Dem Ticketerwerber soll es nicht gestattet sein, Tickets zu einem höheren als dem Verkaufspreis des Veranstalters zu veräußern, wobei die eigenen Transaktionskosten einschließlich Versandkosten des Ticketerwerbers hinsichtlich der Kaufpreishöhe unberücksichtigt bleiben. Wer nun bei persönlicher Verhinderung sein Ticket nicht nutzen kann und über ebay einen kleinen Aufpreis als Trostpflaster beim Verkauf einer Eintrittskarte realisieren will, bekommt bisweilen Post von Schalke 04 in Form einer Abmahnung:
"Sie haben Ihre Tickets mehrfach angeboten. Alle Angebote lagen dabei weit über dem Originalpreis. Dies stellt eine klare Gewinnabsicht und in Zuge dessen einen klaren Verstoß gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Ziffer 5, dar. Der Kaufpreis Ihres letzten Angebotes war auch deutlich über dem Originalpreis. Der FC Schalke 04 bietet für Ticketinhaber die sogenannte Ticketbörse (http://www.s04-ticketboerse.de/fansale/) an. Dort können Sie Ihre Eintrittskarten zum Originalpreis verkaufen, falls Sie ein Spiel nicht besuchen können. Auch auf der Plattform Ebay hätten Sie mithilfe des Sofortkaufes den Kaufpreis begrenzen können. Beide Optionen haben Sie nicht genutzt." Die Tickets werden gesperrt oder storniert und der an Schalke 04 gezahlte Kaufpreis als Teil einer zusätzlich geforderten Vertragsstrafe einbehalten und wie es sich gehört, verbleibt die FC Schalke 04 Arena Management GmbH mit königsblauen Grüßen.
Da die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestenfalls nur zwischen Ticket-Ersterwerber und Schalke 04 gelten, haben sich die königsblauen Spielverderber für ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine besondere Finesse ausgedacht: "Der Ticketerwerber ist bei Weitergabe der Tickets verpflichtet, diejenigen Personen, an die er Tickets weitergibt, den sich aus diesen AGB ergebenden Verpflichtungen unbeschränkt und in der Weise zu unterwerfen, dass der Veranstalter die Erfüllung der Verpflichtungen unmittelbar von dem jeweiligen Ticketinhaber verlangen kann." Sozusagen ein königsblauer Scherz.
Darf man denn so etwas tun ?
AntwortenLöschenWenn der Ersterwerber die Karte verschenkt und diese Person die Karte nun verkauft, ist wer Schuld ? Ich finde es lächerlich..
Es gibt ein gutes Urteil des Bundesgerichtshofs, das sich auch mit privaten Kartenverkäufen befasst. Das sollte man gelesen haben: http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteile/bgh_I-zr-74-06_urteil_fussballkarten.html
LöschenDarf man denn das logo ohne lizens benutzen zb. Etwas vermehrt basteln und verkaufen ? Ich wundere mich das eine Dame immer wieder neues mit verschiedenen Vereinslogos bastelt und vielfach verkauft .
LöschenGerade in Bezug auf die Kartensperre ist doch das Urteil des AG Dortmund 421 C 7921/14 überaus interessant ;-)
AntwortenLöschenUnd da S04 bereits einer einstweiligen Verfügung unterworfen war, sind die Erfolgschancen doch hier mehr als ersichtlich. Landgericht Essen (26.3.2009, Aktenzeichen 4 O 69/09). Man kann dem Beklagten hier nur raten, das bis zum Ende durch zu ziehen und dem S04 sowie der gesamten Liga klar zu machen, das nicht personalisierte Tickets aus bekannten Gründen des AG Drotmund Urteils, nicht gesperrt werden dürfen.
guten tag herr möbius
AntwortenLöschenich habe karten bei ebay verkauft weil ich am 18.02.2015 nicht zum spiel kann...paar tage später kam ne abmahnung weil mich ein ebay mitglied an schalke verraten hat...habe sonntag eine mail an schalke gesendet wo drinne stand das das nicht rechtens ist und habe auf ein paar bgh hingewiesen...sie haben geantwortet das sie mir die tickets trotzdem nicht freischalten und ich die strafe zahlen muss...was kann ich jetzt weiteres dagegen unternehmen ???
mfg
Guten Tag, eine Rechtsberatung kann hier nicht öffentlich erfolgen, sondern nur über die im Impressum angegebenen Kontaktdaten.
LöschenWie ist es bisher weiter verlaufen ?
LöschenHabe auch so ein Schreieben erhalten !
wie soll man sich verhalten ?
Habe die Karten ja nicht mal weiterverkauft
Wie gesagt, hier können keine weiteren Auskünfte gegeben werden. Zur Kontaktaufnahme dient das Impressum.
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