Montag, 6. Januar 2020

Prozessunfähigkeit

In den vergangenen Jahren musste ich mir zahlreiche Kommentare von verschiedenen Mandanten im Zusammenhang mit fremden Schriftsätzen wie "total bescheuert", "für immer wegsperren", "geisteskrank" oder "Bekloppten-TÜV" anhören, weil die Ausführungen in den gegnerischen Schreiben zum Teil wirklich wahnhafte Züge annahmen. Tatsächlich bekommt man als Anwalt immer wieder Schriftsätze von anwaltlich nicht vertretenen Parteien zu lesen, über die man lachen könnte, wenn deren Inhalt nicht auf eine krankhafte Uneinsichtigkeit schließen ließe. Nun sind nach gerichtlicher Erfahrung Störungen der Geistestätigkeit von Prozessparteien Ausnahmeerscheinungen, so dass im Allgemeinen von der Prozessfähigkeit der Partei auszugehen und anderes nur dann anzunehmen ist, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine sogenannte Prozessunfähigkeit vorliegen könnte. Ob jemand nicht imstande ist, seinen Willen frei und unbeeinflusst von einer vorliegenden Geistesstörung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln, entscheidet dabei stets das Gericht.

Solche hinreichenden Anhaltspunkte für eine Prozessunfähigkeit könnten zum Beispiel dann gegeben sein, wenn sich eine Partei im Hinblick auf den Streitgegenstand überhaupt nicht äußert, absurde Rechtfertigungen für rechtswidrige Taten konstruiert und sogar eigene wahnhaftige Darstellungen in Abrede stellt. Wenn sich daraus eine völlige Uneinsichtigkeit ableiten lässt und die Partei von sich aus beginnt, von einer schweren Krankheit zu sprechen und die völlig aus der Luft gegriffene Behauptung hinzutritt, wonach es der anderen Partei nur darum gehe, die für eine Prozessunfähigkeit in Betracht kommende Partei wegsperren zu lassen, damit sie der Justiz keine weiteren Beweismittel vorlegen könne, wird es für ein Gericht zur Pflicht, durch einen Facharzt für Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik untersuchen zu lassen, ob bei der sich krankhaft verhaltenden Partei eine wahnhafte Entwicklung im Sinne eines sogenannten Querulantenwahns vorliegt. 
   
Das Landesarbeitsgericht Hamburg hält einen ausgeprägten Querulantenwahn dann für gegeben, wenn die Vorstellungen einer Partei von einer eindeutigen Beeinträchtigung eigener Rechte sich stets intensivieren und Zweifel an der Rechtmäßigkeit der eigenen Position nicht mehr zugelassen werden, absolute Uneinsichtigkeit und Selbstgerechtigkeit sich mit einer Ausweitung des Kampfes vom ursprünglichen Gegner auf andere Menschen und Instanzen verbindet und eine Partei nicht mehr in der Lage ist, die verfahrensmäßige Behandlung ihrer Ansprüche durch die Gerichte nachzuvollziehen. Wer den Gerichten bzw. den Richterinnen und Richtern ständig willkürliches bzw. rechtswidriges Verhalten unterstellt, sobald ein Antrag abschlägig beschieden oder der Rechtsauffassung nicht gefolgt werde und die mit den Verfahren befassten Richter häufig als Gegner ansehe und ihnen Böswilligkeit, Schädigungsabsicht und Lügen vorwerfe, den Willen zur Rechtsbeugung unterstelle und die Befähigung zur Ausübung des Richteramtes abspreche, verdiene nach der Ansicht des Landesarbeitsgerichts Hamburg die fachärztliche Einordnung als Querulant.

Um es mit den Worten des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus dessen Urteil vom 07.08.2015, Az.: 26 K 4946/15 zu sagen: „Die Prozessfähigkeit fehlt mithin demjenigen, der sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern der Zustand nicht seiner Natur nach ein vorübergehender ist (§ 104 Nr. 2 BGB). Nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum gibt es nach § 104 Nr. 2 BGB eine partielle Geschäftsunfähigkeit und damit gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 1 VwGO auch eine partielle, nur für bestimmte Bereiche zu bejahende Prozessunfähigkeit, wie z. B. bei krankhafter Querulanz." Eine solche krankhafte Querulanz im Sinne einer Prozessunfähigkeit liege vor, wenn die über eine Verbohrtheit hinausgehende psychotische Uneinsichtigkeit und die Vielzahl von gerichtlichen Verfahren als auch die wahnhafte Art und Weise der Prozessführung einen krankhaften Zustand von solchem Gewicht und von solcher Dauerhaftigkeit belegen, dass diese zur Annahme einer massiven Störung der Geistestätigkeit führen muss.

