Wer glaubt, er würde alle Facetten des unkollegialen Umgangs unter Anwälten kennen, dürfte sich getäuscht haben und auch ich bin überrascht, welche Dimensionen die Sucht nach Facebook-Beifall bei im Offline-Modus Zu-kurz-gekommenen erreichen kann. Denn den Olymp des anwaltlichen Cybermobbings erklommen jüngst Rechtsanwalt und Mandant gemeinsam vor einem deutschen Provinzgericht, als sie den Bevollmächtigten der Gegenpartei arbeitsteilig bloßstellten.
Das vor dem Gerichtssaal vom Anwalt erstellte Foto, auf dem der Gegenanwalt erkennbar war, übermittelte der Fotograf an seinen Mandanten und dieser stellte das Bild nebst Namensnennung und Verweis auf die Kanzleiseite des ahnungslosen Kollegen auf Facebook ein, um gemeinsam mit seinem Bevollmächtigten und der auf Hetze getrimmten Facebook-Gefolgschaft ein munteres Cybermobbingfest zu feiern. Bei einer Anzahl von mehreren tausend Claqueuren erwies sich der Glaube des Mobberpärchens an ein intimes Anwaltsbashing leider schnell als falsch.
Claqueur: "Weiss er von seinem Glück?"
Mobber: "Nö."
Claqueur: "Sollte er von diesem Foto erfahren werdet Ihr Euch vor Gericht sicher wiedersehen."
Mobberanwalt: "wird nicht passieren. Grund darf ich nicht nennen."
Weil auch unter den Lesern des nur begrenzt sichtbaren Lästerbeitrags der gefeierte Sittenverfall nicht auf uneingeschränkte Zustimmung traf, wird sich das Mobberpärchen nun wegen seiner naiven Fehleinschätzung vor der deutschen Justiz verantworten müssen und vielleicht auch ein kleines bisschen Rechtsgeschichte gemeinsam schreiben.
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Mittwoch, 16. Dezember 2015
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