Posts mit dem Label München werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label München werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Montag, 12. Juni 2023

Katholischer Priester wittert Volksverhetzung

Im Rahmen eines Streits um die Lesestunde einer Drag-Queen für Familien mit Kindern in einer Filiale der Münchner Stadtbibliothek hat sich nun ein katholischer Priester aus München öffentlich für queere Menschen in die Bresche geworfen. Mit seiner Strafanzeige wegen des Verdachts der Volksverhetzung durch Plakate der AfD, die auch auf Facebook mit der Parole "Hände weg von unseren Kindern!" und einem Foto von einem Jungen, dem sich von hinten eine geschminkte Person mit Bart nähert, zu sehen sind, will der Gottesmann angeblich Drag-Queens vor dem öffentlichen Anprangern als potentielle Missbrauchstäter schützen.
 
Eine durchaus verständliche Geste des Geistlichen, wenn man bedenkt, dass der katholische Theologe und Psychotherapeut Müller Anfang 2010 anhand von Statistiken schätzte, dass schon zu dieser Zeit in Deutschland etwa zwei bis vier Prozent aller katholischen Kleriker, also rund 350 bis 700, Kinder oder Jugendliche sexuell missbrauchten. Wenn man sich dann noch daran erinnert, dass in einem damals von Bischof Reinhard Marx in Auftrag gegebenen Gutachten einer Anwaltskanzlei über Missbrauchsfälle im Erzbistum München und Freising von einer besonders hohen Dunkelziffer bei kirchlichen Missbräuchen ausgegangen wurde, weil dort gezielt einschlägige Akten vernichtet worden sein sollen, kann man dem forschen Priester aus der bayerischen Landeshauptstadt nur Recht geben.

Denn gegen die katholische Kirche und seine Pädoprofis kann auch der schrillste Haufen farbenfroher Drag-Queens nicht anstinken und es könnte zu einer gefährlichen Ablenkung führen, wenn die AfD-Plakate den Eindruck erwecken sollten, offen gelebte Homosexualität sei gefährlicher für Kinder als die zerstörerischen Machenschaften der im verborgenen agierenden Missbrauchssekte unter dem Kreuz. Ob sich der als besonders besorgt präsentierende Münchner Priester mit seinem Vorpreschen einen besonders warmen Schafspelz überwerfen möchte, kann ich nicht beurteilen, aber der schwammige Tatbestand der Volksverhetzung würde nicht zum ersten Mal für taktische Spielchen bei der Meinungsbildung benutzt.

Montag, 5. September 2022

Olympiade München 1972 - Millionenzahlung nach 50 Jahren

Während der Olympischen Sommerspiele in München nahm ein palästinensisches Kommando des "Schwarzer September" am 5. September 1972 elf israelische Sportler als Geiseln. Zwei Geiseln starben im Olympischen Dorf, die anderen neun Geiseln kamen bei einer Befreiungsaktion der Polizei auf dem Militärflugplatz Fürstenfeldbruck ums Leben. Auch ein Polizist und fünf Geiselnehmer wurden getötet. Die Forderung der Freilassung von 232 in Israel inhaftierten Palästinensern und der RAF-Mitglieder Andreas Baader und Ulrike Meinhof sowie eines Mitglieds der Nihon Sekigun scheiterte. Die drei überlebenden Palästinenser wurden noch 1972 im Zuge des Überfalls eines weiteren palästinensischen Kommandos auf die Lufthansa-Maschine „Kiel“ von der Bundesregierung freigelassen und die Forderung dieses Kommandos damit erfüllt.

Am 14. Oktober 1994 erhoben 29 Angehörige der israelischen Geiseln Klage beim Landgericht München I gegen den Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München und die Bundesrepublik Deutschland und verlangten Zahlung in Höhe von mehr als 40 Millionen DM. Zur Begründung der Klage wurden mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen im olympischen Dorf und schwere Fehler bei der misslungenen Geiselbefreiung angeführt. Weil den Hinterbliebenen durch den Tod der Geiseln Unterhalt entgangen sei, sollten der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München und die Bundesrepublik Deutschland als Verursacher für den Ersatz aufkommen.

