Als treue Begleiterin meines beruflichen Wirkens habe ich die Turboquerulantin schätzen gelernt und bei aller Routine angesichts der Masse an gewonnenen Verfahren gibt es wenigstens ab und an ein kleines Schmankerl, das es Wert ist, der Gemeinde zu berichten. Dass gegen eine einstweilige Verfügung ein Widerspruch gem. § 924 ZPO eingelegt werden kann, mit der Folge, dass dann in einer mündlichen Verhandlung über die Rechtmäßigkeit der einstweiligen Verfügung durch Endurteil entschieden werden muss, gehört schon fast zur Allgemeinbildung der Leser juristischer Blogs.
Ein nicht ganz so geläufiger Rechtsbehelf gegen eine erlassene einstweilige Verfügung ist dagegen der Antrag auf Anordnung der Klageerhebung gem. § 926 ZPO. Der Antragsgegner kann den Antragsteller mit diesem Antrag vor die Alternative stellen, entweder eine endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren herbeizuführen oder mangels Klageerhebung die Aufhebung der einstweiligen Verfügung hinzunehmen. Der Antragsgegner zwingt den Antragsteller also faktisch, die Hauptsache – das Klageverfahren – einzuleiten.
Genau diesen listigen Schachzug hat der Bevollmächtigte der Turboquerulantin nach Erhebung des Widerspruchs, zahlreichen Terminsverlegungsanträgen und anschließender Rücknahme des Widerspruchs gewählt. Mit dem Antrag auf Anordnung der Erhebung der Klage in der Hauptsache waren wir gezwungen zu reagieren, um der Aufhebung der von uns erwirkten einstweiligen Verfügung zu entgehen. Natürlich haben wir uns der Aufgabe gestellt, die Rechtsfragen des Prozesses im Hauptsacheverfahren zu klären und fristgerecht Klage eingereicht.
Der Kollege an der Seite der Turboquerulantin war von ihr via Facebook als Top-Anwalt angekündigt worden und wir waren auf einen harten Schlagabtausch gefasst. Umso enttäuschter sind wir nun, dass nach Erlass eines ersten Versäumnisurteils auch im zweiten Verhandlungstermin niemand erschienen ist und die taktische Variante der Turboquerulantin durch ein schmuckloses zweites Versäumnisurteil endete. Dieser Sack ist jetzt endgültig zu und wir erwarten nun in den noch offenen Verfahren das versprochene juristische Duell auf hohem Niveau.
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Tja Herr Anwalt, Sie haben scheinbar immer noch nicht gemerkt, dass die Turboquerulantin nicht die Person ist, welche sie so schmählich zu bekämpfen versuchen.....Bedenken Sie, abgerechnet wird immer am Schluß!
AntwortenLöschenEs wurde schon abgerechnet...kannst wieder nicht lesen?!
LöschenDie Turboquerulantin wurde sicher unter ihrem echten Namen verklagt, der Kläger aber hatte wohl wie immer eine falsche Identität. Die Folgen dürften wohl noch kommen.
AntwortenLöschenJetzt hat einer der Wahnsinnigen einen gleichen Text hier schon 20-30 mal gepostet und Ra. Moebius hat genauso oft gelöscht.....Daran kann man sehen, wie krank diese Dummnüsse wirklich sind.
AntwortenLöschenDie dümmste Nuss sind doch sie, Boecker....
AntwortenLöschenEin Sieger wird von dem/n Verlierer/n immer beschimpft.Eine Wahrheit so alt wie die Menschheit ist..
Löschenich gebe Ihnen Recht...Sie hatten mal wieder angefangen!
AntwortenLöschenIch habe nur auf eure Schweinereien und Lügen reagiert...
LöschenAktion = Gegenaktion....
Und die Wahrheit sagen ist erlaubt ( Weisheit der Turboquerulantin)...und Lügen/Verleumdungen eben nicht, so wie du und einige der Dummnüsse schmerzhaft erfahren mussten und in Zukunft noch erfahren werden...
Die TQ ist verbrannt, deren Lügen glauben nur noch ihre kranken Mobber/innen. Der Flunkerfürst hat wieder eine seiner "Soldatinnen" verloren. LoL
LöschenYeeeep....total verbrannt. Wir freuen uns schon auf die nächsten Termine, aber unser TQ. wird sich, so wie immer, nicht sehen lassen und lustige Briefchen, die ich natürlich alle lesen darf :-) an den jeweiligen Richter schreiben.
LöschenAuch kein Anwalt wird erscheinen...da ist wohl die Luft vollkommen raus. Der Traum, als kämpferische Journalistin in die Geschichte einzugehen, ist geplatzt :-(
Dafür ist sie jetzt bekannt als die Turboquerulantin...da klatscht zwar keiner Beifall...aber dafür lachen tausende Fans von ihr über sie, ist doch ach schon etwas, worauf man stolz sein kann.
