Mit dem Erlaß einer einstweiligen Verfügung durch das Landgericht Hamburg hat sich der Slogan eines türkischen Providers "Abmahnungen gibt es in der Türkei keine, somit sind Sie sicher vor Abmahnungen", mit dem er für das von ihm angebotene anonyme Webhosting warb, als falsch erwiesen und dürfte daher sogar unter wettbewerbsrechtlicher Perspektive von der Konkurrenz angreifbar sein, denn die türkische Firma spricht gezielt deutschsprachiges Publikum an.
Das Landgericht Hamburg erliess nach einer Abmahnung gegen einen türkischen Provider eine einstweilige Verfügung und untersagte diesem, eine bestimmte Domain konnektiert zu halten und damit die Erreichbarkeit der Domain und die unter der Domain erreichbaren Inhalte mittels Aufrechterhaltung der Dienste des Domain-Name-Systems (DNS) über das Internet für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen.
Denn im Rahmen der Störerhaftung kann jeder, der in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines Rechtsguts beiträgt, als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Als Hoster der Domain unter welcher die rechtsverletzenden Inhalte abrufbar waren, war die mit einer Abmahnung vorab verwarnte türkische Firma als Störer in der Pflicht, es zu unterlassen, die Wahrnehmbarkeit der rechtswidrigen Inhalte in Deutschland weiterhin zu ermöglichen.
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Das Urteil ist doch für den Papierkorb.
AntwortenLöschenOder kann man neuerdings deutsche Urteile in der Türkei vollstrecken?
Es handelt sich um einen Beschluss. Die internationale Zustellung des Beschlusses zum Zwecke der Vollziehung im Parteiwege unter Einschaltung des Gerichts wurde bewilligt.
AntwortenLöschenGibt's ein Aktenzeichen (oder gar eine Ablichtung)?
AntwortenLöschenIst doch nichts Neues.
AntwortenLöschenHamburg (ZK24) marschiert mit Verfügungen schon fleißig in Österreich, Spanien und England ein, und lässt ausländische Akteure aus Russland, dem Baltikum, Österreich in Hamburg mit Verfügungen tanzen.
Die Schweiz wird nicht ausgelassen. Polen war auch schon dran. ... .
Hmm - wir schmetterten sowas, aus München nach .sk kommend, ab, indem wir einwandten, dass Einwirkungen auf das Gebiet der BRD bzw. das Blockieren dieser denn doch hoheitliche Aufgaben wären und bitteschön die BRD halt den Stecker aus dem "Inter" von Internet ziehen möge...
AntwortenLöschenHaben nix mehr davon gehört - drohen nun Drohnen..?
ohhh wie fein! Da sollte man sich mal Nick Vollmar anschauen...mediaon-karaboga hosteten bei dem in Nürnberg!
AntwortenLöschenVon wegen Türkei....die Bande sitzt HIER in Deutschland!
bitte nennen Sie doch ein AZ zu der Entscheidung!
AntwortenLöschenWenige nennen ihren Namen und anonym spricht mit anonym...diese Diskussionen sind Zeitverschwendung und weniger Wert , als ein Stammtischgespräch... Anmerkung am Rande,von jemandem der ebenfalls anonym bleiben will, weil er ebenfalls nichts Konstruktives zum Thema beizutragen hat...ausser obiger Beobachtung- als freundlichen Gedankenanstoss, um jetzt zum Stammtisch zurückzukehren. Mit hoffnungsvollen Grüssen für zukünftig effektiveren Gedankenaustausch, verbeleibt anonym
AntwortenLöschenEntscheidend ist hier nicht, dass ein Deutscher Richter einen Zettel erstellt. Entscheidend ist vielmehr, dass er zuvor seine Zuständigkeit prüft. Dabei ist nicht entscheidend an welche Zielgruppe sich das Unternehmen (Hotel, Fabrik, Webhosting usw.) wendet sondern wo es seinen Sitz hat und welchen Gesetzen es dort unterliegt. So kann schnell der Eindruck entstehen, unsere Deutsche Gesinnungsjustiz würde der Banane auch verbieten im Wachstum eine Krümmung einzunehmen, wenn Lobbyisten gerade Bananen zum Zwecke der Verdosung benötigen. Da kann auch eine internationale Zustellungsform nicht über die mangelnden Voraussetzungen zur Rechtmäßigkeit hinwegtäuschen. Man muss mal fragen welcher Minister welcher regierenden Partei solche Richter ins Amt erhebt.
AntwortenLöschenDiese Hamburger Richter scheinen es sich zur Spezialität gemacht haben, solche Entscheidungen zu erlassen ohne ihre Zuständigkeit im entsprechenden Ausland vorher geprüft zu haben, d.h. inwieweit diese Urteile und Beschlüsse im Land des Gegners auch Konform des dortigen Ordre Public sind. Hier entsteht der Eindruck, dass sie die Souveränität dieser Länder in der Durchführung ihrer gerichtlichen Entscheidungen bewusst ignorieren und davon ausgehen, deutsches Recht habe auch im Ausland zu gelten. Welch ein Hochmut dieser Leute, wobei sie auch noch fleißig von dem hier bloggenden Anwalt angeleitet werden, solchen Nonsens zu verfassen, Beschlüsse und Urteile, die nicht einmal das Papier wert sind auf dem sie geschrieben sind.
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