Am 25. Oktober 1995 erließ das Landgericht München I zum Aktenzeichen 9 O 19482/94 zunächst ein Teilzwischen- und Teilendurteil, später wurden mit Teilendurteil vom 16. April 1996 die Klagen der ausländischen Kläger für zurückgenommen erklärt, die trotz Aufforderung durch das Gericht keine Prozesskostensicherheit (§ 113 ZPO) gezahlt hatten. Mit Schlussendurteil vom 6. Mai 1996 wies das Landgericht dann auch die weiteren Klagen ab, weil bei Klageerhebung 1994 die dreijährige Verjährungsfrist abgelaufen sei, Amtshaftungsansprüche verwirkt seien und die Voraussetzungen für "Allgemeine Aufopferungsansprüche" nicht vorlägen.

Noch im Jahre 1995 legten 22 Angehörige fristgerecht Berufung beim Oberlandesgericht München ein. Mit Urteil vom 28. Januar 2000 zum Az.: 1 U 5890/95 wies das Oberlandesgericht München die Berufung der Kläger als unbegründet zurück. Das Gericht verneinte Amtshaftungsansprüche der Kläger gegen die Bundesrepublik Deutschland mangels verbürgter Gegenseitigkeit mit Israel, ferner gegen die Bundesrepublik Deutschland, den Freistaat Bayern und die Landeshauptstadt München aufgrund der bereits eingetretenen Verjährung. Gegen dieses Urteil legten die Kläger und Berufungskläger Revision beim Bundesgerichtshof in Zivilsachen ein, die anschließend zurückgezogen wurde, so dass das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 28. Januar 2000 zum Az.: 1 U 5890/95 rechtskräftig wurde. Mangels umfassender Dokumentation dieser historischen Vorgänge sind weder das Urteil des Landgerichts München I noch das Urteil des Oberlandesgerichts München im Internet aufzurufen.

Schon 1972 und auch 2002 hatte Deutschland etwa 4,6 Millionen Euro als humanitäre Geste gezahlt und das Nationale Olympische Komitee sowie das Deutsche Roten Kreuz zahlten weitere 500.000,- Euro. Anfang September 2022 hat sich nach Informationen der Nachrichtenagentur AFP die Bundesrepublik bereit erklärt, weitere 22,5 Millionen Euro von den immer noch geforderten Zahlungen an die Hinterbliebenen der Anschlagsopfer zu zahlen. Das Bundesland Bayern zahlt fünf Millionen Euro und weitere 500.000 Euro zahlt die bayerische Landeshauptstadt München. Mit dieser Zahlung trotz entgegenstehendem Urteil des OLG München hat sich die deutsche Regierung ein harmonisches Umfeld erkauft. Denn die Hinterbliebenen der Opfer hatten eine Einigung nach ihren Vorstellungen zur Voraussetzung einer Teilnahme an den Gedenkfeiern zum 50. Jahrestag der Geiselnahme gemacht und auch der israelische Staatspräsident Jitzchak Herzog wäre ohne die Millionenzahlung wohl nicht zu der geplanten Gedenkfeier gekommen.

Mit der nun vollzogenen Einigung komme die Regierung "ihrer historischen Verpflichtung gegenüber den Opfern und deren Hinterbliebenen nach", erklärte Regierungssprecher Steffen Hebestreit. Die Einigung auf die Zahlung von weiteren 28 Millionen Euro schaffe "nach nunmehr 50 Jahren die Voraussetzungen, ein schmerzhaftes Kapitel in der gemeinsamen Geschichte aufzuarbeiten, angemessen zu würdigen und legt die Grundlage für eine neue lebendige Erinnerungskultur." Durch die Teilnahme der Hinterbliebenen der Opfer und hochrangiger Vertreter des israelischen Staates wurde nun kurzfristig eine würdige Kulisse für die Trauerfeier zum Gedenken an das Attentat aus dem Jahre 1972 gesichert, auf welcher deutsche Politiker ihre Demut und Betroffenheit vor aller Welt in angemessenem Rahmen präsentieren können.

Mittwoch, 23. Juni 2021

Deutschland, Fußball, Regenbogen

Ein Gesetzesentwurf der Fidesz-Partei des ungarischen Regierungschefs Viktor Orbán ist am Dienstag vergangener Woche im Parlament verabschiedet worden, der nach Presseberichten ein Verbot von Büchern, Filmen und anderen Medien vorsieht, in denen Kindern und Jugendlichen Inhalte zugänglich gemacht werden, die von einer heterosexuellen Orientierung abweichen. Werbung, in der Homosexuelle oder Transsexuelle als Teil der Normalität erscheinen, wird demnach verboten. Außerdem soll das Gesetzespaket strengere Strafbestimmungen für sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie ein „Pädophilen-Register“ vorsehen. Der Gesetzesentwurf soll hier abrufbar sein. 

