Das Lächeln einer schönen Frau löst bei Männern unterschiedliche Reaktionen aus. Der weitaus überwiegende Teil der männlichen Rezipienten dürfte ebenfalls mit einem Lächeln reagieren, denn dieser Gesichtausdruck einer Frau führt bei Männern regelmäßig dazu, dass ihr Hirn Endorphine produziert, welche das Wohlbefinden steigern. Bei vielen Männern paart sich das allgemeine Wohlgefühl wohl auch mit der Lust an sofortiger Fortpflanzung. Bei Anwälten kann das Lächeln einer Frau darüber hinaus das unvergleichliche Glücksgefühl auslösen, welches dem Gedanken an leicht verdientes Geld entspringt.
Und wenn das Lächeln einer Frau in einem Foto perpetuiert wurde, dessen Rechte die Corbis GmbH inne zu haben glaubt, könnte ein solcher Glücksrefelex bei den Kollegen der Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München ausgelöst werden, welche die Corbis GmbH regelmäßig im Streit um die angeblich unberechtigte Nutzung von Fotos auf Webseiten Dritter vertreten. Mit einer Abmahnung verlangt die Kanzlei Waldorf & Frommer daher einmal eine so genannte strafbewehrte Unterlassungserklärung und ausserdem Auskunft darüber, woher das angeblich unberechtigt genutzte Foto stammt und wie lange dies online abrufbar gehalten wurde. Erst nach Erfüllung der geltend gemachten Ansprüche werden in einem zweiten Schritt Schadensersatz als auch die durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Im mir vorliegenden Fall sind die Details des digital ansprechenden Lächelns (Creative Flirt Young woman) im online einsehbaren Katalog der Firma Corbis unter http://www.corbisimages.com und der Bildnummer 42-15250335 abrufbar. Ob die Bildrechte am streitgegenständlichen Foto tatsächlich auch oder nur bei der Corbis GmbH liegen, läßt sich durch die Einsicht in die Bilddatenbank naturgemäß nicht feststellen.
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Freitag, 22. Juni 2012
Montag, 7. März 2011
Wer das "Gesetz der Rache" verletzt, muss auch in Deutschland Konsequenzen fürchten
Mit dem Film "Gesetz der Rache", in den Hauptrollen Gerard Butler und Jamie Foxx, konnten bei geschätzen Produktionskosten von 40 Millionen US-Dollar allein in den USA über 73,3 Millionen US-Dollar wieder eingespielt werden. In Deutschland war der Film ab dem 19. November 2009 in den Kinos und dürfte der Rechteinhaberin weiteren Gewinn beschert haben.
Um Rechtsverletzungen an dem Filmwerk zu unterbinden und gleichzeitig weitere Einnahmen zu generieren, mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte, München, für die Constantin Film Verleih GmbH aus München die Nutzer von Filesharingsystemen oder die Inhaber von Netzwerken wegen Verletzung des Urheberrechts ab.
Mit der Abmahnung wird die Abgeltung der Forderungen durch Zahlung von 956,00 EUR nebst Abgabe der beigefügten vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung vorgeschlagen. Da eine solche Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erst nach 30 Jahren verjährt und im Prozess um die Abmahnkosten als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte, ist Vorsicht geboten.
Dienstag, 8. Februar 2011
Rechtsanwälte aus München wollen bundesweit bekannten Revolverheld mit Abmahnung schützen
Die umtriebigen Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München mahnen im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH den angeblich illegalen Download des Albums von "Revolverheld" – "In Farbe" ab. Vom abgemahnten Liebhaber des postpubertären deutschen Liedguts werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines leicht erhöhten Taschengeldes von insgesmat EUR 956,00 gefordert.
Mit Erhalt einer solchen Abmahnung auf Basis munterer Kompositionen einer kommerziell durchaus erfolgreichen Oberschülerkapelle wird auch dem letzten Träumer klar sein, dass die Titel der Songs auf "In Farbe" wie etwa "Mein Leben ist super", "Immer einen Grund zu feiern" oder "Darf ich bitten" wohl für die Künstler, deren Plattenfirma als auch deren Anwälte Hymnen mit ironischem Unterton sein dürften, für den zur Kasse gebetenen Musikfreund dagegen "Keine Liebeslieder" sind.
Dienstag, 2. November 2010
Abmahnung wegen filesharing von "Die Päpstin" all-inclusive für EUR 956,- bei Rechtsanwälte Waldorf Frommer für Constantin-Film
Das freundliche all-inclusive Erledigungsangebot der Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus dem schönen München umfaßt neben einer Abmahnung mit etwas einseitigen Rechtsausführungen und einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die pauschale Abgeltung des Schadensersatzes wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung in Höhe von EUR 450,-, die Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 506,- und einen Ermittlungsdatensatz. Der beigefügte Überweisungsträger ist im Zeitalter des Internetbanking ebenfalls überflüssig. Erfahrene filesharer raten an, sich nach günstigeren Full-Service-Anbietern umzusehen, deren Paket ausreichenden Schutz verspricht.
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