Donnerstag, 2. April 2020

Diplom-Virologe (Dipl.-Vir.)

Nach § 132a StGB ist der Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen strafbar. Wer also unbefugt inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt oder die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter oder die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt, muss mit einer Geldstrafe oder gar einem Freiheitsentzug rechnen.

Deutsche Adelstitel sind von der Vorschrift des § 132a StGB natürlich nicht erfasst, denn bereits mit dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung am 11. August 1919 wurden alle Vorrechte des Adels abgeschafft und Adelsprädikate sind seitdem nur noch Teil des Nachnamens. Deshalb ist es strafrechtlich völlig unbedenklich, wenn sich jemand Fürstin von Thurn und Taxis, Fürst zu Schaumburg-Lippe oder Graf von Hoya nennt, denn Fürstinnen, Fürsten und Grafen sowie andere Adelsbezeichnungen gibt es wegen der Abschaffung des Adels in Deutschland schon lange nicht mehr und wer möchte, darf sich natürlich einen adeligen Fantasienamen zulegen, ohne sich strafbar zu machen.   

Ganz anders sieht das für Hochstapler aus, die sich nicht nur ungestraft in der Märchenwelt von Prinzen und Grafen tummeln möchten, sondern die Führung akademischer Titel im Auge haben. Anders als die Spaßbezeichnung "Fürst" kann nämlich die Verwendung der Abkürzung "Dr." oder "Dipl." mit Zusatz vor dem Namen als ein Hinweis auf die Berechtigung zum Tragen eines bestehenden akademischen Grades verstanden werden.

Allerdings erfüllt nicht jede unbefugte Inanspruchnahme eines Titels oder einer Berufsbezeichnung den Tatbestand des § 132a StGB. Der Täter muss vielmehr Titel oder Berufsbezeichnung unter solchen Umständen verwenden, dass das durch § 132a StGB geschützte Rechtsgut gefährdet wird. Geschützt wird nämlich die Allgemeinheit davor, dass einzelne im Vertrauen darauf, dass eine bestimmte Person eine bestimmte Stellung hat, Handlungen vornehmen könnte, die für sie oder andere schädlich sein können. Der Schutzzweck der Vorschrift erfasst also nicht schon den rein äußerlichen Missbrauch, durch den sich der Täter einen falschen Schein gibt. Zwar kann durch die Vorspiegelung eines akademischen Grades der Eindruck größerer Sachkunde, höherer Bonität oder allgemein höherer Seriosität erweckt, werden, allerdings muss mindestens der Zweck, dadurch eine erhöhte Stellung des Verwenders vorzutäuschen, gegeben sein.

Wer daher die aktuell im Internet kursierende Urkunde über die bestandene Diplom-Prüfung mit dem verliehenen akademischen Grad Dipl.-Vir. als Diplom-Virologe nutzt, dürfte sich angesichts des Inhalts genau dieser Urkunde nicht strafbar machen, da es den akademischen Grad Dipl.-Vir. in Deutschland nicht gibt und der Inhalt der Urkunde klar ersehen lässt, dass keine besondere Sachkunde vorgetäuscht werden soll, sondern ganz im Gegenteil nur ein ironischer Hinweis auf den durch die Corona-Krise ausgelösten Virologen-Hype erfolgt.

73 Kommentare:

  1. Haha....das hat aber das LG OL Aktenzeichen 5 O 1008/11 bei ihren Mandanten M.G nicht so gesehen, denn sonst wäre er ja nicht 2011 zu Recht verurteilt worden, da er sich mit falschen Federn geschmückt hat.

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  2. Wer ist denn M.G und wieso Urteil ich sehe kein Urteil.

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  3. Wie kann jemand verurteilt worden sein wenn es keinen Adel seit 1918/19 in Deutschland mehr gibt?

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    1. Wenn es doch angeblich keinen Adel mwhr gibt, wieso gibt sich dann Alfred Boecker sich als Alfred Boecker de Montfort oder Alfred Boecker Comte de Montfort sich überall aus? Anscheinend ist er sehr neidisch, die als Prinz, Prinzessin geboren wurden und er sozusagen nicht das,, blaue Blut " besitzt.

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    2. Tja und dass das so ist, dass Herr Boecker mehrere falsche Identitäten aufweist, erkannte nicht nur ein Richter....denn wieso sind Sie, Herr Möbius denn mit dem gerichtsbekannten Herrn Alfred Boecker bei Facebook mit mehreren Fakenamen befreundet?