Leider kann ich kein ungarisch und erspare mir angesichts schlechter Erfahrungen mit Berichterstattungen über juristische Sachverhalte ein vorschnelles Urteil über den Regelungsgehalt des vielfach kritisierten Gesetzes. Eine verlässliche Übersetzung des in Rede stehenden Gesetzes habe ich bislang nämlich nicht gefunden. Die Kritik an der UEFA, welche die Bitte des Münchener Oberbürgermeisters, wegen der Verabschiedung des umstrittenen Gesetzes das Stadion in München beim kommenden Gruppenspiel der UEFA Europameisterschaft zwischen Deutschland und Ungarn in Regenbogenfarben beleuchten zu dürfen, abgelehnt hat, halte ich auch deshalb für falsch.

Die Begründung der UEFA, die bei ihrer Stellungnahme für die ablehnende Entscheidung auf ihre Rolle als politisch und religiös neutrale Organisation verweist, ist angesichts des politischen Kontextes der speziellen Anfrage als Reaktion auf die Entscheidung des ungarischen Parlaments dagegen nachvollziehbar. Sich als neutraler Sportverband grundsätzlich nicht in politische Entscheidungen parlamentarischer Demokratien einzumischen, sollte selbstverständlich sein. Politiker und Parteien, die gerade nicht den Anspruch haben, neutral zu sein, können dagegen auch ohne verlässliche Quellen und Informationen Kampagnen starten, die ihrem Ansehen bei den Wählern nützlich sind. Es ist geradezu ein taktisches Gebot, schnell auf sich bietende Gelegenheiten zur Selbstdarstellung zu reagieren. Ungarisch muss man dafür auch nicht verstehen.

Donnerstag, 18. Oktober 2018

Die Turboquerulantin und das freundliche Gericht

Eine hervorragende Gelegenheit, den Münchener Fans der Turboquerulantin eine kleine Kostprobe ihres Könnens verabreichen zu können, scheint derzeit ungenutzt verstreichen zu müssen. Denn wie bereits erwähnt ist das derzeitige Tourmanagement der Turboquerulantin wegen der zahlreichen Tourneedaten etwas unter Zeitdruck geraten und hat versäumt, rechtzeitig den großen Saal des Landgerichts München II zu buchen, um die Ausführungen des Amtsgerichts Dachau aus dem erstinstanzlichen Urteil vom 19.06.2018 zum Az.: 2 C 1091/17 mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln in Grund und Boden zu stampfen.

Mit wohlwollendem Hinweis durch das Landgericht München II zum Az.: 8 S 2810/18 weist der Vorsitzende Richter deshalb darauf hin, dass man den großen Auftritt ganz einfach absagen könne, um die ohne ausdrückliche Stornierung des Münchener Auftritts anfallenden Kosten sparen zu können. Dieser freundliche Wink des Richters könnte dazu führen, das die in Bayern ersparten Aufwendungen einfach für das nächste Ordnungsgeld in Niedersachsen verwendet werden können, dass Gerüchten zufolge in der Beschwerdeinstanz bereits durch das Landgericht Verden abgesegnet wurde.

Dienstag, 8. April 2014

Anwalt jammert

Es geht in der Klage vor dem Amtsgericht München - Abteilung für Urheberrechtssachen - um Schadensersatz für eine Urheberrechtsverletzung und die Kosten für eine Abmahnung im Namen der Masterfile Deutschland GmbH. Die WALDORF FROMMER Rechtsanwälte aus München verlangen wegen einer angeblich unzulässigen Vervielfältigung und öffentichen Zugänglichmachung einer urheberrechtlich geschützten Fotografie Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie, Schadensersatz wegen eines unterlassenen Urhebervermerks und die Erstattung von Kosten für die Abmahnung vom Anwalt.

Es ist eine nicht ungewöhnliche Kette der Verknüpfung von Rechten, die der Gegenseite zum Erfolg verhelfen soll. Wie ich dem aktuellen Briefkopf von WALDORF FROMMER entnehmen kann, lohnt sich das Massengeschäft mit der Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen, denn mittlweile sind 50 Rechtsanwälte bei WALDORF FROMMER damit beschäftigt, die Rechte von Urhebern oder Verwertungsgesellschaften oder Personen, die sich dafür halten, durchzusetzen. Wegen der einfachen Anfertigung und noch einfacheren Vervielfältigung von Bilddateien ein gigantischer Markt ohne technische und räumliche Grenzen.

