Mittwoch, 20. Juni 2018

Wutrichter sieht Bremslichter

Es ist nun schon eine Weile her, dass ich über einen Wutrichter berichtet habe, der am Amtsgericht Hagen sein Unwesen auf Kosten unseres Mandanten trieb. Sein erster Schachzug bestand darin, schon nach der Stellung eines bloßen PKH-Antrags zu terminieren und in der mündlichen Verhandlung nach Ablehnung der Prozesskostenhilfe ein abweisendes Urteil zu fällen. Der Hinweis darauf, dass die Klage lediglich unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt wurde, schien ihn nicht nur nicht zu interessieren, sondern vielmehr Teil eines sorgfältig angelegten Diskriminationsplans zu sein. Denn um den Blödsinn eines Urteils ohne rechtshängige Klage endgültig in den Tiefen des Amtsgerichtskellers verschwinden zu lassen, bedurfte es eines Streitwerts von maximal EUR 600,-, um eine Berufung zu verhindern.

In der von uns angestrengten Streitwertbeschwerde gegen die unangemessen niedrige Festsetzung steigerte sich der amtsrichterliche Kobold dann noch durch die Ersetzung der formalen Parteistellung "Kläger" durch "nicht existent" und für uns verblieb nur die abwertende Bezeichnung "sogenannte Prozessbevollmächtigte der vorgenannten Nichtperson" im Rubrum seines Nichtabhilfebeschlusses. Der zweite Teil des Plans des böswilligen Spaßvogels in Robe scheiterte dann allerdings beim Landgericht Hagen, welches den Streitwert auf EUR 2.000,- festsetzte. Damit war klar, dass die Ergebnisse seiner Willkürfests immer erst über den Tisch des Landgerichts laufen mussten, um als endgültig erfolgreich abgesegnet zu werden.

Diese Perspektive schien des Wurtrichters Eifer derart zu bremsen, dass er die sofortige Beschwerde gegen die PKH-Ablehnung liegen ließ und diese nach mangelnder Abhilfe erst über ein Jahr später ans Landgericht Hagen weiterreichte. Das Landgericht machte dem gehässigen Richter dann auch den zweiten Strich durch die Rechnung. Nach Übertragung der Sache vom Einzelrichter auf die Kammer gem. § 568 S. 2 Ziff. 1 ZPO wurde unserem Mandanten mit Beschluss vom 07.05.2018 zum Az.: 1 T 23/18 die begehrte Prozesskostenhilfe bewilligt und dem ins rechtliche Abseits geglittenen Amtsrichter ohne allzu strenge Worte eine Brücke gebaut, damit er sich nach seiner Unrechtsorgie wieder auf die Pfade der Tugend begeben kann. Ich bin gespannt, ob er die Brücke überschreitet und der Beklagten die Kosten der zweiten Instanz erspart oder ob er sich weiter an seiner richterlichen Unabhängigkeit berauscht und erneut schmerzfrei und mit voller Wucht gegen die Mauern des Landgerichts rennt.

22 Kommentare:

  1. Unglaublich.
    Was für eine Willkür hier in Deutschland abläuft. Nicht nur das BAMF korrupt verseucht, sondern auch unsere Justiz und andere Behörden.
    Eigentlich müsste die Justiz, Behörden und Regierung von Grund auf ersetzt und ausgetauscht werden, nicht nur Politiker, Beamte und Richter,. sondern auch das ganze marode Rechtssystem.
    Es muss auch rechtlich gesichert werden, dass solche Wutrichter sanktioniert werden können, dass was bis jetzt wohl schwer zu erreichen ist. Eine Krähe hakt in diesem System, der Anderen kein
    Auge aus.

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  2. Und wer zahlt jetzt die ganzen Kosten? Soweit ich weiß, muss ein Richter Kosten vermeiden die zu vermeiden sind und hier in dieser Sache sind doch enorme unnötige Kosten, durch das willkürliche Verhalten des Richters entsandten.
    Justiz scheint eigentlich nur noch eine Geldmaschine zu sein und nicht um Recht und Gesetz durchzusetzen. Armes Deutschland!

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    1. Denkbar wäre allenfalls ein Amtshaftungsanspruch aus § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG, allerdings müsste man dazu die Verletzung einer Amtspflicht nachweisen. Eine schlechte oder falsche Entscheidung eines Richters reicht dafür allerdings nicht. Egozentrische Eskapaden von Richtern gehen in der Regel immer auf Kosten der Parteien, wenn es nicht offensichtlich willkürliche Entscheidungen sind. Vorliegend gehen die Kosten nicht über die gewöhnlichen Kosten der Rechtsverteidigung hinaus. Die Beklagte hätte in jeder Phase des Verfahrens die Ansprüche anerkennen können, dann wäre der ganze Spuk schnell zu Ende gewesen und dem Wutrichter wäre sein Spielzeug entzogen gewesen.