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  4. Tja, das sah wohl der Richter am LG Oldenburg anders, sonst wäre er wohl nicht verurteilt worden . Aber A.B glaubt ja auch er sei adlig und ist nur ein gerichtsbekannter Hochstapler und mwhr nichts ...lol

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  5. Ihr Dumpfbacken habt noch immer nichts kapiert.

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    1. Derzeit kritzelt ja nur die TQ hier rum. So wie sie es auch bei den Gerichten ständig macht. Bald ist sie ja weg gesperrt. Nur noch eine Frage der Zeit.

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    2. Wer hier wieder Schwachsinn verbreitet ist ganz klar der gerichtsbekannte Hochstapler Alfred Boecker aus Hagen.

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    3. Artikulieren war noch nie die Stärke von Herrn Boecker sonst würde er sich nicht so ungewählt ausdrücken....vermutlich gibt sein Wortschatz nicht mehr her.

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  6. Hat der gerichtsbekannte Hochstapler Alfred Boecker nichts besseres zu tun oder haben die ihm das Mofa wieder geklaut???????? Diese wurde durch die Polizei Hagen bestätigt, dass es 2019 der Fall war....oder hat Herr Boecker den Diebstahl falsch bei der Polizei Hagen angeben, was einem auch nicht wundert, da er es mit der Ehrlichkeit nicht so genau nimmt.

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  7. Liebe Leser, da es fortwährend Streit gibt und oft nicht nachvollziehbar ist, wer denn nun "gewonnen" oder "verloren" hat, schlage ich vor, dass wir für die nächste Runde gemeinsam einfach denjenigen zum Verlierer erklären, der als nächstes durch irgendein Gericht zur Zahlung von einem Ordnungsgeld verpflichtet wird. Einverstanden?

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    1. Herr Möbius wie geht es ihnen mit ihren Straftaten ( Datenmissbrauch, Prozessbetrug, Irreführung der Gerichte, Täuschung der Gerichte , die Sie getätigt haben? Haben Sie ihrer Mutter schon erklärt, dass Sie bald als Anwalt nicht mehr zugelassen werden? Dass Sie ihren Anwaltsstatus an den Nagel hängen können. Wie sie ja wissen darf sich ein Anwalt keine Straftaten erlauben, aber Sie meinen es wohl zu dürfen.

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    2. Lieber Anonym, ich höre auch immer wieder diese Gerüchte über Straftaten, die ich mir zu Schulden habe kommen lassen (Datenmissbrauch, Prozessbetrug, Irreführung der Gerichte, Täuschung der Gerichte) in den Schriftsätzen einer Person an verschiedene Gerichte, die hier in Artikeln in meinem Blog immer wieder als Turboquerulantin auftaucht. Ich versichere Ihnen, dass an diesen bösartigen Gerüchten nicht der kleinste Funken wahr ist und mein Zulassung als Anwalt vollkommen ungefährdet ist. Glauben Sie nicht solchen Unfug und vertrauen Sie auf mein Ehrenwort als Rechtsanwalt.

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    3. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser und es ist wahr, dass sie tatsächlich als Rechtsanwalt ihr Ehrenwort als Rechtsanwalt dazu missbrauchen, denn diese Straftaten sind nachgewiesen und bestätigt worden.

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    4. Genauso wie ihr Ehrenwort dass Sie ja vom Land Niedersachsen am AG Hannover Aktenzeichen 527 C 12619/05 rechtskräftig verurteilt wurden. Denn auch hier gaben Sie Dokumente veröffentlicht oder lügen die Richter?

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    5. Dass ich vom Amtsgericht Hannover rechtskräftig verurteilt wurde, ist ebenfalls nur ein Gerücht. Wahrscheinlich kennen Sie das Urteil des Landgerichts Hannover zum Az.: 9 S 18/06 nicht, meine Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Hannover zum Az.: 527 C 12619/05 war erfolgreich. Auch die Gehörsrüge des Landes Niedersachsen wurde vom Landgericht Hannover zurückgewiesen.

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    6. Sie lügen, wenn sue den Mund schon aufmachen. Wo sind die Beweise?

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    7. Von Datenmissbrauch haben Sie anscheinend wohl auch nich nie etwas gehört oder warm verstoßen sie ständig dagegen? Warum ermittelt dann die StA gegen Sie, aus Langeweile wohl nicht!