Angesichts eines solch unüberschaubaren Massenbetriebs sind Zweifel angebracht, ob die Masterfile Deutschland GmbH tatsächlich in die Lage versetzt wurde, die ausschliesslichen und weltweiten Nutzungsrechte aus dem angeblichen Urheberrecht eines belgischen Fotografen an einem Foto namens "Woman Washing Hands", die dieser an die Forward Production Inc. in Miami übertragen haben soll und welche diese wiederum an die Masterfile Corporation in Tortonto weitergegeben haben könnte, damit diese die Nutzungsrechte schließlich an die Masterfile Deutschland GmbH weiterreicht, geltend zu machen. Derartige Ketten mahnen zur Vorsicht, denn allzu leicht entpuppen sich solche Konstrukte mit Auslandsberührung als Luftschlösser, bei deren Zerplatzen deutsche Strafverfolgungsbehörden wenig Neigung verspüren, betrügerischen Handlungen im Ausland nachzugehen.

Ob dies hier der Fall ist, ist ungewiss. Jedoch gebietet es die anwaltliche Sorgfalt im Prozess, jedes Detail der vorgelegten Beweismittel zu hinterfragen. An eine solche Vorgehensweise ist man in München nicht unbedingt gewöhnt. Der Kollege jammert: "Angesichts des Umfangs der Klageerwiderung (15seitiges umfassendes Bestreiten von allem und jedem und 19seitiges Anlagenkonvolut) ist schon jetzt absehbar, dass der Unterzeichner die mit gerichtlichem Schreiben vom 17.03.2014 gesetzte Frist nicht wird einhalten können." Es besteht daher die Vermutung, dass Gerichten und WALDORF FROMMER durch fahrlässiges Nichtbestreiten von erheblichen Tatsachen das Prozessleben in der Regel zu leicht gemacht wird.

Donnerstag, 2. Mai 2013

Neuste Auslosung NSU-Prozess - herzlichen Glückwunsch an "Das ZentralOrgan Berlin"

Das Medienbüro nikorepress, Ketschagmadse/Renn GbR, Leberstrasse 42, 10829 Berlin - besser bekannt (oder auch nicht) als "Das ZentralOrgan aus Berlin" unter http://www.das-zob.de/ - hat am Nachmittag des 02.05.2013 in einer erneuten Auslosung beim OLG München um einen Sitzplatz im Strafverfahren gegen Beate Z. u. a. wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung (NSU-Verfahren) Glück gehabt und wird über das Verfahren aus erster Hand berichten können. Die erneute Auslosung war notwendig geworden, weil sich bei der Verlosung am 29.04.2013 ein Los des WDR im Loskorb befunden hatte, obwohl der Journalist, der sich um den Sitzplatz beworben hatte, sein Gesuch noch vor der Verlosung zurückgezogen hatte. "Das ZentralOrgan aus Berlin" hat sich auf die Fahne geschrieben,  einer perversen Lynchjustiz und Alltagsrassismus entgegenzutreten. Auf geht´s!

Mittwoch, 30. Januar 2013

"Wahnsinn, unmenschlich, gute Nacht Deutschland"

Weder Staatsanwaltschaft noch Gerichte und am Ende nicht einmal der Bundesgerichtshof in Strafsachen zollten den klaren Worten, die der FC Bayern-Präsident Uli Hoeneß der bundesdeutschen Justiz am Anfang des Verfahrens mit auf den Weg gegeben hatte, den erhofften Respekt: "Das ist ein Ding der Unmöglichkeit, den Jungen ins Gefängnis zu stecken. Wie sich die Münchner Staatsanwaltschaft aufführt, das ist Wahnsinn. Wir sind vollkommen vor den Kopf gestoßen", hatte Hoeneß den Haftbefehl gegen den brasilianischen Bayern-Spieler Breno Vinícius Rodrigues Borges noch kommentiert.

Mit seiner Äußerung "Ich finde es unglaublich, dass der Junge, der schon genug Ärger am Hals hat in seiner Gesamtsituation, dass der auch noch in Untersuchungshaft soll. Das ist unmenschlich. Und wenn die Staatsanwaltschaft glaubt, dass das in unserem Staat richtig ist, dann gute Nacht Deutschland", entwarf der Bayern-Präsident ein düsteres Szenario unseres Rechtsstaats.   

