eine derartige Qualifikationsballung läßt mich sprachlos zurück. Erst recht beeindruckt mich die Auskunft des bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnissses der Bundesrechtsanwaltskammer unter http://www.rechtsanwaltsregister.org/:

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Ist Dr. Dr. Lothar Bösselmann LL.D versehentlich dort nicht gelistet worden, klingt die Abmahnung nur aus taktischen Gründen wie das Werk eines Laien oder droht der Anwaltslandschaft in Deutschland knallharte Konkurrenz von der Insel durch die "Europe Lawyers Limited"? Ich werde berichten!