Dienstag, 24. Januar 2017

Schmusebeschluss

Vielleicht kommt es mir nur so vor, aber die Amtsrichter dieser Republik machen regelmäßig Dinge, die mich  - im Gegensatz zum Vorgehen der meisten Land- und Oberlandesgerichte - überraschen. Nun ist es diesmal zum Glück nicht die absurde Gewährung von Schriftsatznachlass im Verfügungsverfahren oder die Einbehaltung eines abgelaufenen Personalausweises, sondern ein echter Schmusebeschluss des Amtsgerichts, für den man den knuffigen Amtsrichter selbst als Klägervertreter fast in den Arm nehmen möchte.

Es ging um die Veröffentlichung persönlicher Nachrichten auf Facebook und dem Beklagten nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlasungserklärung insbesondere darum, die für die Abmahnung angefallenen Anwaltskosten nicht bezahlen zu müssen. Angesichts der Bandbreite möglicher Entscheidungen von schrulligen Amtsrichtern ist das bei einer begründeten Klage entstandene Kuschelbedürfnis eine durchaus erträgliche Variante richterlicher Reaktionsmöglichkeiten, weshalb dieses durch Wiedergabe des Berschlusses in voller Länge hinreichend gewürdigt werden soll:            

Das Gericht soll gemäß § 278 I ZPO in jeder Lage des Verfahrens auf die gütliche Beilegung eines Rechtsstreites bedacht sein. Zwischenzeitlich hat das Gericht diese Sache nach gründlicher Prüfung daraufhin durchdacht und hält - nach vorläufiger Auffassung - folgende Anmerkungen für geboten:

1) Freilich hätte der Kläger hier auch selbst noch bei dem Beklagten zunächst rückfragen können und eine weitere Gefahr lag nicht wirklich nahe, aber von Rechts wegen lässt sich gegen das Vorgehen des Klägers letztlich nichts einwenden. Die Erstbegehung indiziert nach ständiger Rechtsprechung die Wiederholungsgefahr. Es blieb ihm auch unbenommen, einen Rechtsanwalt mit der Verfolgung seiner Interessen zu beauftragen, er musste nicht selbst aktiv werden. Der Beklagte hätte diese Nachricht des Klägers nicht veröffentlichen dürfen. Der angenommene Gegenstandswert ist akzeptabel. Der Beklagte hat demgemäß die Unterlassungserklärung auch zu Recht abgegeben. Einen durchgreifenden Grund, die dafür angefallenen Kosten demgegenüber nicht zu übernehmen, sieht das Gericht vorliegend nicht.

2) Nach gerichtlicher Auffassung sollte der Beklagte daher bemüht sein, die Angelegenheit mit dem geringst möglichen entstehenden Kosten zu bereinigen. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung würde erhebliche Kosten zur Folge haben, da die Klägervertreter entweder anreisen oder weitere Rechtsanwälte vor Ort bestellen müssten. Ein Anerkenntnis würde weitere Anwaltsgebühren entstehen lassen. Das Gericht möchte daher vorschlagen, dass der Beklagte die geltend gemachten Kosten an die Klägervertreter überweist. Dann können die Klägervertreter den Rechtsstreit für erledigt erklären, und der Beklagte kann die Kosten übernehmen. Dies hätte den Vorteil, dass zum einen keine weiteren Anwaltsgebühren anfallen und zum anderen sich die Gerichtsgebühren um 2/3 reduzieren!

3) Es wird daher angeregt, dass der Beklagte innerhalb von spätestens zwei Wochen entsprechend vorgeht, d. h. die Zahlung vornimmt. Leider kann das Gericht dem Beklagten keine angenehmere Nachricht übermitteln. Um Verständnis wird gebeten.

Richter am Amtsgericht

Ich selbst möchte den armen Beklagten natürlich auch um Entschuldigung bitten, dass ich das Mandat angenommen habe, seinen Rechtsbruch zu unterbinden. Beim nächsten Mal werde ich meinen Mandanten inständig darum bitten, zunächst selbst alles erdenkliche zu tun, um das Vermögen des bedauernswerten Rechtsbrechers nicht mit den Kosten meiner Inanspruchnahme zu belasten.

10 Kommentare:

  1. Ungewöhnlich, aber er hat doch Recht.
    Und die Kosten werden ja auch bezahlt.

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    1. Wie gesagt, durchaus erträglich. Aber sich als Richter beim Beklagten zu entschuldigen, dass man dem Recht genüge tun muss, ist etwas mehr als nur ungewöhnlich.

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  2. Haben Sie dafür genug Geld, Blender?

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    1. Genauso ist es der Blender muss Falschgeld drucken :
      Günther Schmidt Ach, der Blender muss jetzt Falschgeld drucken; er hjaz
      Gefällt mir · 1 · 24. Januar um 21:50
      Günther Schmidt er hat nämlich kein ricjhtiges mehr, der Loser!.....LOOOOOOL
      Gefällt mir · 1 · 24. Januar um 21:51

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    2. Nur was das mit dem Blender zu tun haben soll, ist wohl nur ihrem verkalkten Kopf entsprungen, Herr Schmidt Bully.

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  3. Hat Bloeder de Comfort eigentlich schon seinen Ausweis zurück?

    LOL

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  4. "Alte Männer sind gefährlich. Ihnen ist die Zukunft gänzlich gleich."

    Das sagte George Bernard Shaw

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  5. NEEE, den Schmuuuserichter!
    :-)
    LOOOOOOL

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  6. "Aber sich als Richter beim Beklagten zu entschuldigen, dass man dem Recht genüge tun muss, ist etwas mehr als nur ungewöhnlich."

    Es ist aber auch gut so. Druck hat noch nie geholfen, es ist besser, hier freundlich und diplomatisch zu sein. Es ist ja nicht so, als würden die Leute verstehen, dass auch das Recht für sie gilt. In meinem bisherigen Berufsleben war es die allergrößte Ausnahme, dass ein (späterer) Beklagter deshalb zahlt, weil er es muss. Sie zahlen nur, weil sonst die Pfändung kommt, also nach dem Urteil. Davor haben sie alle recht. Wenn man hingegen freundlich ist, sind die dummen Leute eher zur Einsicht bereit, weil sie denken, etwas gewonnen zu haben.

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