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nun die Revision von Breno gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 4. Juli 2012, Az.: 12 KLs 264 Js 193150/11, mit der die Verletzung formellen und materiellen Rechts gerügt wurde, mit Beschluss vom 23. Januar 2013 zum Az.: 1 StR 596/12 emotionslos als unbegründet verworfen. Das Urteil mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten ist damit rechtskräftig und der Eindruck der bundesdeuschen Strafjustiz bei Hoeneß damit mutmasslich dauerhaft beschädigt. Da auch Seniorenstudierende an der Universität München grundsätzlich derselben Qualifikation bedürfen, wie ordentlich Studierende, zeichnet sich für das gestörte Verhältnis zwischen dem wortgewaltigen Präsidenten und der Strafjustiz derzeit keine Lösung ab.

Dienstag, 29. Januar 2013

Abmahnung gegen Rechtsanwalt nach Bilderklau

Der beklagte Rechtsanwalt hatte in seine Website, auf der er bundesweit eine rechtsanwaltliche Online-Beratung anbietet, über einen Zeitraum von ca. 18 Monaten ein Lichtbild eingebunden, ohne sich vor dem Einstellen des Bildes auf seiner Seite über eine Berechtigung für sein Vorgehen vergewissert zu haben.

Die Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München ließ nicht lange auf sich warten und der Kollege gab die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne Einschränkung ab. Die Kosten für die Abmahnung wollte er allerdings nicht zahlen.

Das Amtsgericht München bescheingte dem Rechtsanwalt für die unberechtigte Nutzung des Bildes mit Urteil zum Az.: 161 C 16360/10  ein Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt und ein fahrlässiges Handeln gemäß § 276 BGB, weil an das Maß der Sorgfalt strenge Anforderungen zu stellen seien: Wer einen fremden urheberrechtlich geschützten Gegenstand nutzen will, muss sich über den Umfang und Bestand seines Nutzungsrechtes Gewissheit verschaffen und dabei auch die Rechtekette überprüfen, von der er seine Rechtsposition ableitet.

Weil die vom Rechtsanwalt abgegebene Unterlassungserklärung verbindlich und ohne eine Einschränkung hinsichtlich des Unterlassungswillens abgegeben worden sei, sei es ihm hinsichtlich der Abmahnkosten verwehrt, die Aktivlegitimation der Rechteinhaberin zu bestreiten. Bei der Unterlassungserklärung handele es sich um ein Schuldanerkenntnis, mit dem er anerkannt habe, dass der Klägerin der mit der Abmahnung geltend gemachte Anspruch zustehe, sie also Inhaberin der streitgegenständliche Rechte am genutzten Bild sei.

Der von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer für den Bilderklau angesetzte Streitwert in Höhe von EUR 10.000,- wurde vom Amtsgericht München bestätigt und der verklagte Kollege zur Zahlung der geltend gemachten Abmahnkosten in Höhe von EUR 651,80 verurteilt. Auch der Schadensersatz in Höhe von EUR 945,- wegen der unberechtigten Verwendung des Lichtbildes wurde in voller Höhe gewährt.

Freitag, 11. Januar 2013

EUR 875,- für eine Pusteblume

Für die Einbindung des Fotos einer Pusteblume in eine gewerbliche Website, das unter der Katalognummer bd6743-002 bei Getty Images Deutschland mit dem Titel
Dandelion Seed Head Blowing In Wind vorgehalten wird und mit den Schlagworten Verlust, Zeit, Zerbrechlichkeit, Veränderung und Weichheit versehen ist, fordert die Getty Images, Inc., 101 Bayham Street, London, NW1 0AG, einen pauschalen Nutzungsbetrag von EUR 875,-.

Die Forderung wird zunächst ohne die Einschaltung der Rechtsanwälte WALDORF FROMMER aus der Beethovenstraße 12 in 80336 München geltend gemacht und versteht sich daher als ausschließliche Ausgleichszahlung an die Getty Images, Inc. für die unlizenzierte Verwendung des Bildes. Die Kollegen aus München werden nach Auskunft von Getty erst dann eingeschaltet, wenn auf das Forderungsschreiben aus London nicht reagiert wird. Dann muss man sich auf eine Abmahnung aus München nebst Forderung auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und den üblichen Schadensersatzansprüchen einstellen. 

