Mittwoch, 14. Februar 2018

Turboquerulantin - Knast schützt nicht vor Ordnungsgeld

Auch während der besinnlichen Knasttage über den Jahreswechsel 2017/2018 mahlten die Mühlen der Justiz beständig weiter und so hat unsere tapfere Protagonistin auch während ihrer Knastzeit einen kleinen Nachschlag erhalten, der es ihr im Jahre 2018 erlaubt, ein weiteres Mal die Vorzüge des Frauenvollzugs in der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Vechta zu genießen.

Man darf nicht vergessen, dass durch den selbstlosen Einsatz der Turboquerulantin auch die Rechte der Frauen im Vollzug gestärkt werden, denn Frauen sind als Inhaftierte im Vergleich zu Männern stark unterrepräsentiert. Ihr Anteil in deutschen Gefängnissen beträgt lediglich 5 % und weil der Frauenvollzug in Deutschland deshalb weitestgehend als Anhängsel in Form von untergeordneten Abteilungen größerer Männeranstalten stattfindet, ist jede neue Insassin in Vechta ein weiterer Beleg für den Bedarf an frauengerechten Haftbedingungen.

Der neue Knastgutschein wurde vom Amtsgericht Nienburg für die Fortdauer der Beleidigung "Kanalratte" überreicht, nachdem sich Niedersachsens erfolgreichste Enthüllungsjournalistin die andauernde Verwendung dieser Wortschöpfung in einer ihrer Reportagen trotz des Erlasses einer einstweiligen Verfügung und eines ersten Ordnungsgeldbeschlusses nicht verkneifen konnte. Ob es der Turboquerulantin nach ihrem Gefängnisaufenthalt gelingt, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne rechtswidrige Äußerungen zu führen, kann derzeit natürlich noch nicht gesagt werden.

37 Kommentare:

  1. Ritter von und zu Adelschlachter15. Februar 2018 um 00:15

    Uuuups! Ich glaube, wenn man die Fürsorge des Staates in einer Zelle genießen darf, freut man sich auf Post anderer Art. Das wird der aufrechten Kämpferin jedenfalls nicht den Tag versüßt haben.

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  2. Persönlicher Genuss von fragwürdigen Zensoren auf auf Kosten des Staates.

    Ist das die Steuergelder wert?

    Kann man nicht einfach darüber stehen?

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    1. Natürlich kann man darüber stehen, in einem Rechtsstaat muss man aber nicht darüber stehen und die Schaffung der Möglichkeit der Wahl, seine Rechte wahren zu lassen oder eben nicht, ist die Steuergelder wert.

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    2. Da habe ich eine andere Meinung.

      Private Ordnungsgelsanträge basierebn auf reinen privaten Interessen. Sollte auch privat bezahlt werden, wie bei zivilrechtlichen Geldansprüchen, die nicht eingetrieben werden können, und bei Knast zwecks Hand heben beantragt werden müssen. Den Knastaufenthalt zahlt der Gläubiger.

      Private Ordnungsgeldanträge stinken nach Rechtsmissbrauch. Es gibt viele Richter, die machen nicht mit.

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    3. Interessante Ideen, die im Gesetz bisher keinerlei Niederschlag gefunden haben.

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    4. Gesetze sollte man lesen können. Die Rechtsprechung und -praxis hilft dabei.

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  3. @Rolf Schälike
    leicht erkennt man das Sie sich mit dem Thema Gefängnis identifizieren. Unfassbar und bedenklich dass Sie immer und überall Ihren Senf dazu geben müssen. Natürlich kann man NICHT so einfach darüber stehen, die Frau bekommt was sie nicht nur verdient sondern auch gesät hat.

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    1. Die Frau demonstriert den Missbrauch des Staates (der Steuergelder) für die Durchsetzung höchst privater idiotischer Interessen.

      Wem gegenüber hat diese Frau es verdient, im Knast zu sitzen? Nur gegenüber einigen kranken Gehirnen, welche - genauer betrachtet - in eine Heilanstalt gehören, auf eigene Kosten natürlich.

