Montag, 11. Oktober 2010

An die Rechtsanwaltskammer: 1. Bezeichnen Sie mich nicht als Kollegen 2. Sie haben nicht die Fachkunde um Rügen zu erteilen 3. Lösen Sie sich auf!


Ein Anwalt erhebt per Eingabe schwere Vorwürfe gegen einen anderen Anwalt. Letzterer soll ohne Mandat zum Nachteil des angeblichen Nichtmandanten gehandelt haben. Ein solcher Vorwurf ist von strafrechtlichem Belang und es erfolgt eine klare Antwort des Betroffenen. An den Vorwürfen ist nichts dran, das Verfahren wird ohne berufsrechtliche Maßnahmen eingestellt. Dennoch leitet die Rechtsanwaltskammer ein neues berufsrechtliches Verfahren gegen den frisch entlasteten Rechtsanwalt ein und erteilt ihm eine Rüge. Die Titulierung der Eingabe als "dämlich" stelle eine unsachliche Kundgabe der Missachtung dar und für den Inhalt des Schreibens nebst angegebenem Speicherpfad sei der Verfasser verantwortlich, begründet die Kammer ihre Rüge.

Denn der zu Unrecht angegangene Advokat hatte sein Antwortschreiben an die Rechtsanwaltskammer mit den Worten "nachfolgende Zeilen beschäftigen sich mit der selten dämlichen Eingabe von einem Rechtsanwalt" begonnen und dessen Sekretärin speicherte die Datei unter "RA Hirni.doc" ab. Unglücklicherweise war in der Fußzeile des Schreibens der Speicherpfad nebst Dateinamen klein gedruckt zu erkennen.

Der Einspruch auf die Rüge folgte prompt. Ob der gerügte Anwalt den klein gedruckten Speicherpfad kennen musste und ob die Rechtsanwaltskammer die von Verfassungs wegen gebotene Abwägung zwischen dem grund- und strafrechtlichen Ehrenschutz auf der einen und der durch Art. 5 Abs. 1 GG gewährleisteten Meinungsfreiheit auf der anderen Seite ohne die Verteidigungsmöglichkeiten des gerügten Anwalts in übermäßiger Weise einzuschränken zutreffend vornahm, oder am Ende dann doch die vom erbosten Rügeempfänger beantragte Selbstauflösung der Rechtsanwaltskammer erfolgt, ist derzeit noch nicht entschieden.

4 Kommentare:

  1. Letztere Variante wäre zu begrüßen. ;-)

    Ansonsten: Was jemanden veranlasst, den Speicherpfad ins Dokument aufzunehmen, habe ich noch nie verstanden.

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  2. Die Beiden erinnern mich an den seligen Günni.
    Der hätte allerdings noch ein paar Aufforderungen zur Abgabe von strafbewehrten UE mitgeschickt.

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  3. Pfad (inkl. Datum) ist für E-Mail-Ausdrucker, die alles gedruckt lesen wollen und nach Monaten mit Korrekturhinweisen und Bitte um Überarbeitung kommen.

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  4. Ich habe selten so viel über einen Blog-Beitrag lachen müssen.....

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