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    2. Also dürfen die im Grunde schalten und walten wie die möchten, ohne sanktioniert zu werden? Nach dem Motto: Solange ich eine bestimmte Grenze nicht überschreite, tu ich was mir gefällt, ohne mit Strafe rechnen zu müssen"
      Was bitte hat das denn noch mit Rechtsstaatlichkeit, Recht und Gesetz zu tun, wenn die Richter quasi immun vor Sanktionen sind?

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    3. Das nennt sich richterliche Unabhängigkeit, ist in Art. 97 Abs. 1 Grundgesetz geregelt und wird von nicht wenigen Richtern missbraucht, um ihre eigene Vorstellung von Gerechtigkeit durchzusetzen.

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    4. Mir nach, Canaillen! ist ein deutscher Mantel-und-Degen-Film der DEFA von Ralf Kirsten aus dem Jahr 1964 ... aber ich schalt hier schnell die Denksperre ein wie es der Köterasse zukömmt ...
      Verfahren eingestellt: Deutsche dürfen ungestraft „Köterrasse“ - Die Welt
      https://www.welt.de/regionales/hamburg/article162442610/Deutsche-duerfen-ungestraft-Koeterrasse-genannt-werden.html

      „Es muss sich um eine Gruppe handeln, die sich durch irgendein festes äußeres oder inneres Unterscheidungsmerkmal als äußerlich erkennbare Einheit heraushebt.“ ... weil z.B. Roggenmehl sich auf der Zutatenliste eines Roggenbrot ... Bevölkerungs- Zutaten-mehrheit und daher nicht um einen Teil der Bevölkerung Zutaten

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  3. Beim Landgericht sollte der Vorgang dann wohl auch bleiben. Denn auf Grund der Vorgeschichte würde ich den "Wut"-Amtsrichter als befangen ablehnen müssen. Ich aber trinke jetzt meinen Kaffee...

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  4. Da wird sich das Landgericht wohl nicht selbst widersprechen.Für dem Beklagten wäre es bestimmt günstiger, da zu unterschreiben, ist doch so oder so für den Beklagten aussichtslos.
    Dem Richter würde ich einen Neuanfang in einem neuen Beruf empfehlen, vielleicht als Löwendomtor oder Krokodilmasseur.

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  5. Tja, ich vermute,dass es für den Kläger schlecht aussieht... Hochstapler bleibt Hochstapler und bei mehreren falschen Identitäten auch nicht mehr zu ändern. Bei seinem eigenen Bekunden -aussichtslos !

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    1. Wer stapelt denn was hoch?

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    2. Seine durchlauchtigste Dämlichkeit Alfred Blöker von Hagen, Ritter von Hartz-IV.

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    3. Der stapelt die erwirkten Beschlüsse/Urteile & Ordnungsgelder gegen TQ, Ritter von Itter u.s.w hoch, richtig!
      Da hat Euch der kleine Hartzer aber so richtig den arroganten Arsch versohlt!

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  6. Scheint ein ehemaliger Richter des wieder auferstandenen Sozialismus der DDR zu sein?!

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    1. Leider kann ich mich zu diesem Artikel wegen eines vom Wutrichter angestrengten Strafverfahrens gegen mich wegen Beleidigung eben durch diesen Artikel derzeit nicht dazu äußern.

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    2. Anzeige auch noch von dem?, lächerlich, absolut lächerlich. Da fühlt sich wohl jemand ertappt!

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  7. Herr R.Möbius sie können ja PKH beantragen aber dieses wird nur auf Aussichten auf Erfolg bewilligt was bei ihnen möglicherweise wohl nicht der Fall sein wird !

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    1. Haben Sie den Artikel nicht genau gelesen oder nicht verstanden?

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    2. Warum den Artikel lesen? Frei Journalisten erahnen was dort geschriebenen steht ! ! !

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  8. Geht es ihnen , ihren Kollegen und ihren Mandanten nun an den Kragen....hat ein Vögelchen gezwitschert...lol...

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    1. Sie haben recht, ich kämpfe um meine Zulassung als Anwalt. Woher wissen Sie das?

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    2. Eine gewollte Journalistin recherchiert so etwas, so wie die gewollte Journalisten ihre ganzen falschen Behauptungen, wofür sie ja zig mal gerichtlich sanktioniert wurde, recherchiert hat.....
      Die Wahrheit ist eben nicht ihr bester Freund, die Lüge schon!

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  9. Jeder ist sein Glückes Schmied

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