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    2. Im Knast sitzt die Frau, weil sie sich nicht an die in einem Rechtsstaat geltenden Regeln hält. Die Durchsetzung dieser Regeln ist im Interesse der Allgemeinheit und auch ein Ausdruck des Gleichheitsgrundsatzes.

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    3. Stimmt so nicht ganz. Andere Gerichte hätte durchaus anders entschieden.

      Zu den Regeln: Eindeutige Regeln gibt es nicht.

      Zur Durchsetzng gehört auch ein Kläger, ein Antragsteller. Möchte dieser auf der Durchsetzung von Regeln bestehen, muss er aufpassen, nicht wegen eigenen Regelverstößen auf der Anklagebank zu labnden und verurteilt zu werden.

      Wird der Erstkläger aber nicht wegen Regelverstoß von Beklagten oder anderen, welche ein berechtigtes Interesse dazu haben, verklagt, sind die Klagen des Erstklägers recht zweifelhaft, bis (höchst) kriminell.

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    4. Es gibt eindeutige Regeln. Wer ein Ordnungsgeld nicht zahlt, geht in den Knast. Und die Vollstreckung von Ordnungsgeld und Knast liegt ausschließlich in der Hand des Staates.

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    5. Diese Auskunft widerspricht dem Tatsächlichem, der Praxis.

      Es gibt genug Fälle, bei denen Ordungsgelder knastlios verjährt sind. Ich kenne einige solcher Fälle.

      Eine Frage: Ist der Pöbler "Anonym" Ihr Freund, gar Ihr Mandant, Herr Möbius? Ich gratuliere.

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    6. Ich weiß es nicht, er schreibt anonym.

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  4. Die Antwort wird dem Herrn Querulant nicht schmecken. Auch so einer der die Weisheit mit Löffeln gefressen hat und immer seinen Senf überall dazu geben muss.

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  5. Was hat das mit Pöbeln zu tun, Ihr geschreibsel Nervt einfach. Ständig müssen Sie ihren Senf zu jedem Thema abgeben. Ständig wissen Sie alles besser und meinen das jeder unbedingt das Glauben muss was Sie verbreiten. Mit Gesetz und Knast kennen Sie sich ja bestens aus.

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    1. "Geschreibsel", "Senf" und der Stil Ihres Postings st unstriottig Pöbelei.

      Machen Sie sich sachkundig.

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  6. @Rolf Schälike, ein unverbesserlicher Besserwisser. Sozialpolitisch veranlagt? Sie passen irgendwie zu dieser TQ, sind Sie mit der verwandt?. Uneinsichtig, über den Dingen sehen unbelehrbar, stur und immer im Recht, TQ 2= eine Familie findet sich hier wieder, wie romantisch!

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    1. Mich bekommen Sie nicht in den Knast. Nicht einmal ein Urteil gegen mich werden Sie erhalten.

      Sie sind einfach zu dumm, weder lernfähig noch in der Lage, die Realität klar zu erkennen.

      Rätselraten sollten Sie wo anders.

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    2. Sie haben doch einen Schlag an der Mütze. Richter und Justiz kennt Sie bereits als Querulanten. Oder wollen Sie abstreiten das Sie noch nie im Knast gesessen haben?

      Sie sind genauso krank wie die TQ

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    3. DBDDHKPUKT Doof bleibt doof, da helfen keine Pillen und keine Tabletten

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    4. Da haben Sie vollkommen recht, wie lebt es sich denn mit den Pillen und der Traumwelt @Schälike?

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    5. Alter Mann, Sie jammern wie ein Baby!!! LoL

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  7. @Rolf Schälike "Rätselraten sollten Sie wo anders."
    Ich stelle fest und rate nicht,dass Offensichtliche muss nicht erraten werden.
    Sicher werde ich Sie nicht in den Knast jagen, da waren sie ja schon, eben auch wegen Querulantenwahn, eben gleich der TQ.

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  8. @Anonaym Sie haben recht. In der DDR habe ich 1984-1985 10,5 Monate im Knast gesessen. Der Dresdner Stasigenaral Böhm, der das seinerzeit erreicht hatte, schied 1990 selbstmörderlich aus dem Leben. In Deutschland Heute erhalte ich dafür Opferrente.