Freitag, 22. Juni 2012

Abmahnung mit einem Lächeln

Das Lächeln einer schönen Frau löst bei Männern unterschiedliche Reaktionen aus. Der weitaus überwiegende Teil der männlichen Rezipienten dürfte ebenfalls mit einem Lächeln reagieren, denn dieser Gesichtausdruck einer Frau führt bei Männern regelmäßig dazu, dass ihr Hirn Endorphine produziert, welche das Wohlbefinden steigern. Bei vielen Männern paart sich das allgemeine Wohlgefühl wohl auch mit der Lust an sofortiger Fortpflanzung. Bei Anwälten kann das Lächeln einer Frau darüber hinaus das unvergleichliche Glücksgefühl auslösen, welches dem Gedanken an leicht verdientes Geld entspringt.

Und wenn das Lächeln einer Frau in einem Foto perpetuiert wurde, dessen Rechte die Corbis GmbH inne zu haben glaubt, könnte ein solcher Glücksrefelex bei den Kollegen der Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München ausgelöst werden, welche die Corbis GmbH regelmäßig im Streit um die angeblich unberechtigte Nutzung von Fotos auf Webseiten Dritter vertreten. Mit einer Abmahnung verlangt die Kanzlei Waldorf & Frommer daher einmal eine so genannte strafbewehrte Unterlassungserklärung und ausserdem Auskunft darüber, woher das angeblich unberechtigt genutzte Foto stammt und wie lange dies online abrufbar gehalten wurde. Erst nach Erfüllung der geltend gemachten Ansprüche werden in einem zweiten Schritt Schadensersatz als auch die durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Im mir vorliegenden Fall sind die Details des digital ansprechenden Lächelns (Creative Flirt Young woman) im online einsehbaren Katalog der Firma Corbis unter http://www.corbisimages.com und der Bildnummer 42-15250335 abrufbar. Ob die Bildrechte am streitgegenständlichen Foto tatsächlich auch oder nur bei der Corbis GmbH liegen, läßt sich durch die Einsicht in die Bilddatenbank naturgemäß nicht feststellen.

Dienstag, 20. März 2012

Erfolgsmodell Deutschland: Steuerzahler finanzieren Filme - Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen ab


Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München mahnen im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH Urheberrechtsverletzungen per filesharing an dem Film "Die drei Musketiere" ab. Die Münchner Kanzlei fordert mit der Abmahung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und möchte einen Vergleichsbetrag zur aussergerichtlichen Erledigung der Sache. Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 506,00 und ein Schadensersatz in Höhe von EUR 450,00 werden zu einem unattraktiven Angebot mit einem Gesamtpreis von EUR 956,00 zusammengefasst.

Der auf dem bekannten und vielfach verfilmten Roman "Die drei Musketiere" von Alexandre Dumas dem Älteren basierende Film wurde ausschließlich in Deutschland gedreht. Der Hauptanteil der Innenaufnahmen und die komplette Nachbearbeitung erfolgte im Filmstudio Babelsberg in Potsdam und bayerische Landschaften bilden die Kulisse für das langweilige Degenfilmchen ohne den geringsten kulturellen oder intellektuellen Anspruch.   

Spannend ist dagegen die Tatsache, dass der Bayerische Bankenfonds (BBF) und der FilmFernsehFonds Bayern an der Finanzierung des überflüssigen Remakes mit umgerechnet rund 4 Millionen US-Dollar beteiligt waren und die Filmförderungsanstalt (FFA) des Bundes rund 1,3 Millionen US-Dollar hinterhergeworfen hat. Zu den Gesellschaftern des FilmFernsehFonds Bayern gehören der Freistaat Bayern, die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM), der Bayerische Rundfunk (BR), das ZDF und die privaten Fernsehanbieter ProSiebenSat.1 und RTL. Darüber hinaus wurden etwa 10 Millionen US-Dollar an Steuerrückvergütungen von Seiten des Deutscher Filmförderfonds (DFFF) ausbezahlt.

Der bayerische Medienminister Siegfried Schneider hat insoweit völlig recht, wenn er betont, dass der Bayerische Bankenfonds ein Paradebeispiel für ein erfolgreiches kulturelles Engagement von Banken ist, das zugleich eine lohnende Investition in das Wirtschaftsobjekt Film und in den Film- und Medienstandort Bayern darstellt. Steuerzahler, Filmwirtschaft und Medienanwälte haben sich lieb und sorgen gemeinsam für dringend benötigte wirtschaftliche Impulse.