Das Für(t)lein ist natürlich auch geknickt...Jetzt muss er wieder seinen Charme spielen lassen und sich eine neue Soldatin angeln...ob er sie dann dafür zum Lohn zur Prinzessin macht...wer weiß :-)
Ich stelle mir das gerade vor. Boecker wird vom Richter nach den persönlichen Angaben befragt und der antwortet, "Tachchen, Herr Richter. Ich bin Alfred Boecker. Sie können aber auch einfach Comte de Montfort-l'Amaury zu mir sagen. Ich habe nämlich zwei Identitäten. Ja, klar hab ich meinen Personalausweis dabei. Ach, der ist abgelaufen? Schitte. Aber ich hab hier dieses Papier, das mir ein windiger Betrüger verscherbelt hat.
AntwortenLöschenAch, ich darf mich also nicht Comte nennen? Mist. Bekomme ich denn wenigstens Prozesskostenstütze?"
Wie blöd kann man sein? Das ist sogar für Boecker ein neuer Höhepunkt.
Ja...das wäre wirklich lustig gewesen....wenn es so gewesen wäre...war aber nicht so.... Aber träumen darfst du...ist ja nicht verboten :-)
LöschenAls nicht existierend hat dieser A.B. Comte de Montfort l'Amaury Duc de Bretagne ja keine Rechtsfähigkeit und somit nicht die von § 51 ZPO verlangte Prozessführungsbefugnis.
LöschenBlender....Blender....Blender...wenn Dummheit klein machen würde.....könntest du unter meinem Teppich Fallschirmspringen...
LöschenHattest du nicht den hässlichen Teppich zu Geld gemacht, um dir das alte Mofa kaufen zu können, Boecker?
LöschenNe...hab ein Foto von dir als Vorlage für eine Horror-Karnevalsmaske verkauft, von dem Gewinn habe ich mir dann ein Motorrad gekauft.
LöschenWieso wird immer alles auf A.B.C.M bezogen?
AntwortenLöschenHIER GEHT ES GANZ ALLEINE UM DIE TQ
Weil Verlierer wie die TQ & CO Gewinner hassen....da ist es doch vollkommen klar, dass die Dummnüsse hier und überall ihr Gift, vor allem gegen mich verspritzen
LöschenDie TQ ist im freien Fall. Nein, das ist nicht ganz korrekt. Sie ist nämlich schon sehr hart auf dem Boden der Tatsachen aufgeschlagen und wird sich davon nie mehr erholen.
AntwortenLöschenDer Nichtfachmann hat sie nicht vor Gericht vertreten . Schwerer Fehler! die hat was von Journalistin erzählt, einen gekauften Presseausweis vorgelegt der absolut wertlos ist, und sie als Hochstaplerin entlarvte. Der jahrelange Kampf der TQ um Anerkennung als Journalistin war nach wenigen Augenblicken beendet.
Dieser "Fall" ist für immer vorüber.
Ich hole mir mal Popkorn und Bier. Macht weiter Mädels und Jungs
AntwortenLöschen@R24
LöschenSie kennen diese Sitkom( „Situationskomödie“) HISTORISCHER ADEL GEGEN NICHT HISTORISCHEN ADEL noch nicht?
Keine Sorge, die Stars sind alle über 50, haben alle Zeit der Welt IMMER DIE SELBEN BELEIDIGUNGEN von sich zu geben und das in jeder Folge.
Wenn Sie eine Folge verpassen, so finden Sie ganz schnell wieder Anschluss, denn jede der 730 Folgen aus 20 Staffeln ist von gleichem Inhalt.
:)
Es existiert kein historischer Adel, sonder nur Nachkommen DES historischen Adels....also Bürger wie jeder andere Deutsche.
LöschenDas was die Beschimpfung angeht, wie : Nazibastard..Kinderficker/Mörder..Drecksau..Unwertes-Leben...etc....etc..da stimme ich Ihnen zu. Die Ausdrucksweise von ebnen denen, die meinen, sie seien adelig, es aber nicht sind und sich von mir irgendwie bedroht fühlen. Da zeigt sich was da so, nicht nur materiell verfärbt wurde....nämlich der Glaube, man sei ein genealogisches Wunder und man sei allen anderen überlegen...
Weichgespülte Wattebäuschchen, die von jemanden mal so richtig Kannte kriegen und kräftig einstecken müssen....
Interessant
AntwortenLöschenhttps://beamtendumm.wordpress.com/2017/01/18/haus-simone-bald-auch-ohne/comment-page-1/#comment-19541
AntwortenLöschenAch du heiliger Bimbam.
Das werde ich MEINEM Fürsten melden!
Dann wird auch er endlich reich!
ich bin in letzter Zeit etwas weniger dazu gekommen, über die TQ zu lesen. Was geht ab? Ich dachte, sie ist ruhiger geworden und hat endlich begriffen, dass es besser ist, mal etwas kürzer zu treten. Nein? Macht sie immer noch so weiter?
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