    In Deutschlanb heute habe ich in über 120 gegen mich geführten Verfahren obsiegt. Zwei Kläger, ein fieser Rechtsanwalt und ein betügericher Arzt, sind noch vor ihrem Rentenalter aus dem Leben geschieden. Sie sind von bösen Krankheiten erwischt worden.

    Ich beineide keinen gegen mich klagenden Kläger. Im Prinzip tun mir diese irgendwie leid, wie mein damaliger Stasivernehmer in Dresden. Die Kläger kommen ganz schön durcheinander, verstehen das Leben und das Rechtssystem nicht mehr. Sie können sich bei einen Rechtsanwalt aus Bayern, einem Kumpel von Seehofer, erkundigen, wie es einem ergeht, der sich siecher fühlö, gegen mich in Deutschland heut vor Gericht zu obsiegen.

    Testen Sie sich doch mal mit Exeprimenten gegen mich. Wahrscheinlich zu feig oder zu dumm.

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    1. Sie sind ja noch kranker als ich schon wußte.

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    2. Nein, nicht zu feige oder zu dumm, ich habe ganz einfach keinen Grund, Sie zu verklagen, so einfach ist das.

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    3. Ich Klage niemals gegen eine Person die psychische Symptome amzeigen, sorry aber da müssen Sie sich einen anderen suchen. Enttäuscht? LoL

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  9. Wieso bekommen Sie eine Opferrente? Das war in der DDR, so Ihre Aussage. Da Sie doch gegen alles und jeden sind, wieso muss ich für Ihre Opferrente aufkommen?

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    1. Wieso? Weil Sie dumm und dämlich sind. Kaum zu überschreiten, Ihre Idiotie!!! Gute Nacht.

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    2. Vernünftig Argumentieren können Sie auch nicht. Nur beleidigen, zeigt mir nur mit was für ein trauriges Männlein ich hier zu tun habe. In Ihrer Scheinwerfer haben Sie doch sicherlich viele Genossen, Genosse Großmaul.

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  10. Nein, weil Sie komplett ein Psychisch gestörter Querulant sind. Erst gegen alles Querulieren aber dann doch Geld von der BRD nehmen, sprich vom Steuerzahler. Sie sind ein Schmarotzer wie er im Buche steht. Was kann ich dafür wenn Sie in der DDR verurteilt wurden? Diese gibt es nicht mehr und somit hat der sogenannte Westen auch nichts mit ihrer Sache zu tun. Keine gute Nacht gewünscht Schmarotzer.

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  11. Mich wundert es nicht das Sie im Knast in der DDR einsaßen. So wie Sie drauf sind hätte man Sie anschließend in eine Sicherungsverwahrung stecken müssen. Wäre für alle Beteiligten das beste gewesen, denn dann würden uns Ihre Unqualifizierten Kommentare erspart geblieben.

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  12. Toll wenn sich Anwälte selber feiern. Im Kopf an Kopf Rennen um den 2.Platz des "Isch kann noch Höckerer" Wettbewerbs ist hiermit ein leichter Vorsprung erreicht.
    Es bleibt spannend...

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  13. Die TQ ist wie ihr Girokonto ...
    Hat echt nix drauf.

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  14. Notstandsgesetze! Kampf gegen rechts: Der verbale Amoklauf der Mely Kiyak - Vera Lengsfeld
    ---vera-lengsfeld.de/2016/02/29/notstandsgesetze-der-verbale-amoklauf-der-mely-kiyak/

    "Pack, ... Ratten, Ungeziefer", also da geht schon was wenn unsere Obrigkeit RattenPack für angemessen befindet ist diese dann als Ober-"R***P***" zu titulieren und stört hier nur das Kanal im Wort Kanalratte ?

    Aber andererseits:

    Volksverhetzung: Angeklagter beleidigt Juden als Rattenpack - HNA
    ---hna.de/lokales/witzenhausen/eschwege-ort28660/volksverhetzung-angeklagter-beleidigt-juden-rattenpack-7164299.html

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  15. Sehr geehrter Herr Möbius, meinen Sie tatsächlich, dass Ihr Blog keine Moderation bedarf?

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