Dienstag, 7. Juni 2011

Rechtsanwaltshomepage als Spendensammler für gescheiterten Mandanten zur Rettung seines Hauses im Münchner Villenvorort Grünwald

Ich war ein Star, lasst mich hier drin! Eine Investition in Ost-Immobilien brachte nicht das gewünschte Ergebnis und am Ende blieben 800.000,- Euro Schulden. Das Amtsgericht München lehnte gar einen Insolvenzantrag mangels Deckung der Verfahrenskosten ab und nun droht Schauspieler Horst Janson die Zwangsversteigerung und der Auszug aus seinem mit EUR 460.000,- belasteten Haus im schönen Grünwald. Das muss verhindert werden, denn schliesslich hängen auch die Töchter sehr an ihrem Elternhaus und wer will schon gerne das Promi-Örtchen Grünwald verlassen. Ein Spendenaufruf über die Homepage des Kollegen Rechtsanwalt Dr. Arnim Rosenbach soll Abhilfe schaffen und den gehobenen Lebensstandard des mittellosen Schauspielers erhalten. Wem das Wohl von Horst Janson nicht ganz so sehr am Herzen liegt, mag sich vielleicht eher für die Elterninitiative Krebskranke Kinder München e.V. begeistern.

Montag, 7. März 2011

Wer das "Gesetz der Rache" verletzt, muss auch in Deutschland Konsequenzen fürchten


Mit dem Film "Gesetz der Rache", in den Hauptrollen Gerard Butler und Jamie Foxx, konnten bei geschätzen Produktionskosten von 40 Millionen US-Dollar allein in den USA über 73,3 Millionen US-Dollar wieder eingespielt werden. In Deutschland war der Film ab dem 19. November 2009 in den Kinos und dürfte der Rechteinhaberin weiteren Gewinn beschert haben.

Um Rechtsverletzungen an dem Filmwerk zu unterbinden und gleichzeitig weitere Einnahmen zu generieren, mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte, München, für die Constantin Film Verleih GmbH aus München die Nutzer von Filesharingsystemen oder die Inhaber von Netzwerken wegen Verletzung des Urheberrechts ab.

Mit der Abmahnung wird die Abgeltung der Forderungen durch Zahlung von 956,00 EUR nebst Abgabe der beigefügten vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung vorgeschlagen. Da eine solche Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erst nach 30 Jahren verjährt und im Prozess um die Abmahnkosten als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte, ist Vorsicht geboten.

Freitag, 14. Januar 2011

Abmahnungen erschüttern die "Säulen der Erde" - Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen für die Universum Film GmbH aus München ab


"Die Säulen der Erde" (Teil 1), (Teil 2) und (Teil 3), (TV-Serie), sind Gegenstand von Abmahnungen der Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München. Nach dem Wortlaut der Abmahnung soll binnen einer Frist von unter 7 Tagen eine Unterlassungserklärung abgegeben werden und der geforderte Zahlungsbetrag von insgesamt EUR 1.878,- (Anwaltskosten EUR 778,- und Schadensersatz EUR 1.100,-) in weniger als 2 Wochen beglichen werden. Schmackhaft gemacht wird das Zahlungsangebot mit der Inaussichtstellung geringer Anwaltskosten, wenn man kooperiert und keinen "nennenswerten weiteren Bearbeitungsaufwand" verursacht. Wenn das man nicht anders noch günstiger geht ...

Dienstag, 2. November 2010

Abmahnung wegen filesharing von "Die Päpstin" all-inclusive für EUR 956,- bei Rechtsanwälte Waldorf Frommer für Constantin-Film

Das freundliche all-inclusive Erledigungsangebot der Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus dem schönen München umfaßt neben einer Abmahnung mit etwas einseitigen Rechtsausführungen und einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die pauschale Abgeltung des Schadensersatzes wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung in Höhe von EUR 450,-, die Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 506,- und einen Ermittlungsdatensatz. Der beigefügte Überweisungsträger ist im Zeitalter des Internetbanking ebenfalls überflüssig. Erfahrene filesharer raten an, sich nach günstigeren Full-Service-Anbietern umzusehen, deren Paket ausreichenden Schutz verspricht.