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    8. Die Dämlichkeit der TQ bekannt auch als der Horrorclown aus Hoya zeigt sich in vollen Zügen. Selbst wenn man es beweisen kann was sie gerade forderte, muss die hohle Nuss wieder nur Verleumden.

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    9. Wo sind die Beweise? Mensch du bist nicht nur blöde, sondern auch noch blind. Mach doch die Augen auf du Dumpfbacke und lern endlich richtig deutsch zu schreiben.

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    10. Das sagt eine Reichsbürgerin aus Hoya, schon klar.

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  8. Übrigen hat man mir gesagt, dass die TQ sehr schönen Urlaub weiterhin macht und es ihr dort bei Freunden sehr gut geht. Sie muss nämlich nicht wie der gerichtsbekannte Hochstapler zu Hause sein, denn sie hat gute und nette Freunde. Gruß M.

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    1. Ich kann mir nicht vorstellen, dass TQ schon wieder Urlaub macht, denn Sie postet nichts darüber auf Twitter, wie sonst üblich. Irgendwann haben die Urlaubsfreuden sicher auch für die TQ ein Ende, denn sie war dieses Jahr schon mehrfach im Urlaub. Ihr aktueller Urlaub ist sicher nur ein Gerücht!

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    2. Tja, das ist ihre Meinung, aber die Tatsachen sind nun mal anders. Sie genießt es hier bei uns in vollen Zügen.
      SSie können sich wohl nicjt vorstellen, dass man auch vir der Corona-Krise im Urlaub ist und dann dort verbleiben muss. Gruß M.

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    3. Ach die Manu Bauer wieder, die lügt genauso wie die TQ

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    4. Manu, deine Freundin wird per Haftbefehl gesucht und du versteckst die, ist eine Straftat. Vielleicht sollte man der Polizei mal einen Tipp geben.

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    5. Blödsinn was Sie Herr Blöcker schreiben, sie sind reif für die Irrenanstalt ubd das zusammen mit ihrem Anwalt.

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    6. Haftbefehl ist raus, dass steht schwarz auf weiß. Da gibt es eine schöne Internetseite über den Haftbefehl der kriminellen Mobberin. Sachdienliche Hinweise zum Aufenthaltsort der Straftäterin unter der Telefonnummer des Landgericht Duisburg, Telefon: 0203 9928-0 oder jeder Polizeidienststelle.

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  9. Wieviele Mofas wurden denn geklaut ? 3 STÜCK...eins von Herr Alfred Boecker, eins von Alfred Boecker Comte de Montfort, eins von Alfred Boecker de Montfort...lach

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  10. Das wusste ich ja noch gar nicht. Boecker ist die Mofa abhanden gekommen. Hahahahaha. Ich kann nicht mehr. Der Namensdieb wurde bestohlen. Karma!

    Das Karma darf gern so weitermachen. Da kommt dann noch einiges auf ihn zu.

    Schönes Wochenende!

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    1. Ganz genau ist dieser aus Schaumberg, er ist es auch der immer wieder im Internet schrieb, dass ABM ein Kinderficker sei und kleine Jungen frisst. So sind diese perversen, alles auf andere schieben was sie selbst tun. Ehebrecher und Kinderschänder

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    2. Nicht zu vergessen das er auch Frauen schlägt und säuft wie ein Loch.

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    3. Aber AB ist doch ein Kinderficker. Das weiß jeder. Allgemeinwissen ist das. Schmieriger Typ. Die Gurkenzange ist zu schade für das Subjekt.

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    4. Hääääää?

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  11. Schreibt wieder einmal die Frau die mehrfach bereits in der JVA in Vechta einsaß. Eine kriminelle und Medienbekannte Mobberin die in ihrem Leben bis heute nichts auf die Kette brachte. Der nächste Urlaub wie sie es immer nennt wird wieder der Knast sein.

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  12. Ich mische mich hier nur mal kurz ein. Nicht dem Herrn Boecker de M. wurde ein Zweirad geklaut, sondern mir wurde meins geklaut und Herr Boecker de M. hat mir geholfen mein Zweirad wiederzufinden. Ich bezweifle das ihnen die Polizei aus Hagen solche Unwahrheiten weitergegeben hat, deswegen habe ich mich mich gleich an die Hagener Polizei gewannt.
    Gruß M.K.