Da die Prozessfähigkeit eine zwingende Prozessvoraussetzung ist und das mögliche Fehlen der Prozessfähigkeit in jeder Lage des Verfahrens, also auch noch in der Berufungs- und Revisionsinstanz von Amts wegen zu berücksichtigen ist, kann ein Richter bei hinreichenden Anhaltspunkten jederzeit einen Gutachter hinzuziehen, um die Partei wegen einer möglich erscheinenden Geisteskrankheit untersuchen zu lassen. Belegt das historische Krankheitsbild einer Partei durch Traumata in der Jugendzeit, ausgelöst durch sexuellen Missbrauch oder Misshandlungen durch Eltern oder Pflegeeltern, dass diese auf Grund einer dauerhaften psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit einer ärztlichen Maßnahme nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann, kommt sogar eine betreuungsrechtliche Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 und 2 BGB als Zwangseinweisung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht, wenn dies zum Wohl der Partei erforderlich wäre, um einen drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden abzuwenden, der durch keine andere zumutbare Maßnahme abgewendet werden kann.

33 Kommentare:

  1. Also ist so eine Person, die unzählige Verfahren beigewohnt hat, diese verloren und dann die Richter als befangen, unfähig udgl ... eine Person die das eigene Kind vor König Salomo inzwei teilen lassen würde ...

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    1. Möglicherweise. Jedenfalls können auch eigene Kinder nicht das normale Verhalten einer Mutter erwarten, wenn bei dieser eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit vorliegt.

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    2. Und die Mutter opfert ihre eigne Kinder für ihre Überzeugung.

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  2. Wenn, der Fall so wäre ist es denn so, Herr Möbius und um was für einen Fall handelt es sich denn? Klären sich mich doch bitte dazu auf

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    1. Es geht um ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm und ein damit zusammenhängendes psychologisches Gutachten vom Dezember 2016, in dem die Gutachterin zu dem Schluss kommt, dass bei der Gegenpartei eine psychiatrische Erkrankung in Form einer Persönlichkeitsstörung mit Anteilen einer paranoiden sowie Anteilen einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung vorliegt und zur Heilung ein mehrere Jahre dauernder therapeutischer Prozess notwendig sei.

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  3. Ach und der gerichtsbekannte Hochstapler B.de Montfort ist ihr Papagei oder wie muss man dieses verstehen wieso er sie nachafft?

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    1. Es ist doch wirklich an der Zeit sich dem zu besinnen im Unrecht zu sein.
      Aus welchem Grund sind Sie Derart Bessen Schaden an anderen Menschen zu nehmen?
      M.E. ist das wirklich krankhaft und spiegelt dem wieder wechlles oben beschrieben wurde.

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    2. Mensch, Affen affen, Papageien geien, logisch oder?, denk doch mal nach.

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    3. Affen affen. Das sollten sie doch kennen.
      Ein rein physikalisches Gesetz sollte Ihnen doch bereit bekannt sein.
      Eine Aktion birgt eine Reaktion mitsich.

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  4. Und wieder hat sich die TQ selbstständig enttarnt.

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  5. Psychisch Krank? oder doch mehr hohl im Oberstübchen?
    Egal was es nun ist, die Beklagte gehört für lange in in eine psychiatrische Anstallt, oder hinter Gitter.
    Welches Törchen hätten sie denn gern?

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  6. Wenn man das so liest, kann man doch davon ausgehen, dass die Person geistig verwirrt ist.
    Unterbringung in ein Krankenhaus für psychisch Kranke wäre da wohl die beste Lösung.

    Dieser Mensch schadet nicht nur sich selbst, sonder auch andere und das erheblich und natürlich der Allgemeinheit in Form der Steuerzahler, die für die meisten Kosten aufkommen muss, die diese Person in ihrem Wahn verursacht hat und noch wird, oder ist diese Person wirtschaftlich im Stande, sämtliche angefallene Koste selbst zu zahlen?

    Nein, dass wird diese Person wohl nicht können, nicht nur weil die Person es wirtschaftlich nicht stämmen könnte, sondern auch, weil die Person sich in ihrem Wahn, sie sei das Opfer, weigern wird, diese Kosten zu zahlen und weiter Kosten für die Allgemeinheit verursacht.
    So wird es wohl auch ein Amtsarzt-Psychologe sehen, da gehe ich von aus.

