Donnerstag, 12. Januar 2017

Der hinterhältige Amtsrichter

Vor einem heimeligen deutschen Amtsgericht hatten wir, nichts Böses ahnend, die Gewährung von Prozesskostenhilfe beantragt und wie üblich darum gebeten, erst nach Gewährung von Prozesskostenhilfe über den Klageantrag zu entscheiden. Ein umtriebiger Amtsrichter lud dennoch flugs zum frühen ersten Termin, setzte dem Gegner eine Frist zur Erwiderung auf die Klageschrift und teilte anschließend auf unsere Bitte, im Hinblick auf den anberaumten Verhandlungstermin vorher über den PKH-Antrag zu entscheiden, mit, dass der frühe erste Termin und der Prozesskostenhilfe-Prüftermin am gleichen Tag durchgeführt würden.

Trotzdem der antragstellenden Partei im Falle der Abweisung des PKH-Antrags ausreichende Überlegungszeit zur Verfügung stehen muss, innerhalb derer sie sich über den Fortgang des Verfahrens schlüssig werden und ggfls. Beschwerde einlegen kann, sollten beide Termine gleichzeitig stattfinden. Dass für den Fall, dass Prozesskostenhilfe bis zum Verhandlungstermin nicht gewährt würde, sich die Prozessvertreter außerstande sahen, im auswärtigen Termin aufzutreten und einem Antrag auf Säumnisentscheidung für diesen Fall nach einhelliger Rechtsauffassung auch nicht stattgegeben werden dürfte, interessierte den Amtsrichter nicht.

Daher erschien der Antragsteller alleine zum Prozesskostenhilfe-Prüftermin. Dass dieser nach abgelehnter Prozesskostenhilfe keinen weiteren Antrag stellte, um sich nach deren Ablehnung über den Fortgang des Verfahrens beraten lassen zu können, versteht sich von selbst. Der schneidige Amtsrichter nutzte auch diese Gelegenheit und erließ ohne zu zögern nicht nur ein Versäumnisurteil gegen den Prozesskostenhilfe-Antragsteller, der noch gar keine Klage erhoben hatte, sondern behielt auch noch den vom "Kläger wider Willens" vorgelegten Personalausweis ein. Die Gültigkeitsdauer war abgelaufen. Am Ende war der Ausweis weg, die Prozesskostenhilfe nicht gewährt und eine noch gar nicht erhobene Klage schon durch Versäumnisurteil abgewiesen. Wie hinterhältig, Herr Amtsrichter.

13 Kommentare:

  1. Also ist das Ganze null und nichtig.
    Und wer zahlt jetzt den Unsinn?

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  2. Hatte dieser nicht existierende Comte nicht eine Rechtsschutzhilfe, warum muss er dann PKH beantragen. Hat diese Versicherung vielleicht
    gemerkt, dass es sich um einen Hochstapler handelte?
    Nur das Schlimme ist, dass der deutsche Steuerzahler für solchen Unsinn und auch noch für eine nicht existierende Person bezahlen muss. Dieser Amtsrichter weiss, was Recht und Rechtsstaat bedeutet, und er hat sich nicht im Gegensatz von Landgerichtsrichtern und OLG Richtern blenden lassen?

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  3. Vielleicht sollte sich der saubere "Rechtsanwalt" mal die Frage gefallen lassen wie er überhaupt auf die Idee kommt, einen Mandanten mit falschem Namen zu vertreten! Mindestens an dieser Stelle hat er sich mitschuldig gemacht. Das entspricht meiner Ansicht nach auch nicht der Berufsehre, wenn er diese empfinden sollte. Von außen betrachtet wirkt das nämlich wie das Handeln eines kleinen Ganoven.

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  4. Doch wohl nicht schon wieder Nienburg? Ich fürchte, doch...

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  5. Hier wird über etwas diskutiert, oder besser gesagt, ein Sieg gefeiert, der keiner ist.
    Wer sich den Artikel richtig durchliest hat und etwas juristischen Versand aufbringt, erkennt sofort, der hinterhältige Amtsrichter hat sich selbst etwas vergriffen.
    Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil überhaupt keine Klage eingereicht wurde, somit kann es auch kein Urteil geben.
    Auf den Kosten wird wohl der Beklagte oder der Richter sitzen bleiben und der hinterhältige Amtsrichter kann sich auf das freuen was da noch wohl möglich auf ihn zukommen kann.
    Für so etwas interessiert sich der deutsche Richterbund brennend.
    Ich empfehle alles nötige und mögliche gegen diesen hinterhältige Amtsrichter zu unternehmen, so funktioniert Rechtsstaatlichkeit nicht.