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    1. So lügt die Olle aus Hoya, mit Stammrrlaubssitz im Frauengefängnis Vechter, wo sie sich momentan auch befindet und nicht bei Freunden.

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    2. Um diese Uhrzeit schon blau, Boecker?

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    3. Blau ist der Knilch vermutlich oft. Blaublütig hingegen nie. Das wird er auch nie, denn dazu müsste er adelig zur Welt gekommen sein.

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    4. Haha...welcher Alfred Boecker de Montfort, der nicht existiert hat ihnen geholfen? Sehen sie Gespenster! Lach weg

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  13. Wie geht es dir Polizei und Gerichts bekannten Kleinkriminellen, wieder im Knast?

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  14. Wer ist diese Kleinkriminelle, über wen schreiben Sie hier?

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    1. Über dich, die Kleinkriminelle aus Hoya, die schon mehrfach im Knast saß

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    2. Sorry, ich komme nicht aus Hoya und wer soll das sein? Also dann behaupten Sue nicht siwas, wenn die hier nicht Ross und Reiter nennen können oder verbreiten sie immer üble Nachrede und Verleumdung?

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    3. Lern endlich fehlerfrei zu schreiben, dann bekommst du die Antwort auf deine Frage.

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    4. Das müssen gerade Sie schreiben ,der hier ein Lügner, Betrüger = Hochstapler ist ! Sie meinen wohl das alle so blöd wie sie sind ? Irrtum !

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    5. Ja ihr seid blöd und das ist bewiesen, ich bin es nicht, auch das ist bewiesen.

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    6. Ich finde es Lustig das die Gehirn-amputierte Frau noch immer glaubt im Recht zu sein, hat es bis heute noch immer nicht geschnallt, dass Sie bereits die kranke Soziopathien und Berufs-Mobberin ist. Über 50 Gerichtsurteile können doch nicht lügen. Aber verstehen muss man die eh nicht.

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    7. Als hätte Boecker je etwas verstanden? Er hat noch nicht einmal seine Mutter verstanden, als sie ihm das Töpfchen erklärte. Seither hat er nichts hinzugelernt.

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  15. Wer hier kleinkriminell ist, ist hier zu lesen ,denn ein Herr Boecker de Montfort und Alfred Boecker Comte de Montfort ,der mit falschen Identitäten durch das Internet reist ! Der Tote zum Leben aufweckt ,die seit 100 ten von Jahren verstorben sind !

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    1. Zeig mal was.Gerichtsurteile, Haftbefehle usw. jetzt aber flott.

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    2. jep, ich will das auch sehen !

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    3. Ich auch.
      Gruß M.K.

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    4. Genau, wir auch. Ich habe eine Internetseite gefunden wo ganz viele Gerichtsurteile über den Horrorclown sind.

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    5. Ich wusste noch gar nicht, dass man durch das Internet Reisen kann ! ... LoL Hahaha

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    6. Die geistesgestörte Kleinkriminelle kann das.

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    7. Lang genug gewartet, die geistesgestörte Kleinkriminelle hat nichts und kann nichts zeigen. Das was sie wieder klar bewiesen hat, sie lügt wie gedruckt und das schon immer, so wie ihrer Mitstreiter.

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    8. Gibt es das auch in korrektem Deutsch, Boecker?

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    9. Schreibet bitte angepast wie die kleinkriminelle , sonst kan die das nnnicht lesen , geschweigedenn verstehen und ihere Mitstreiter. ! ! ! sonst ist das mobbing und falsche tatsachen was die verstehen.

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    10. Oha. Boecker hat wieder Legasthenie.

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    11. Es klappt , gut gemacht ! ! !

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    12. Ja. Jetzt haben wir die Brüder! Gut gemacht! Heureka!

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  16. Kann es sein das die Frau ein Brett vor dem Kopf hat? Macht ja nichts, bald sind es wieder Gitterstäbe.

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  17. Nicht vergessen Horrorclown schon Fotos mit dem Handy hier machen damit du wieder die Gerichte vollsabbeln kannst und man ausreichend Klopapier hat. Mehr sind deine wilden und paranoiden Geschreibsel nicht wert.

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  18. So meine lieben TQ-Fans, bis Montag müsst Ihr Euch wieder ganz doll um Corona kümmern und dann gebe ich Euch zum Wochenanfang ein neues Spielzeug. Ein schönes Wochenende wünsche ich Euch, bis bald.

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