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  7. Nein wie herrlich ist das denn?
    Da bringt sich wieder eine Person außer Rand und Band.
    Alleine von der Anrede lässt erkennen das es keine Respekt von dieser Person ausgeht.

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  8. Warum macht die sowas? Ist die eine Mutter und macht so etwas auch mit ihren eigenen Kinder? ne oder? Krank

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  9. Das geht doch jetzt schon viele Jahre so. Muss denn jedesmal ein blogpost darüber kommen? Gähn...

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    1. Das ist eine Trilogie, Ende offen.

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    2. Natürlich, denn so lange die Frau weiter macht und keine Einsichten zeigt, wird weiter über ihre kriminellen Handlungen berichtet.

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    3. Es kommt auch nicht jedesmal ein Artikel, sonst würde hier locker das Dreifache publiziert werden.

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  10. Die TQ verlangt doch glatt vom Staat eine monatliche Rente in Höhe von 1200 Eur. Wofür? Sie hat niemals gearbeitet und bezieht jetzt vom Sozialamt eine Rente. Wie hoch diese ist kann sich wohl jeder an fünf Finger abzählen. Außerdem hat die Hochstaplerin doch das Insolvenzverfahren eröffnen lassen. Naja, dass mit der Rente wird sich bald im Knast auch erledigt haben. LoL

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    1. "Anonym" ist wirklich süß. So anonym ist unser "Duc" und "Prince" gar nicht. Dieser Volli...., äh, Geisteswissenschaftler schreibt stets in seiner eigenen Rechtschreibung. Sie ist in seinem hochherrschaftlichen Palast am Busbahnhof in Hagen quasi die Amtssprache. Dieser Hanswurst wird nun bereits seit über zehn Jahren von mir mehr oder weniger beobachtet. Und mein Interesse schwindet mehr und mehr. Er ist einfach ein ziemlich verwirrter Sonderling mit Mofa und Allmachtsfantasien. Im Grunde genommen gehört diese Witzfigur in die geschlossene Psychiatrie. Vor Gericht wurde er ja bereits entlarvt und ausgelacht. Ich wünsche eine gute Besserung, würde aber nicht darauf wetten.

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    2. Ach Blender, hat der Gerichtsvollzieher noch immer nicht genug gepfändet?

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    3. HOYA vs. FRANKREICH – DER falsche Prophet und Hobby Jurist Mixglimou alias M. Blender berät die Turboquerulantin S. aus Hoya in Niedersachsen. LOL

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    4. Wie blöd kann man bzw eure Hoheit sein? Inzwischen sollte der Duc von Absurdistan wissen, dass ich in Hamburg lebe und nicht Bentler bin. Aber der Mofa-Prinz ist ja resistent wenn es um Lerneffekte geht. :-D

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  11. Es ist eine Frechheit als Anwalt Datenmissbrauch zu veröffentlichen und eine unschuldige Frau zu hetzten und zu mobben!Schämt euch wirklich in Grund und Boden!!Gott wird schon alles richten!

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    1. Oh der Bentler ist von den Toten auferstanden.

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  12. Unschuldig hahaha der Witz ist gut. Hahaha. In Grund und Boden muss sich NUR die TQ schämen und kein anderer ihrer unzähligen Opfer.

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  13. "Gott wird schon alles richten!" Selbst Gott kann da nicht helfen. Ab in die Ballerburg mit der Geisteskranken.

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  14. "Uneinsichtigkeit" ... dazu müsste die Qualität auf der Seite der Robenträger über das Nivea vom Dorfrichter adam steigen.

    Oder anders gesagt wie soll ein Rationaler Mensch Sachverhalte verstehen wenn die Erklärung als gequirllter Bullshit daherkommt?

    Oder gesitteter Formuliert, Intelligenz ist komplizierte Sachverhalte verständlich zu erklären.

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  15. Interessante Seite - http://justizalltag-justizskandale.info/?p=4572

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    1. Angeblich existiert ja kein Gutachten über die TQ, so ihre eigene Aussage. Wir liefern hier den Beweis, und wer hat es eingestellt? Richtig - die TQ selbst.

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  16. Bei Boecker wurde die Prozessunfähigkeit auch schon festgestellt.

    Sein Personalausweis war abgelaufen.



    :-D

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    1. Boeckers Haltbarkeitsdatum ist auch abgelaufen. Schon sehr, sehr lange...

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  17. So, ab jetzt bitte wieder auf Facebook weitermachen. Die Spielwiese ist geschlossen.

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