Montag, 17. November 2014

Fachanwalt für Freizeitfragen

"Ich bin überzeugt, dass Sie mit derartigen Fragen bereits zu tun hatten und dass eine erste Beantwortung keinen allzu hohen Aufwand darstellt. Daher wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie im ersten Schritt Ihre unverbindliche Einschätzung geben könnten, ohne gleich eine Rechnung hierfür auszustellen. Gerne können wir nächste Schritte im Anschluss besprechen. Haben Sie vielen Dank im Voraus."

Da meine Ausbildung bis hin zum Fachanwalt für IT-Recht einiges an zeitlichem und finanziellem Aufwand mit sich gebracht hat und in Form von jährlichen Fortbildungen auch noch mit sich bringen wird, musste diese freundliche Anfrage leider abschlägig beschieden werden.

3 Kommentare:

  1. Natürlich kann man auf den zeitlichen und finanziellen Aufwand, der zum Erwerb der abgefragten Fachkenntnisse führte, abstellen. Ich spare mir mittelweile jedoch derartige Erklärungen. Ich verdiene mein Geld (u.a.) mit der Beantwortung von Rechtsfragen. Wer Antworten will, soll zahlen. Kein Mensch käme beim Bäcker auf die Idee, nach einem Gratis-Brot zu fragen, nur weil es dem Bäcker ein Leichtes ist, ein Brot zu backen.

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  2. Wenn Ihnen die (zahlenden) Mandanten auch so die Bude einrennen - herzlichen Glückwunsch, dann brauchen Sie keine solchen Akquisemaßnahmen.

    Wenn nicht, haben Sie eine Chance verpasst, einen neuen Mandanten zu werben, der sich womöglich alsbald als ebenso zahlungskräftiger wie prozessfreudiger Mittelständler entpuppt hätte.

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    1. Auf "Womögliche" verzichte ich gerne und wenn es sein soll noch auf mehr.

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