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Dienstag, 15. Oktober 2013

"Schnitzel mit dem verbotenen Namen"

In der Kantine des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration am Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 2 in Hannover konnte man am vergangenen Donnerstag zwischen drei Gerichten wählen. "Mediterrane Gnocchi", "Elsässisches Kraut" und ein "Schnitzel mit dem verbotenen Namen" standen zur Auswahl. Natürlich war die Aufregung im Ministerium groß und man mußte zahlreichen Anrufern erklären, dass die Kantine von einer Fremdfirma betrieben wird, welche den Speiseplan eigenverantwortlich erstellt.

Der Betreiber erklärte, dass das Schnitzel am Donnerstag turnusmäßig auf dem Plan gestanden habe und ein Mitarbeiter sich auf diese Weise an der Debatte um die Entscheidung der Stadt Hannover, das diskriminierende "Zigeunerschnitzel" aus dem offiziellen Sprachgebrauch zu verbannen, beteiligen wollte. Selbstverständlichst gingen das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration als auch der private Kantinenbetreiber auf Distanz zum "Schnitzel mit dem verbotenen Namen", das es in Zukunft auch in dieser ungehörigen Variante nicht mehr in der Kantine geben wird.

Montag, 7. Oktober 2013

Hannover mit diskriminierungsfreien Grossküchen: Zigeunerschnitzel jetzt Puzsta-Schnitzel

Zigeunerschnitzel werden in der hannoverschen Rathauskantine und im Hannover-Congress-Centrum nicht mehr gegessen. Dort werden nun Puzsta-Schnitzel oder Schnitzel Ungarischer Art serviert. Auch die Hannoverschen Verkehrsbetriebe Üstra, die Stadtwerke Hannover und das Studentenwerk Hannover verwandelten das Zigeunergulasch in Paprikagulasch. Während die großen Hersteller von Zigeunersaucen eine Umbenennung ihrer Produkte ablehnen, fühlt sich der Verein für Sinti und Roma in Niedersachsen e.V. aus Hannover, der bundesweit für eine Umbenennung der Zigeunersauce kämpft, bestätigt. Rechtsanwalt Dündar Kelloglu, der den Verein in dieser Sache vertritt, möchte nun ein wissenschaftliches Gutachten, auf dessen Basis es Sinn machen würde, vor Gericht zu ziehen, um den Vorwurf der Diskriminierung dort klären zu lassen. Denn nach Ansicht des Verbandes der Hersteller kulinarischer Lebensmittel e.V. liegt in der Verwendung des Begriffes Zigeunersauce keine Diskriminierung, weil dieser seit mehr als 100 Jahren üblich sei und im Zusammenhang mit der Bezeichnung von Lebensmitteln durchweg in einem positiven Sinn aufgenommen werde.