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    1. Dieser Amtsrichter hat nach Feststellung, dass die Identität des Klägers nicht mit dem abgelaufenen Personalausweis übereinstimmt, der als Hochstapler sich französischer Adelstitel bedient, die nachweislich heute noch lebenden franz. Familien gehören, absolut richtig gehandelt.

      Folgender Beschluss stützt völlig die getroffene Entscheidung, da die Identität mit der der Kläger auftrat gegen das Namensänderungsgesetz und den Artikel 109 der Weimarer Verfassung im GG aufgenommen, verstösst. https://openjur.de/u/830325.html

      Es ist Zeit, dass man in Deutschland, und wohl nur in diesem Land mit falschen Identitäten vor Gericht auftritt und von manipulierten Richtern noch Recht bekommt, diesen Unsinn zu bekämpfen.

      In anderen europäischen Rechtsstaaten wird so ein Vorgang strafrechtlich verfolgt, was hier wohl auch der Fall sein dürfte, da um die falsche also nicht existierende Identität zu beweisen, wurde ein falsches Dokument vorgelegt, dass z. Zt. von der Staatsanwaltschaft geprüft wird.


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    2. Abgesehen davon scheint das Urteil rechtskräftig zu sein, da am 14. November 2016 verkündet, und der Beitrag von Herrn Möbius gerade diese Tatsache in seiner herabwertenden Weise gegenüber dem Amtsrichter illustriert.

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    3. Sie scheinen etwas vergessen oder nicht gewusst zu haben.

      Artikel 109. Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich.

      Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.

      Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben. Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden.

      Es existieren keine Adeltitel in Deutschland, nur akademische, also Unsinn.

      Rubrums Prozessbeteiligte.

      Es ist daher neben Vor- und Nachname und gegebenenfalls Geburts- oder Aliasname, auch der Stand oder Beruf, Wohnort und das Geburtsdatum anzugeben.

      Jeder darf mit seinem Aliasnamen klagen, Hauptsache ist, die amtliche Identität ist bewiesen und nachweisbar.

      Ging es denn hier um den Namen?
      Nebenbei darf ein Richter einen Personalausweis nicht ohne wirklich triftigen Grund einziehen, allein damit hat sich der Richter schon strafbar gemacht.

      Ich bin mal auf das Ende gespannt, ob der hinterhältige Amtsrichter damit durchkommt, ich glaube kaum.

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  6. An der richtigen Stelle angesprochen erscheint unser "Fachanwalt" doch ziemlich dünnhäutig.

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  7. Fürst ist das rein deutsche Wort für das verdeutschte Prinz, das aus lat. princeps kommt und soviel heisst wie „der Erste“. Fürst kommt aus dem Althochdeutschen furisto, also auch der Erste. Man sieht dies noch im englischen „first“.

    Also bedeutet Fürst und Prinz genau das Gleiche und kann keine Hochstapelei sein.

    Was den Prof. Dr. angeht, so lässt sich das mit offiziellen Urkunden nachweisen, also keinen gefälschten, wie bei dem „Comte de Montfort l’Amaury Duc de Bretagne“.

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    1. Fürst ist aber nicht sein Realname, also gehört der nicht in das Rubum also ein Hochstapler, zumal er sich überall als Fürst verkauft. Prinz ist und war kein Titel und bedeutet auch nicht gleich Fürst.
      Was diesen fake Prof. und Dr. - Kindereilhaber angeht, weiß alle Welt beschied.

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    2. Dann soll der Prof. doch mal die Dokumente Vorlegen, die ihn als Prof. und Dr. ausweisen, nur los.
      Das wird der Blender aber nicht können, weil er es schon seit 6 Jahre nicht fertiggebracht hat, und nur diese bescheuerten URL,s postet, die auf Seiten führen wo sich jeder als Prof. und Dr. ausgeben kann.
      Amtliche Papiere raus Blender....aber zackig!

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  8. Als ich Herrn RA Möbius und Comte de Montfort-l'Amaury Duc de Bretagne hier durch die Streitereien mit dem Fake Elke von Wolff verwickelt sah und das war vor über 2 Jahren, da wusste ich schon, dass das nie aufhören wird.

    Die werden sich noch in 100 000 Jahren über den Comte aufregen. Und alles nur, weil der eigentliche Verursacher es sich auf Schlössern gut gehen lässt, sich Fürst nennt, obwohl er keiner ist und dem Fußvolk einredet, dass sie brav für ihn kämpfen sollen (für ein paar kleine Leckerlies). Sie machen für ihn sogar Männchen, Sitz und Platz!

    Ja, was für ein Leben in Saus und Braus doch der selbsternannte Fürst hat, ein schönes Junkerleben eben.



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